Einen Unterschied der Stände findet man in der Werkstätte nicht, gleich dem Herrn, sind alle Arbeiter gut gekleidet. Eine leinene Ueberhose mit Latz schützt während der Arbeit vor dem Beschmutzen der Beinkleider und Weste, und vertritt, wie auch bei den Maurern, das Schurzfell, welches hier nicht gebräuchlich ist. Ein weißes oder rothes Hemd, welches immer rein ist, da solches der Amerikaner nach Bedürfniß, wöchentlich mehrmals wechselt, unterscheidet sogleich den Eingebornen von dem Fremdling. Die gewöhnliche Kopfbedeckung, der Hut, wird nie beim Kommen oder Gehen vor dem Herrn gezogen, sondern sitzt des Tages über immer fest auf dem Haupte, gleich in der Werkstätte, wie im Zimmer des Herrn, oder einer Tabagie. Nur mit dem Nicken des Kopfes bezeugt man seine Ehrerbietung. Kein Gehülfe zeigt an, wenn er die nächsten Tage nicht auf Arbeit kommen will; dagegen besuchen die feirigen Arbeiter die Werkstätten häufig, um nachzusehen, ob es bald wieder von Neuem Beschäftigung für sie giebt. Sie sind von dem Vorurtheil frei, daß dieses unschicklich sey.

Gleichwie der Geselle dem Herrn und Meister nicht nachzustehen glaubt, so ist solches der Fall mit dem Lehrlinge und Ersterem. Wehe dem Gesellen, der es wagen würde, einem Jungen zu Leibe gehen zu wollen, gemeinschaftlich würden die Buben über ihn herfallen und jämmerlich zurichten, wie ich selbst mit anzusehen Gelegenheit hatte.

Die Lehrzeit bestimmen die Altersjahre, gewöhnlich zwanzig, da die meisten Amerikaner erst mit dem 16. bis 17. Jahre die Lehre antreten, weil bis dahin die Kinder abhängig von ihren Eltern, Letztern beim Erwerb mit beistehen müssen. Haben sie aber dieses Alter erreicht, so spricht sie das Gesetz frei, als selbstständig stehen sie da, und entlaufen so gern des Vaters Zucht.

Während der Lehrzeit erhalten solche außer Kost und weißer Wäsche, die nöthigen Kleidungsstücke; auch an Taschengeld fehlt es nicht, und so stehen sie, in freien Stunden, die brennende Cigarre im Munde, im dicksten Haufen derer, welche, wenn auch nicht dazu berufen, über das Wohl des Landes berathen, und fallen mehr oder weniger mit über eine blosgestellte Staatsperson her, je nachdem die Zeitungsblätter solcher schon zugesetzt oder Stoff zum Wortkampf gegeben haben.


Sechzehnter Brief.

New-York im Oktober 1839.

Fortsetzung.

Bis zum 12. Oktober ging Alles gut, und von meinem Verdienste, 1½ Dollar täglich, wurde nicht viel verausgabt, da ich mich bei meinem Schuldner, dem Zimmermann S. auf gemeinschaftliche Kosten mit einlogirt hatte, ihn so unter Aufsicht behielt, und dieses mir Gelegenheit darbot, durch Anrechnen der Hälfte Hausmiethe (2 Dollars monatlich), ohne daß es ihm drückend wurde, nach und nach zu meinem Guthaben zu gelangen.

Am 12. Abends, von schwerer Arbeit ermüdet und erhitzt, ging ich nach dem River (Fluß) um mit dem Dampfboote nach New-York, wo ich wohnte, überzufahren, kam aber zu spät, und da dasselbe schon abgegangen war, sah ich mich genöthigt, in kalter Abendluft des Bootes Rückkehr zu erwarten. Ein kalter Schauer überfiel mich, und bevor ich noch das Quartier erreicht, bekam ich die fürchterlichste Kolik. Branntwein ist hier die gewöhnliche Medizin, welche bei derartigen Anfällen in Anwendung gebracht wird, und auch ich suchte durch Anrathen in einem Trinkstore mir durch mäßigen Genuß Linderung zu verschaffen. Des Getränkes nicht gewöhnt, nöthigten die erschlafften Glieder bald, die Augen zu schließen, bis mich noch heftigere Schmerzen weckten, weil bei abgelegter Bandage der Leibesschaden hervorgetreten war, und die krampfhafte Verschließung der Oeffnung, den Rücktritt unmöglich machte. Nur wer an gleichem Uebel gelitten, vermag zu empfinden, was ich in dieser Lage habe abhalten müssen. Nichts war vermögend den Schmerz zu stillen, und mit sehnlichem Verlangen erwartete ich am Morgen die Ankunft des deutschen Arztes, von welchem ich Hülfe hoffte. Erst Nachmittags 3 Uhr erschien dieser und um meine Verzweiflung auf das Aeußerste zu treiben, erklärte er: daß mein Quartier einen nicht schicklichen Ort abgebe, um einen derartigen Schaden zu operiren, er wolle aber dahin wirken, daß ich sofort in dem Spital aufgenommen werde. — Doch leider berichtete erst der Magistrat, von welchem der weitere Befehl zur Aufnahme ausging, an den Eigenthümer des Schiffes, welches uns nach Amerika übergeführt, weil aus dessen Kosten meine Verpflegung Statt finden sollte, da wir noch nicht über ein Jahr im Lande seyen, in welcher Zeit derartige Verpflegungen dem Schiffseigner zur Last fallen, wenn der Kranke selbst kein Vermögen besitzt[38].