»Kann ich in diesem Falle nicht finden,« ließ Engels sich vernehmen.

»Wer redet hier ungefragt?« fuhr der Freiherr auf. »Das ist meine Sache zu entscheiden! Nun, und was würde der Erfolg eines derartigen Vorgehens der Agnaten des Falkenhofes gegen die Erbin sein?«

Der Justizrat schnitt eine seiner charakteristischen Grimassen.

»Kosten, viel Kosten,« sagte er achselzuckend.

»Unsinn,« schrie der Kranke, den Krückstock auf die Dielen aufstoßend und dann von sich schleudernd. »Der Bescheid, das Urtel? Ich frage nach dem Urtel!«

»Ja, das würde höchst wahrscheinlich dahin lauten, daß, da es der Freiin von Falkner beliebt hätte, zu ihrem Vergnügen unter anderem Namen Opernpartien zu singen, ihr dies nicht verwehrt werden könnte, und daß diese Künstlerpassion mit ihrem Besitz des Falkenhofes nichts zu thun hätte, um so mehr, als dieser Besitz doch nach ihrem Ableben an die prozessierenden Agnaten zurückfiele.«

Schon während der Replik des Justizrates hatten sich die künstlich gehobenen Lebensgeister des Freiherrn zu legen begonnen, jetzt lehnte er sich erschöpft zurück.

»Nun, meinetwegen,« sagte er matt. »Lassen Sie mich das Testament unterschreiben – Sie haben es doch mitgebracht? Alfred, deine Sache bleibt es, gegen diese Opernprinzeß, gegen die Komödiantin zu protestieren. Sie hat kein Recht an den Falkenhof!«

Der Angeredete schwieg – was sollte er auch sagen? Daß er im Prinzip dem Oheim beistimmte, nicht aber im Rechtspunkte. Das aber fühlte er sicher, daß er sie hassen mußte, die ihm vom Anbeginn »unsympathisch« war, und die jetzt urplötzlich seinen Pfad kreuzte, wie er es nie gedacht!

Der Kranke unterzeichnete das Dokument, das der Justizrat, sorgsam nach dem Original mundiert, mitgebracht, und Engels nebst einem Unterbeamten unterschrieben es als Zeugen. Zwei Stunden später fuhr der kleine Jurist nach B. zurück mit dem Testament, es beim Gericht niederzulegen, aber er kam nicht mehr dazu, denn schon am nächsten Morgen erhielt er die Nachricht, daß der Freiherr Gustav von Falkner zwischen zwei und drei Uhr nachts einem Herzschlage erlegen sei.