Nach Agius, (Memoria 1871.) dürfte der philippinische Tabak auf den europäischen Märkten keinen andern Nebenbuhler haben, als den der Vuelta abajo von Cuba, und müsste in den Häfen von Asien und Ozeanien ohne Rivalen dastehen, (weil der Habana auf der langen Reise nach jenen Ländern an Güte einbüsst), während er jetzt von Jahr zu Jahr an Ruf verliert.
Wenn es den Manila-Zigarren bisher nicht gelingen wollte, sich in Europa einzubürgern, so liegt die Schuld daran, dass sie unter dem Einfluss der Zwangsarbeit und der Insolvenz des Kolonial-Fiscus immer schlechter werden, während das Produkt anderer Tabakländer, in Folge der freien Konkurrenz sich verbessert. Ein wenig leidet ihr Ruf wohl auch durch den sehr verbreiteten irrigen Glauben, dass sie Opium enthalten.
Wie sehr die Produktion durch Freigebung des Gewerbes zunehmen würde, zeigt unter anderen das Beispiel von Cuba: Zur Zeit als die Regierung den Tabak dort monopolisirte, reichten die Ernten nur ein einziges Mal zur Deckung des innern Bedarfs, während sie gegenwärtig alle Märkte der Welt versehen.[6] Höchst beachtenswerth in diesem Punkte ist auch der Ausspruch des General-Kapitäns de la Gándara[7], in einer Denkschrift die Maassregeln zur Verschärfung des Monopols vorschlägt: »ginge der Tabakbau an das Privatgewerbe über, so würde dieses vielleicht in wenigen Jahren dahin gelangen, fast alle Märkte der Welt zu beherrschen.« Fast sämmtliche Inseln erzeugen Tabak; nach der Güte des Produktes nehmen die Tabakgebiete folgenden Rang ein: 1o Cagayan und Ysabel, 2o Ygorrotes, 3o Insel Mindanao, 4o Bisayas, 5o Neu-Écija.
Aus R. O. 20. Nov. 1625 (Razon general 11) ist ersichtlich, dass schon damals der Verkauf von Betel, Palmwein, Tabak u. s. w. Regierungsmonopol war. Es wurde aber wohl nicht streng durchgeführt. Das Tabakmonopol in seinem jetzigen Umfang, welches das ganze Gewerbe von der Aussaat der Pflanze bis zum Verkauf der fertigen Produkte in die Hände der Regierung legt, ist erst durch den General-Kapitän José Basco y Bargas eingeführt. R. O. 9. Jan. 1780 (bestätigt durch R. D. 13. Dec. 1781) verfügt, dass die Tabakregie, so wie in allen spanischen Besitzungen in dieser und jener Welt (de uno y otro mundo), auch auf die Philippinen ausgedehnt werden soll.
Bis zur Verwaltung dieses sehr eifrigen Guvernörs, zweihundert Jahre lang, empfing die Kolonie jährlich Zuschüsse aus Neu-Spanien (Situado de Nueva España). Um die spanischen Finanzen von dieser Last zu befreien, führte Basco, den damals herrschenden national-ökonomischen Ansichten entsprechend, die unmittelbare Ausbeutung der natürlichen Hülfsquellen durch den Staat, ein Vorbild des fünfzig Jahre später in Java gegründeten »Kultursystems« ein. In den Philippinen waren die Verhältnisse dafür aber weniger günstig. Abgesehn von der geringeren Unterwürfigkeit der Bevölkerung, lagen zwei Haupthindernisse im Widerstand der Priester und im Mangel zuverlässiger Beamten. Von allen durch Basco künstlich in’s Leben gerufenen ländlichen Gewerben hat sich nur die Indigobereitung als Privatindustrie, der Tabakbau als Regierungsmonopol erhalten.[8]
Zunächst beschränkte Basco das Monopol auf die unmittelbar um die Hauptstadt gelegenen Provinzen, in welchen der Tabakbau allen, von der Regierung nicht besonders dazu ermächtigten und verpflichteten Personen bei strenger Strafe verboten wurde.[9] In den übrigen Provinzen blieb der Anbau Jedem gestattet, doch durfte das Produkt nach Abzug des Selbstverbrauchs nur an die Regierung verkauft werden.
In den Bisayas kauften die Alkalden den Tabak für die Regierung und lieferten ihn zu vorher festgesetzten Preisen an die k. Fabriken in Manila; es war ihnen gestattet die Ueberschüsse der k. Kassen zu diesem Zwecke zu benutzen. Ein schlechteres System hätte kaum ersonnen werden können: der nur auf seinen Privatvortheil bedachte Beamte duldete keinen Konkurrenten in seiner Provinz, benutzte seine amtliche Gewalt, um den Produzenten auf das härteste zu drücken, und hemmte dadurch die Produktion; die k. Kassen aber erlitten häufige Verluste durch Bankerotte, da die Alkalden, welche 600 Dollar Gehalt bezogen, und für die Berechtigung Handel treiben zu dürfen, eine Patentsteuer von 100 bis 300 Dollar entrichteten, sich, um schnell reich zu werden, in die gewagtesten Unternehmungen einliessen. Erst 1814 ward diesem Unwesen ein Ende gemacht. Alsbald stiegen auch die Tabaklieferungen aus den Bisayas, da die Konkurrenz der Privathändler, denen nun erst thatsächlich der Ankauf zufiel, obgleich ihn das Gesetz schon seit 1839 gestattete, dem Pflanzer höhere Preise verschaffte, als ihm die Habsucht des monopolisirenden Alkalden gewährte.
Gegenwärtig gelten im Allgemeinen folgende Bestimmungen, an deren Einzelheiten aber fortwährend geändert wird: Durch R. D. 5. Sept. 1865 wird der Tabakbau in allen Provinzen gestattet, doch darf der Ertrag nur an die Regierung zu einem von ihr festgesetzten Preise verkauft werden. Der Aufkauf geschieht in Luzon und den angrenzenden Inseln nach Fardos[10] durch Colleccion, d. h. direkt durch die Finanzbeamten, welche den Bau der Pflanze von der Aussaat an zu leiten haben; in den Bisayas durch Acopio, indem Regiebeamte den ihnen angebotenen Tabak vom Bauer oder vom Spekulanten und zwar nach Quintales aufkaufen.
In den Bisayas und in Mindanao ist Jedem erlaubt, Zigarren für seinen eignen Bedarf selbst zu fabriziren, doch darf er keinen Handel damit treiben. Dort werden den Tabakbauern auch Vorschüsse gemacht. In Luzon und den benachbarten Inseln theilt die Regierung Samen und Sämlinge aus. In Luzon und den Nachbar-Inseln darf auf Land, das zum Tabakbau geeignet ist, nichts andres als Tabak gepflanzt werden.
Da die Finanzverwaltung den Tabak nicht, wie freie Konkurrenz thun würde, nach seinem wirklichen Werthe klassifiziren kann, so hat sie den Ausweg ergriffen, die Preise nach der Blattgrösse festzusetzen; auch soll die auf Erziehung der Pflanze verwendete Sorgfalt bis zu einem gewissen Grade die Grösse der Blätter bedingen, die demnach wenigstens ein Kennzeichen für die sorgsame Behandlung, wenn auch nicht gerade für die Güte ist.[11]