[19] Wichelhausen.
[20] Eine Familie mit erwachsenen Töchtern sollte nie die Ausgabe scheuen, diese Schiedbleichen der Schlafstellen ganz zuschlagen zu lassen, wozu in Ermangelung von Bretern, Tisch- oder Betttücher verwendet werden können. Eben so rathsam ist es, den Breterboden der obern Schlafstellen mit einem Tuche zu überziehen, wo dann zwischen den Fugen dieses Bodens kein Schmutz auf die darunter Liegenden fallen kann.
[21] Warum nur Anfangsbuchstaben? Eine Reisebeschreibung hat natürlich weit mehr Glaubwürdigkeit, wenn die Namen ausgeschrieben sind; aus diesem Grunde habe ich schon vorher den Namen Wichelhausen zur öffentlichen Kunde gebracht und nenne nunmehr auch den Namen Ulrich, als dessen Agenten in Bremerhaven, und zwar auf Veranlassung folgender Umstände: Ein hiesiger Partikulier hatte Auszüge aus Höhne’s Reisebriefen und zwar gerade diese empörende Behandlung der Auswanderer an den „allgem. Anzeiger d. D.“ nach Gotha gesendet, wo sie 1840 in No. 71 und 73 abgedruckt stehen. Der Herausgeber der Dorfzeitung fand sich bewogen, bezüglich dieser Auszüge folgende Notiz in der Dorfzeitung 1840 No. 51 erscheinen zu lassen:
„Der Allg. Anzeiger enthält Abscheu erregende Mittheilungen über die Schiffe, auf welchen die armen deutschen Auswanderer nach Amerika überfahren und von den Betrügereien vor, während und nach der Ueberfahrt. Warum werden aber solche Bursche in Bremen wie W. und ihre Agenten blos mit den Anfangsbuchstaben bezeichnet, warum brandmarkt man solche Seelenkäufer nicht öffentlich? Sind die meisten Auswanderer nicht ohnehin unglücklich genug, daß man sie noch solchen Blutsaugern in die schmutzigen Hände giebt?“
Hierauf erschien nun in dem Allg. Anzeiger No. 84 desselben Jahres folgende
Erklärung.
„Eine in der Dorfzeitung vom 16. März erschienene Anzeige, welche, mit Bezugnahme auf einen Aufsatz in dem Allg. Anzeiger, einen Bremer Schiffsexpedienten, bezeichnet mit dem Buchstaben W., betrifft, zwingt mich zu der Erklärung, daß ich demjenigen die Summe von tausend Gulden sofort auszahlen lassen werde, welcher mich überführen kann, mich auf eine so empörende Weise, wie dort geschildert wird oder überhaupt nur auf eine unrechtliche Weise gegen die von mir expedirten Auswanderer benommen zu haben.“
„Mein Charakter, welcher, wie ich mir schmeicheln darf, in ganz Deutschland allgemein als rechtlich und ehrliebend anerkannt ist, sollte mich freilich gegen alle Angriffe dieser Art schützen, allein Mißverständnissen ist in einem solchen Falle nicht vorzubeugen und es handelt der Einsender jenes Aufsatzes sehr unrecht, wenn er den Namen desjenigen verschweigt, welcher die Unbilde begangen, indem er dadurch den Zweck verfehlt, welchen er durch seine Bekanntmachung zu erreichen beabsichtigte.“ Bremen den 19. März 1840.
Fried. Jac. Wichelhausen
Ohne an dem rechtlichen Charakter des Herrn Wichelhausen zu zweifeln, so sind die angeregten Unbilden wenigstens durch sein Komptoir begangen worden, möglich ohne sein Vorwissen, allein der Chef des Komptoirs bleibt immer dafür verantwortlich. Unverantwortlich bleibt der Umstand, daß man das Fahrgeld, welches man mit seinem Agenten besprochen und gewissermaßen accordirt hatte, in Bremen erhöhete; unverantwortlich, daß man 208 Auswanderern die accordirte Schiffskost vorenthielt, welche erst dann erfolgte, als man gerichtliche Hülfe suchte und daß wahrscheinlich Herr Ulrich 277