Auch die boshafte Gefährdung einer ganzen Reihe von unbekannten Personen sei durch die Handlung der Angeklagten gegeben gewesen (tatsächlich sind bei allen großen Giftmördern auch eine Menge unbekannter Personen Opfer), deshalb habe er diese Frage gestellt, aber er hoffe, daß die Geschworenen zu dieser Eventualfrage gar nicht kommen, sondern die Angeklagte wegen des versuchten Meuchelmordes schuldig sprechen werden.

Der Verteidiger Dr. Hermann Kraszna führt aus:

Meine Herren Geschworenen!

Sie haben sich mit einem Falle von außerordentlicher Schwierigkeit zu beschäftigen, mit einem Mammutfall. Zwei hochgelehrte Herren Berufspsychiater haben sich mit der Angeklagten vier Monate hindurch beschäftigt und sind gegeneinander in Kämpferstellung getreten, sie konnten sich nicht einigen. Daraufhin habe ich das Oberlandesgericht gebeten, ein Fakultäts-Gutachten einzuholen. Und auch die Fakultät hat in ihrem Gutachten auf die besonderen Schwierigkeiten des vorliegenden Problems hingewiesen. Diese Schwierigkeit ist evident. Das hat niemand besser bekundet, als der Herr Staatsanwalt in einer derart drastischen Weise, wie noch nie im Gerichtssaal es geschehen, er ist völlig verwirrt geworden und hat den Boden unter den Füßen verloren. Die Anklage, die er im April erhob, ist ihm zerstört worden. Damals schrieb er: Milica Vukobrankovics hat dieses Attentat gemacht aus Liebe zu Stülpnagel, um seine Familie auszurotten und um an Stelle seiner Gattin seine Ehefrau zu werden. In der zweiten Anklage sagt er, sie habe aus Rache gehandelt. Und heute wieder sagt er, sie hat es aus Liebe getan, weil sie Herrn Stülpnagel heiraten wollte. Aus diesem wiederholten Wechsel der Anklage ist zu sehen, daß der Staatsanwalt hin- und herschwankt. Er kennt sich angesichts dieser Persönlichkeit nicht aus, was ich ihm nicht verdenke, weil die Angeklagte eine hieroglyphe Persönlichkeit ist, die man nicht leicht entziffern kann. Das Um und Auf der staatsanwaltschaftlichen Lösung ist: Hier eine Giftmischerin – vernichte sie! Da war im Jahre 1917 ein Glas Limonade, das der Frau Piffl gereicht wurde, es wurde ihr schlecht, aber es geschah ihr nichts. Ein zweites Mal war es eine Mehlspeise mit Powidl (Pflaumenmus), in der Arsen war. Und als die Mitglieder der Familie Piffl davon aßen, da war diese Mehlspeise von einem ätzenden Geschmack, und alle hörten auf zu essen. Das Arsen der Milica Vukobrankovics hatte einen ätzenden Geschmack. Dann kam eine Phosphorpille dazu, so groß, daß man sie mit freiem Auge entdecken konnte. Nun haben wir die Bleiweißvergiftungen und wir haben gesehen, daß die Toten der Vukobrankovics alle leben. Wo ist da die Fehlerquelle der Giftmischerei, daß sie nicht töten kann? Ein Mörder geht kalt und berechnend zu Werke. Er handelt wie ein Mathematiker. Wo ist diese Zielsicherheit der Vukobrankovics? In dem vielzitierten Buch über Psychologie des Giftmordes wird von Gestalten erzählt, wie von der Madame Brinvillier, die ganze Regimenter zu Fall gebracht hat. (Das ist nicht richtig.) Das war alles Berechnung. Sie bediente sich solcher Mittel, die zum Ziele führen. Die Vukobrankovics kann niemanden töten. Wo ist das Geheimnis? Ist die Hand zu schwach, oder versagt das Gift bei ihr gerade? Und bei der Betrachtung dieser Frage kommen wir zur Erörterung der Persönlichkeit der Angeklagten, aus der hervorgehen wird, daß es sich nicht um Zufälle handelt, an die ich nicht glaube. Ich glaube vielmehr an eine Weltseele und daran, daß dieses Mädchen ein kranker Splitter davon ist.

Der Verteidiger spricht dann von den gerechten, hilfsbereiten, menschenfreundlichen Charakterzügen der Angeklagten, die eine Person untadeligen Wesens, nicht streberisch, aber diensteifrig zu nennen ist. Und da will man, sagt der Anwalt, das Bild verbittern, indem man anführt, daß sie während der Haft ganz anders gewesen. Wer kann es ermessen, wie die Haft auf den oder jenen wirkt? Will man ihr das zum Vorwurf machen? Wie kommt es nun, daß dieses Mädchen, das berufen war, an erster Stelle zu wirken, zum zweitenmal vor das Schwurgericht kommt? Auch den Psychiatern war dieses Rätsel nicht klar geworden. Aber das Gutachten stößt doch ein Fenster auf. Im dritten Absatz heißt es: Es liegen Gründe vor, zu vermuten, daß es sich bei der Beschuldigten um triebhafte Momente handelt. Und dann heißt es weiter: Die Frage eines triebhaften Vorgehens wird um so eher zu bejahen sein, je mehr Handlungen in gleicher Art sich wiederholen, während normale, verständliche und nachfühlbare Motive vermißt werden. Scheinbar ausreichende Motivierung schließt freilich das nicht aus, was wir Ärzte einen Impuls nennen. Es muß etwas nicht in Ordnung sein. Aber der Triebmensch denkt nicht, rechnet nicht, wägt nicht und mißt nicht. Und Milica Vukobrankovics ist eine solche Person, die in gewissen Zeiten nicht normal denken und nicht normal fühlen kann, und die von ihren Trieben übermannt wird.

Verteidiger schließt: In Wirklichkeit liegt eine schwere Körperverletzung vor. Ich bitte daher diese Frage, aber auch die Frage auf Sinnesverwirrung zu bejahen. Verderben Sie nicht diese Person voll Fähigkeit und Talent, lassen Sie diese Friedlose in Frieden ziehen.

Nach einer Beratung von einer und einer halben Stunde erscheinen die Geschworenen im Saale, um das Urteil zu verkünden.

Die erste Frage auf versuchten meuchlerischen Giftmord wurde mit zwölf Stimmen verneint.

Die Zusatzfrage auf Tücke entfiel.

Die dritte Frage, ob die Angeklagte aus Bosheit eine Handlung unternommen habe, die eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit von Menschen herbeigeführt habe, wurde verneint mit sechs gegen sechs Stimmen.