Dann sprach die Wahrsagerin von einem Kasten mit einem Dantekopf, und weil in der Wohnung Piffls ein solcher Kasten stand, kam ihr die Idee, daß in dem Kasten etwas sein könne, das Aufklärung bringen würde. Sie habe daraufhin dem Herrn Piffl gesagt, er möge in dem Kasten nachsehen. Nie habe sie daran gedacht, den Verdacht auf Albert zu lenken, sie wollte nur, daß man einmal gründlich in der Wohnung nachschaue, damit die Wahrheit an den Tag komme.

Vors.: Sie haben einen Blumenstock gekauft und dem Schulkinde eingeschärft, es solle sagen, eine ehemalige Schülerin bringe dem Herrn Landesschulinspektor diesen Stock. Den ersten unbewachten Augenblick soll das Kind dazu benützen, das Giftfläschchen unter dem Diwan zu verstecken. Als das Kind Sie gefragt hat, was es antworten soll, wenn es um seinen Namen gefragt wird, haben Sie gesagt: Sag, was du willst.

Angekl.: Das zeigt doch, wie verwirrt ich war. Da zeigt sich, fährt die Angeklagte fort, daß meine Absicht nicht so verwerflich gewesen ist, denn sonst hätte ich dem Kinde aufgetragen, einen falschen Namen zu nennen. (Gerade das ist falsch. Denn wenn sie dem Kinde aufgetragen hätte, einen falschen Namen zu nennen, hätte sie sich dem Kinde gegenüber bloßgestellt und es hätte bei einer späteren Einvernahme gegen sie zum Beweis werden können.)

Staatsanwalt: Sie haben sich eben ein Kind ausgesucht, das als diebisch und verdorben bekannt ist und vorausgesetzt, das Kind werde sich nicht beim richtigen Namen nennen. Was haben Sie gemacht, als das Kind bei Piffl war?

Angekl.: Ich habe in einem Kaffeehause gewartet.

Staatsanwalt: Und waren nach Angaben von Zeugen dort sehr heiter, haben dem Kind nach der Rückkehr Schokolade gezahlt.

Vors.: Und eine Stunde später haben Sie auf der Rückseite einer Extraausgabe dem Herrn Piffl geschrieben, er solle unter dem Diwan nachsehen, es dürfte sich dort ein Giftdepot des Albert befinden. (Ein Beweis für das Hineindrängen der Angeklagten in die Folgen ihrer Tat. Hätte sie ruhig gewartet, bis beim Aufräumen das Giftdepot gefunden wurde, dann hätte sich der Verdacht vielleicht doch auf Albert gelegt, jedenfalls auf eine dritte Hand, da doch die V. damals nicht mehr im Haus verkehrte. Aber sie konnte es nicht erwarten. Zeichen einer besonderen Schlauheit gab sie damit nicht. Schlauheit ist aber auch für die Giftmörderinnen gar nicht charakteristisch, viel eher ihr auffallendes „Glück“.)

Die Angeklagte verantwortet sich wieder in ihrer Weise, sie habe das in ihrer grenzenlosen Verzweiflung getan, um den ungerechten Verdacht von sich abzuwälzen. Der Präsident stellt fest, daß die Angeklagte in einem Turnsaal, wo Gift in versperrtem Kasten untergebracht war, einen Monat hindurch Unterricht erteilt hat.

Angekl.: Da müßte festgestellt werden, daß in dieser Zeit der Kasten erbrochen worden ist. (Die Gegenfrage des Vorsitzenden: Woher sonst haben Sie sich das Fläschchen mit Opium und den Tiegel mit Phosphor verschafft, unterblieb; denn einfach „finden“, wie sie vorhin aussagte, konnte sie so gefährliche Stoffe nicht.) Dr. Swoboda, der Hausarzt der Familie, konstatiert, daß infolge schlechtschmeckender Speisen Erkrankungen in der Familie Piffl vorgekommen sind. Er habe der Frau Pillen verschrieben, die in seiner Gegenwart in der Apotheke in das Schächtelchen gefüllt wurden. Er halte es für ausgeschlossen, daß etwa aus Fahrlässigkeit die Phosphorpille in die Schachtel gelangt sein könne. Früher schon habe er Herrn und Frau Piffl Arsenikpillen verschrieben, die kleiner waren als die zuletzt verordneten, fabrikmäßig erzeugten Pillen.

Die Angeklagte versucht sofort diese Verschiedenheit für sich auszunützen: diese zweiten Pillen hätte sie gar nicht zu Gesicht bekommen. „Die angeblich von mir erzeugte Giftpille hätte daher nach dem Muster der mir bekannten Pillen kleiner ausfallen müssen.“ (Daß sie aber die anderen wirklich nicht gekannt hat, kann sie nicht beweisen und so scheinen ihre Argumente immer schlagkräftig, sind aber durchaus nicht beweisend.) Im Laufe des zweiten Verhandlungstages konstatiert der Präsident, daß die Leihbibliothek Last das Buch „Die Psychologie des Giftmordes“ nie geführt hat. Und aus der Leihbibliothek Last hat die V. ihre Bücher bezogen. M. V. hätte nur Bücher ernsten Inhalts gelesen: „Also sprach Zarathustra“ von Nietzsche, „Rom“ von Zola. Nun wird ausdrücklich von einer Broschüre gesprochen, die in dem Täschchen der V. gefunden wird. Die Leihbibliothek Last führt aber nur gebundene Bücher. Es ist also auch dieser Umstand keineswegs entlastend für die V.