Das sind zunächst die Bemerkungen über die Ergebnisse der persönlichen Untersuchung. Nun lag den Professoren der psychiatrischen Klinik zur Beurteilung der geistigen Persönlichkeit der Beschuldigten noch ein überreiches Material vor. Zunächst wird festgestellt, daß der Vater der Beschuldigten an Epilepsie mit Charakterveränderung litt und schließlich an Gehirnerweichung starb. Milica hatte, wie ein Freund des Hauses, Direktor Dr. Böck, und Berichte der Mutter angegeben, eine schwere Kindheit hinter sich. Sie war oft krank, anscheinend vielbegabt, lerneifrig und ehrgeizig. Außer Zweifel steht ihr guter Intellekt. Das Gutachten führt auch als bemerkenswert an, daß die Beschuldigte nicht über ihren Kreis hinausstrebt, sondern den bescheidenen Beruf einer Lehrerin ergriff, für den sie besonders geeignet zu sein schien. Außerdem ist sie mit guten Gedichten hervorgetreten, sie zeigt auch schriftstellerische Fähigkeiten, ist jedenfalls produktiv.

Hingegen weist sie trotz ihrer Auffassungs- und Kombinationsgabe, ihrer formellen sprachlichen Begabung, beweglichen Phantasie und Gewandtheit des Ausdrucks in der Rede und in der Schrift grobe Lücken im Bildungswesen auf. Und in der Kritik ist sie schwach.

Über das Maß einer Verstandesbegabung kann man schwer durch ein Examen ins klare kommen. Eine noch heiklere Aufgabe ist es jedoch, über das Innere, den Kern der Persönlichkeit, eine gutachtliche Äußerung abzugeben. Das hängt ja auch meistens, nebst der Subjektivität des Urteilenden von der Mentalität der Auskunftspersonen ab. Sie wird von dem einen als unheimliches Wesen angesehen, mit Scheu und Abneigung betrachtet, man schildert sie als kalt, rücksichtslos, ohne Moral und Dankbarkeit, egoistisch, voll Berechnung, boshaft, wenig wahrheitsliebend, als einen häßlichen Charakter. Aber sie macht ihren Weg, tritt einen Beruf an, wird andererseits als ausgezeichnete Lehrerin beschrieben, die bei ihren Schülerinnen beliebt war, im Umgang taktvoll, zurückhaltend, liebenswürdig, hilfsbereit und uneigennützig. Sie hat Freunde, Freundinnen und Förderung gefunden, war durch Jahre vertraute Hausgenossin in einer gutbürgerlichen Familie. Trotz einer ihr zugeschriebenen angeblichen Verlogenheit hat sie an kein Hochstaplerleben gedacht, niemand hat ihr eine Handlung gegen das Eigentum oder auch nur großen Eigennutz zugemutet. Trotz aller Freiheit des Benehmens wahrte sie ihre Geschlechtsehre. Gefühlskälte fällt wohl allen Ärzten an ihr auf. Am wenigsten läßt sich vom Standpunkt des Seelenarztes über das Wollen und Streben eines Menschen aussagen. Seitdem sie zum erstenmal unter psychiatrische Beobachtung kam, taucht bezüglich ihrer Person die Hysterie auf. Vielfach wird als Grundlage, zumindest als auslösend für hysterische Reaktionen, eine Störung des Trieblebens gefordert. Sicheres läßt sich hier nun nicht angeben. Als sie ihr Verhältnis begann, war sie 26 Jahre alt geworden; sie hatte bei ihrer bedenkenlosen Auffassung, ihrem umgänglichen Wesen gewiß schon früher und leichter Gelegenheit gehabt, dazu mit einem Manne, der ihr an Jahren näher gestanden. Das Gutachten meint, daß trotz des normalen Eindrucks, den Herr Stülpnagel von ihr empfangen, mit der Möglichkeit immerhin zu rechnen sei, daß Abweichungen in ihrem Triebleben bestanden haben, vielleicht auch noch bestehen.

Die Gutachter haben sich trotz des Widerstrebens der Angeklagten, über den ersten Fall zu sprechen, natürlich doch auch mit dem Vorakt beschäftigt, um festzustellen, ob außer den Anomalien des Geschlechtslebens vielleicht noch andere abnorme Triebrichtungen in Betracht kommen könnten. Die Wiederholung des gleichen Delikts, das die Gutachter schon vor dem Geständnis der Beschuldigten als erwiesen annahmen, läßt die Frage eines triebhaften Vorgehens um so eher bejahen, je mehr man Handlungen gleicher Art sich wiederholen sieht, während normale, verständliche und nachfühlbare Motive vermißt werden. Zu den Motiven bemerken die Gutachter bezüglich des ersten Falles: Da die Beschuldigte nur mit Herrn Landesschulinspektor gut stand, wurde damals von den Gutachtern und der Anklagebehörde Eifersucht und das Bestreben wahrgenommen, an Stelle der Gattin zu treten. Gewiß eine mögliche Kombination, aber nicht die einzige, es kann auch einen anderen Anlaß gegeben haben, zu einer Handlung des Affekts, den Wunsch, sich zu rächen.

In dem neuen Prozeßfall brachte die Beschuldigte als Erklärung für ihre Handlung ihre Schwangerschaft, beendet durch eine spontane Fehlgeburt, vor. Das reicht aber nicht aus, eine höhergradige, seelische Störung zu beweisen, und für eine Geistesstörung fehlt jeder Anhaltspunkt. Es ist natürlich, heißt es im Gutachten, nicht zu erfahren, wann die Beschuldigte den Gedanken zur Tat gefaßt hat. Jedenfalls hat sie ein Geschäft ausfindig gemacht, wo man Bleiweiß und Staubzucker zugleich kaufen kann. Der Aufbau dieser Verantwortung ist gewiß eher vor als nach der Tat konzipiert worden.

Damit kommen wir zur Frage über die Echtheit der Liebe der Angeklagten. Ganz abgesehen von der Skepsis, mit welcher man jede ihrer Äußerungen entgegenzunehmen lernen mußte: Wer kennt die Frauen? Gerade bei hysterisch veranlagten beobachten wir Ärzte ganz regelmäßig das Durcheinanderspielen echter und falscher Gefühlsausbrüche, unvereinbare Widersprüche und doch auch Sinn und Zweck, selbst auf der Höhe der Leidenschaft. Durch die Aufnahme einer intimen Beziehung mit Stülpnagel konnte sie vielleicht einen Einfluß auf den Mann erwarten, den sie sonst nicht gehabt hat. Aber auch die andere Möglichkeit soll berücksichtigt werden: daß sie Herrn Stülpnagel wirklich liebte. Mit der Tatsache der Ehegattin hatte sie sich, wie schon gesagt, von Anfang an abgefunden. Als aber die Beschuldigte, ihrer Darstellung nach, sehen mußte, daß ihre Reize, ihre Hingabe dem Mann nicht genügen, daß ihr Erster, den sie auch für ihren Einzigen nehmen wollte, sie betrog, begründete das gewiß eine Leidenschaftlichkeit, die sich in gewaltsamer oder hysterischer Form entladen konnte, gerade bei hysterischen Frauen beides so gern kombiniert. Bei der Reizbarkeit, der in Worten sofort aufflammenden Feindseligkeit, wenn ihr Selbstbewußtsein oder Selbstgefühl auch nur im mindesten verletzt wird, ist es wahrscheinlicher anzunehmen, die Beschuldigte hätte ihrer schweren Enttäuschung, ihrer verletzten Frauenehre, ihrer Eifersucht gemäß sich Luft gemacht, als an die andere Annahme, die Beschuldigte hätte, kalt überlegend, die Ehegattin Stülpnagels aus dem Wege räumen wollen, sei es auch um den Preis weiterer Opfer. Daß die Beschuldigte selbst sich gesundheitlich mindestens gefährdete, spricht auch eher für eine hysterische Affekthandlung.

Wenn ein gereiztes und rachsüchtiges Weib einen lebensgefährlichen Angriff unternimmt, ist das eine Affekthandlung, ein Verbrechen. Zum Gift wird selten Zuflucht genommen. Deshalb kann aber die Wahl gerade dieses Mittels nicht zur Diagnose Geisteskrankheit ausreichen.

Das Gutachten äußert sich nun über die Frage der Affekthandlung. Man könnte sich vorstellen: Die Beschuldigte hat im Affekt zum Gift gegriffen, um Herrn Stülpnagel ihr Leiden entgelten zu lassen, ihn und seinen Kreis. Hingegen meint das Gutachten: Das Fassen des Entschlusses vom ersten Auftauchen des Gedankens, der, verworfen, doch immer wieder kehrt, ein innerer Kampf gegen Bedenken und Hemmungen, die Vorbereitung und schließlich die Durchführung der Handlung sind aber, wenn ein Giftverbrechen angenommen wird, nicht plötzlich, nicht in Affekthöhe, nicht zu einer Zeit eingeengten Bewußtseins erfolgt.

Das Gutachten setzt sich dann mit einer Ansicht des in der Familie verkehrenden Psychiaters Dr. Böck auseinander, der von einer Moral insanity bei Milica gesprochen hat. Das Gutachten möchte nicht, daß die Charakterzüge und Handlungen, die Milica aufweist, zu dieser Krankheit gestempelt werden. Auch die behauptete Gemeingefährlichkeit der Angeklagten ist zu bezweifeln. Auf die Jahre fruchtbringender, beruflicher Tätigkeit, im allgemeinen klagloser, ja belobter Führung wurde bereits hingewiesen.

Sohin faßt die medizinische Fakultät ihr Gutachten dahin zusammen: