Sechste Frage (für den Fall der Bejahung der fünften Frage): War es die Absicht der Täterin, daß eine schwere Verletzung erfolge?

Siebente Frage: Erfolgte eine Gesundheitsstörung von mindestens dreißigtägiger Dauer, wobei Dorothea Stülpnagel auch eine Berufsunfähigkeit von mindestens 30 Tagen erlitt?

Achte Frage: Ist die Tat in tückischer Weise erfolgt?

Neunte Frage (als Zusatzfrage zur ersten, dritten und fünften): Wurde die Tat in einer Sinnesverwirrung begangen, in der sich die Täterin ihrer Handlung nicht bewußt war?

Der Vorsitzende fügt noch hinzu, daß die fünfte Frage der Verantwortung der Angeklagten entspräche.

Es folgt nun die Rede des Staatsanwalts.

Hoher Gerichtshof! Meine Frauen und Herren auf der Geschworenenbank!

Eine Zeitung hat im Verlaufe des Prozesses geschrieben, der Staatsanwalt halte sich vorläufig im Hintergrunde, er werde die großen Worte erst im Plaidoyer vorbringen; damit ja kein Mißverständnis obwaltet: ich will keine großen Worte gebrauchen. Alle großen Worte sind ein bißchen hohl. Ich will in voller Ruhe und Sachlichkeit, wie sie ungefähr einem Richter geziemt, meinen Standpunkt vertreten. Im Laufe des Verfahrens ist, wie Sie wohl gemerkt haben, nicht alles so gegangen, wie es in einem richtigen Schwurgerichtsverfahren vor sich geht. Lassen Sie um Himmelswillen, verehrte Geschworene, die Idee des Rechtes nicht Schaden leiden durch den Schaden, den die Form des Rechtes hier genommen hat. Die Sachverständigen haben festgestellt, daß in 15 Lebensmittelpaketen Bleiweiß gefunden worden ist, es waren noch 502 Gramm Bleiweiß drinnen, als die Pakete beschlagnahmt wurden. Es muß also eine größere Menge Bleiweiß hinein getan worden sein, ungefähr drei Viertel Kilogramm.

Sehen Sie davon ab, daß die gewesene Fürstin V. hier sitzt, übertragen Sie den Fall in irgendein Bauernhaus, und nehmen Sie an, daß eine Bauerndirne das Bleiweiß in die Lebensmittel hineinpraktiziert hat. Sie hören, daß der Tat der Bauerndirne eine ganze Reihe von Szenen zwischen ihr und dem Bauern vorhergegangen ist, bei denen es sich immer wieder darum gehandelt hat: Ich will nicht deine Mätresse sein – M. V. hat ein etwas deutlicheres Wort gebraucht – ich will Bäuerin sein. Sie hören, daß der Bauer zu Mittag nicht aus der gemeinsamen Schüssel gegessen hat, und Sie hören, daß im Dienste bei ihr schon einmal solche Dinge vorgefallen sind, und daß die erste Bäuerin nur durch ein Wunder einem dreimaligen Versuche, mit Arsenik und Phosphor ums Leben gebracht zu werden, entgangen ist. Es ist kein Zweifel, diese Bauerndirne ist eine Mörderin, sie wollte sich an den Platz der Bäuerin setzen.

Die Angeklagte wollte hier nicht den Gedanken aufkommen lassen, daß sie eines jener Wesen sei, die man mit diesem gesunden, klaren Argument einfach verurteilt.