2) dem Honigteig;
3) dem Zuckerteig;
Als Grundsatz bei sämmtlichen Teigen steht fest, daß sie niemals zu fest gearbeitet werden dürfen; es ist besser, wenn man, der hohen Syrups- oder Honigpreise wegen, mehr Mehl unterbringen muß, bei Aufkochen des Syrups oder Honigs gleich etwas mehr Wasser zuzusetzen, als den Teig zu fest gearbeitet zu verbacken, will man gute Waare erlangen.
Auch muß der Syrup- und Honigteig längere Zeit, wenigstens drei Wochen, gelagert haben, ehe er verbacken wird. Nur der Zuckerteig muß nicht eher gefertigt werden, als ein bis zwei Tage vor dem Verbacken. Sollte durch unvermuthet schnellen Absatz der Syrup- oder Honigteig einmal schnell zu Ende gehen, so mache man gleich frische Teige an und nehme einen Theil alten Teig und zwei Theile neuen Teig zum Backen.
Die Aufbewahrung der Teige geschieht am zweckmäßigsten in einer kühlen Kammer oder Keller, welche jedoch nicht dumpfig sein dürfen, in halbdurchgeschnittenen Syruptonnen oder sonstigen, aus hartem Holze gefertigten, nicht zu tiefen Fässern oder Kisten. Die Anfertigung geschieht wie folgt:
1) Der Syrupteig.
Eine beliebige Quantität Syrup wird in einem Kessel aufs Feuer gebracht, wobei man auf 25 Kilogrm. Syrup 3½–4 Liter Wasser zuschütten kann. Lasse den Syrup so lange kochen, bis er zwischen zwei Fingern, wenn man die eine Fingerkuppe in den Syrup gethan hat, einen Faden zieht, welcher nicht durchreißt.
Dann nimmt man den Kessel vom Feuer und läßt den Syrup so lange abkühlen, bis man den Finger darin halten kann, ohne sich zu verbrennen (Fingerwärme).
Nun nimmt man Weizenmehl, welches zuvor gesiebt und zweite Sorte sein kann, und arbeitet mit einem hölzernen Spaten so viel Mehl darunter, daß es ein nicht zu fester Teig wird, und verwahret ihn in hölzernen Gefäßen an einem passenden Ort, jedoch wohl zugedeckt, um Unreinigkeiten fern zu halten.