Der erste Prozeß spielte sich noch unter der Regierung Habsburg ab, wenn auch schon in den letzten Tagen des Kaiserreichs. In dem zweiten Prozeß, der in der Republik Deutschösterreich stattfand, rechnete die V. nicht mehr mit der Abneigung der Altösterreicher gegen die Serben. Sie rühmt sich dann die Erbin eines serbischen Woiwodengeschlechtes, dem einmal halb Serbien gehört habe und dessen tragisches Schicksal in einem serbischen Heldenepos verherrlicht sei. Sie wendet sich also nach der Seite, die ihr vorteilhafter erscheint.

Im weiteren Verlaufe des Verhörs mit Frau Piffl stellt diese fest, daß nur ein Glas Limonade, und nicht deren drei auf dem Tische standen. Früher hat die Frau Piffl, für deren außerordentlich humane Gesinnung auch die Adoption des Albert spricht, günstiger für die V. in diesem Punkte ausgesagt.

Staatsanwalt: Die Frau Zeugin hat damals ja dann selbst angegeben, sie habe damals bei einem früheren Verhör alles vorgebracht, was der Angeklagten günstig sein könnte. Nachher hat sie an den Untersuchungsrichter eine Zuschrift gerichtet, sie fühle sich verpflichtet, ihren früheren Aussagen etwas hinzuzufügen. „Ich war auch damals von der Schuld der V. vollständig überzeugt, doch als Fräulein V. und ihre Mutter bei mir erschienen und sagten, sie müßten sich das Leben nehmen, dachte ich, christlich zu handeln, wenn ich meine Ansicht über den Fall abschwäche. Jetzt bin ich aber von ihrer Schuld vollkommen wieder überzeugt.“ (Eine ganz ähnliche Szene hat sich ein paar Jahre später zwischen der V. und dem Verlagsbuchhändler Stülpnagel abgespielt. Auch hier hat sie um Mitleid angefleht und gesagt, er müsse sie retten, denn sie wisse, auf ihrer Tat, der Vergiftung der Familie St., stünde lebenslänglicher Kerker. Freilich hat sie versucht, bei der Verhandlung auch dies abzuleugnen, doch trotz ihres herausfordernden Benehmens blieb St. bei seiner Aussage.) Diesmal, im ersten Prozeß, gelingt der V. der Bluff: Ohne mit einer Wimper zu zucken, so erzählt der Berichterstatter, blickte sie der Frau Piffl ins Gesicht und rief aus: „Schauen Sie mir in das Auge, wie ich Ihnen ins Auge sehen kann, denn mein Gewissen ist rein.“ Kein Wunder, wenn sich die herzkranke alte Dame einschüchtern ließ.

Sehr charakteristisch ist der Brief, den die V. nach Absendung des Giftpaketes durch die Schülerin an das Ehepaar sandte. Sie spielt mit dem Gedanken des Giftes mit einer Selbstverständlichkeit, die staunen macht. Sie schlägt der Frau P. vor, sich mit ihr auf neutralem Boden zu treffen. „Unter den vielen Leuten,“ schreibt sie, „werde die Frau Piffl hoffentlich keine Angst haben, daß ich sie umbringe. Von einer Anzeige stehe ich ab, weil ich Ihnen keine Bosheit zufügen will und ich gesehen habe, daß die Herren von der Polizei und vom Gerichte das Pulver nicht erfunden haben.“ Natürlich fühlt sich die V. völlig sicher. Ein Zeichen der besonderen Tücke ist es, daß sich diese Szene mit dem Blumenstock und dem Giftdepot unter dem Sofa gerade an dem Geburtstag der Frau Piffl abspielen muß. Zu den schon bekannten Tatsachen über die Methode der V. kommt noch hinzu, daß die V. das Kind nach vollzogenem Auftrage mit den Worten empfing: „Das hast du gut gemacht.“ Außer der Schokolade gab sie ihr auch 4 Kronen.

Die Zeugin Piffl sagte nun aus, es schmerze sie tief, daß auch nur der leiseste Verdacht auf ihren Adoptivsohn falle. Sie wolle auch gewissen Verleumdungen entgegentreten, indem sie bekanntgebe, was sie bewogen habe, dieses Kind zu adoptieren: Vor 12 Jahren sei sie mit ihrem Gatten bei einer Weihnachtsfeier in einer klösterlichen Anstalt gewesen, dort wäre ein dreijähriges Kind als Jesuskind in der Krippe gelegen. Das arme Waisenkind hat mich so erbarmt, sagt die Frau Piffl, daß ich mich schon damals entschlossen habe, es anzunehmen. Vorerst verblieb es im Waisenhause. Das Kind war mir schon damals sehr anhänglich. Als der Knabe sechs Jahre alt war, nahm ich ihn in mein Haus. Er war stark unterernährt, ganz herabgekommen, trotz seiner sechs Jahre konnte er kaum ein paar Worte sprechen, denn das Waisenhaus war tschechisch, der Knabe deutsch. Mit Sorgfalt und Liebe habe ich ihn herangezogen, heute ist er ein vollentwickelter kräftiger Junge, sehr brav, Vorzugsschüler in der sechsten Gymnasialklasse. Er ist langsam im Sprechen und Denken, aber im Herzen ein Gold, das Kind hat mich unendlich lieb, daß dieses Kind mich hätte ermorden wollen – nein, das ist ganz undenkbar.

Staatsanwalt: Zur Zeit der Giftpille waren nur drei Personen in der Wohnung. Kommen Ihr Gemahl und Albert nach Ihrer Meinung in Betracht?

Zeugin: Absolut nicht. Das kann ich beschwören.

Vert.: Aus welchem Grunde soll es die V. gewesen sein? Glauben Sie, daß irgendwelche unerlaubten Beziehungen zwischen Ihrem Mann und der Angeklagten bestanden?

Zeugin: Ganz gewiß nicht. Mein Gatte ist ein tadelloser Charakter.

Vert.: Glauben Sie, daß die V. ein Interesse an Ihrem Gemahl hatte?