[9] Einige Schiffskapitäne, an welche ich mich wegen Akkordirung zur Seereise wendete, versicherten, daß sie zur Zeit (ob dieses immer der Fall ist, weiß ich nicht, da ich das Gegentheil gehört habe) streng angewiesen wären, ohne Vorwissen der Herren Schiffsmakler, keine Zwischendeckpassagiere aufzunehmen, dieses sei jedoch nicht der Fall mit den Kajütenpassagieren.

[10] Wichelhausen.

[11] Der Grot hat 4 pf., 72 Groten werden auf einen Bremer Thaler gerechnet.

[12] Wichelhausen.

[13] Wie mir später versichert wurde, soll es wirklich gesetzlich seyn daß derjenige, welcher Auswanderer zu einem Makler bringt, für jede Person 1 Gulden in Gold als Douçeur erhält. Herr W. suchte zwar dieses zu widerlegen, als ich, Bezug darauf nehmend, um Ermäßigung des Fahrgeldes für eine unserer armen Familien bat, ließ sich dennoch aber bestimmen, statt 35 nur 30 Thaler für den Säugling anzunehmen.

[14] Wie dem gegebenen Versprechen nachgekommen war, sieht man im Lauf meiner Erzählung. Es ist daher räthlich, den Kontrakt gerichtlich zu machen, und zwar um so mehr, wenn derselbe für mehre Personen lautet. Darin ist genau zu bestimmen, was vor und während der Reise dem Passagier zu gewähren sei, und im Fall, daß die gegebene Zusage nicht gehalten würde, auf Kosten des Herrn Schiffsmaklers, in Amerika das Weitere gerichtlich verfolgen zu können.

[15] Gebot auch die Vernunft, den gewünschten Vorschuß nicht zu leisten, weil, wie ich mehrfach gehört und gelesen, im freien Amerika sich selten einer noch verpflichtet hält, überseeisch gemachte Versprechungen zu erfüllen, so folgte ich dennoch dem Drange meines Herzens und gab das Erbetene, ohne mehr als das Wort zum Unterpfand zu verlangen. Wie schändlich ich dafür belohnt worden bin, zeigt der Gang meiner Erzählung.

[16] Wichelhausen.

[17] Dieses Alles fanden wir in Bremerhaven bestätigt, wo Niemand nach einem Reisepaß oder sonstiger Legitimation fragte. Die Passagiere wurden beim Abgang des Schiffes nicht in dasselbe hinein gezählt und Keinem Quittung über gezahltes Fahrgeld abverlangt und so hatte jeder Vagabund die schönste Gelegenheit, unerkannt den Rächerhänden der Justiz zu entschlüpfen. Zwei sich auf dem Schiffe ohne Vorwissen der Makler und des Kapitäns eingeschlichene Individuen wurden von uns selbst, da sie sich unpolitischer Weise verriethen, dem Gericht übergeben.

[18] Vor Allem sind zu einer Seereise nöthig: blecherne Eß-, Trink- und Nachtgeschirre, worunter sich ein Schaffen befinden muß. Eine mit Seegras oder Stroh ausgestopfte Matratze nebst Kopfkissen und wollener Decke, welche letztere von Hause aus mitzunehmen ist, um sie auf der Landreise bis Bremen benutzen zu können. Ein Korb mit weißem Schiffszwieback, einige Pfund Waizenmehl, worin Eier sich gut aufbewahren lassen, etwas Butter, Schweizerkäse, oder einen geräucherten Schinken, auch Wurst vertritt die Stelle; Pfeffer, Salz, Kaffee, Zucker, Wein und Essig leisten ebenfalls während der Seereise gute Dienste. Sollte auch von den besonders angeschafften Lebensmitteln bei der Ankunft in Amerika noch Etwas übrig seyn, so wird dieser Rest dem Passagier trefflich zu statten kommen und dieses ist um so mehr der Fall, wenn man sogleich eine Privatwohnung bezieht, woran es nie mangelt, und sich nicht den Uebertheuerungen der Wirthe aussetzt.