Die Angeklagte erhebt sich und ruft: „Wenn man mir vielleicht meinen Selbstmordversuch vorwirft, so lege ich keinen Wert darauf, daß er hier konstatiert wird. Das ist meine Privatsache. Gut, ich mache dem Herrn Vorsitzenden das Vergnügen und sage: Er war fingiert.“

Wieder ein Spiel. Es ist unverständlich, weshalb man die Handgelenke der V. nicht auf Narben von dem Selbstmordversuch untersucht hat, nachdem schon so oft von dieser Tat die Rede gewesen.

Der Vorsitzende teilt mit, daß bereits ein zweiter Brief an die Geschworenen eingelangt sei und sagt: „Auch den legen wir gleich zu den Akten, vielleicht kommen bis Abend noch ein paar.“ (Heiterkeit.)

Hiermit sind die Zeugenaussagen abgeschlossen. Über das Tatsächliche des Verbrechens haben sie etwas durchaus neues nicht gebracht. Interessant waren nur die Spiegelungen der Persönlichkeit. Nun haben wir auch außer diesen Zeugenaussagen, welche Menschen entstammen, denen die Angeklagte irgendwie zu imponieren vermocht hat, noch ein ziemlich ausführliches Fakultätsgutachten der Wiener Universität, auf dessen Schlußfolgerungen es in diesem Falle sehr ankam. Das Urteil hat sich schließlich auch ungefähr so gestaltet, wie dieses Fakultätsgutachten die Schuld oder relative Schuld der Frau umschrieben hatte. Im weiteren Verlaufe will ich aus den Pressestimmen noch das eine oder das andere literarisch gezeichnete Porträt wenigstens teilweise wiedergeben. Das Fakultätsgutachten lautete im wesentlichen folgendermaßen:

„Wie nach den übereinstimmenden Ergebnissen der wiederholten Untersuchung kaum anders zu erwarten, gab sich die Beschuldigte auch vor dem Psychiater besonnen und überlegt. Sie beherrschte die Konversation, spricht geläufig über indifferente Themen, erweist sich aber da keineswegs frei von Irrtümern, vorgefaßten Ansichten; von einer umfassenden, allgemeinen Bildung ist keine Rede.

Schon bei der ausführlichen Erörterung ihrer Kindheitsentwicklung retouchierte sie, schildert sie die Kinderstube gewissermaßen als Idyll. Neben vielen ganz gleichgültigen Erinnerungen bringt sie die Episode, daß sie als kleines Kind Regenwürmer ausgrub, sie verschluckte und auch davon dem Großpapa in den Mund zu stecken versuchte, worauf sie Strafe erhielt. Sie erzählt weiter von der Platzangst, die sie als Kind hatte.

Bezüglich ihres Geschlechtslebens ist sie bemüht, sich als durchaus normal hinzustellen. Sie protestiert auch dagegen, daß sie seiner Zeit in Herrn Piffl verliebt gewesen sei; wenn er irgendwie Witwer geworden wäre, hätte sie ihn keinesfalls geheiratet. Hingegen bleibt sie entschieden dabei, daß sie Herrn Stülpnagel liebt, wiewohl er ganz anders aussah, als sie sich den Mann ihrer Liebe vorgestellt hat. Auf seine Zärtlichkeiten habe sie schnell reagiert. Etwa ein Jahr war das Verhältnis friedlich und glücklich. Mit der Tatsache der vorhandenen Ehefrau hatte sie sich abgefunden. Aber daß er neben ihr noch andere Verhältnisse unterhielt, das mußte sie empören.

Anschließend an dieses Examen hat die Beschuldigte den Ärzten noch ein Schriftstück überreicht, um klarzulegen, daß sie ein ganz normales Weib sei, daß sie als Kind und junges Mädchen die gleiche Entwicklung genommen habe wie ihre Altersgenossinnen; nur in einem einzigen Falle hätte sie zu einer Kollegin ganz besondere Sympathie gefaßt.

Ausführlich beschäftigt sich dieser Teil der Untersuchung mit den scharfen Angriffen gegen die Behörden, von denen sie sich immer ungerecht behandelt fühlt. Es scheint ganz aussichtslos, heißt es in dem Gutachten, der Beschuldigten klar zu machen, daß die Behörden für sie erst Interesse gewannen und gewinnen mußten, nachdem gewisse Tatbestände gesetzt worden seien. Zwangsläufig wiederholen sich immer wieder diese Beschuldigungen. Es sind schon gewissermaßen erstarrte Gedanken. Dunkel sind ihre Aussagen, wenn sie von ihrer Enttäuschung spricht. Sie läßt offen, welche sie damit meint, ob den Umstand, daß Herr Stülpnagel sie in der Schwangerschaft im Stich gelassen oder daß er im Zuge des Untersuchungsverfahrens ihre intimen Beziehungen preisgegeben.

Verzweiflung oder Rache werden als Motiv abgelehnt, bei einer Sache, die, wie sie sagt, kein Motiv habe. Über den ersten Prozeß wollte sie unter keinen Umständen sprechen.