Ausser dem Tribut hat jeder Indier jährlich 40 Tage öffentlicher Arbeiten zu leisten (Pólos y servicios), eine Woche Dienst im Tribunal (Tanoría), eine Woche Nachtwachen (Guárdia). Die Pólos y servicios bestehn in Arbeiten und Leistungen für Staats- und Gemeinde-Zwecke (Strassen- und Brückenbau, Botendienst u. s. w.).[3] Da die Arbeitskräfte aber nur zum Theil zur Verwendung kommen, so sind die Frohnden in Geld ablösbar; im Allgemeinen für 3 Dollar. Die Summe ändert sich nach dem Wohlstande der Provinz; in den ärmeren beträgt sie 2 Dollar, in einigen sogar nur 1 Dollar (42½ Silbergr. für 40 Arbeitstage).
Die Tanoría besteht in einer Woche Dienst im Tribunal, der sich in der Regel auf Reinhaltung des Gebäudes, Bewachung der Gefangenen und ähnliche leichte Leistungen beschränkt. Die Semanéros müssen aber eine Woche im Gemeindehause anwesend und verfügbar sein. Auch von der Tanoría kann man sich loskaufen für 3 r.; von den Nachtwachen für 1¾ r.
Von allen persönlichen Leistungen befreit sind die Principales (und ihre Familien) nämlich Ex-Gobernadorcillos, Juéces-mayores und Cabezas von wenigstens 10 Jahren Amtsthätigkeit. Sie bilden einen inländischen Adel und werden »Don« titulirt.
Ein Gesetz vom 3. Novbr. 1863 (L. ult. III.) bestimmt zwar, dass alle männlichen Einwohner der Philippinen, Europäer oder Eingeborene, Spanier oder Ausländer, jährlich vier und zwanzig Tage persönliche Dienste zu verrichten oder deren Ablösung in Geld zu bewirken haben. Dieses Gesetz ist aber nicht zur Ausführung gekommen; Europäer sind von allen Abgaben frei. Mestizen von einem Spanier und einer Indierin gleichfalls, zahlen aber 7 r. Sanctorum und ½ r. Diezmo für die Regierung. Mit der Zahlung der Mestizen, namentlich der Mestizinnen wird es indessen nicht genau genommen.
Noch grössere Missbräuche als bei Einziehung des Tributes finden bei Vertheilung der Frohnden und ihrer Ablösung in Geld statt; da hierbei eine genaue Kontrolle um so weniger möglich ist, als die Vertheilung und Ueberwachung der Arbeit gänzlich von den inländischen Ortsbehörden, die immer zusammenhalten, abhängt. Ueberdies wagt ein Plebejer nicht leicht gegen seinen Cabeza zu klagen. Häufig sollen auch spanische Beamte sich an jenen Unterschleifen und ihren Erträgen betheiligen. Sehr allgemein ist die missbräuchliche Verwendung der Polistas zu Privatdiensten.
Die Gemeindeverfassung der Philippinen[4], welche die Spanier bei ihrer Ankunft schon vorgebildet fanden und geschickt abänderten, indem sie die erblichen Häuptlinge mehr und mehr durch einen Adel ersetzten, der nur im Regierungsdienst erworben werden kann, dessen Mitglieder zwar von den Eingeborenen, aber doch nur nach den Wünschen der Regierung gewählt werden, ist gewiss im Ganzen als eine glückliche Umgestaltung vorgefundener Verhältnisse zu betrachten. Die Regierung verkehrt nur mittelbar durch diesen unbesoldeten Adel mit den Eingeborenen; ihm liegt die Gemeindeverwaltung, die Polizei, die Eintreibung der Steuern ob. Das von Manchen übermässig gepriesene System hat aber auch grosse Nachtheile: die von ihren Genossen gewählten inländischen Beamten, welche von der spanischen Regierung keine Besoldung erhalten, keine Dienstbeförderung, zu erwarten haben, stehn dieser sehr unabhängig gegenüber und der Verband ist um so loser, als die spanischen Beamten so schnell wechseln, dass es ihnen, wenn nicht an den übrigen Eigenschaften, schon an Zeit mangelt, um das Vertrauen, die Zuneigung und Achtung der Eingeborenen zu erwerben. Da die unbesoldeten Cabezas überdies mit ihrem Vermögen für die Kopfsteuer ihrer Barangays haften, so werden sie leicht verleitet, sich durch Unterschleife gegen mögliche Ausfälle vorweg reichlich zu decken. Ein noch grösserer Uebelstand ist es, dass die Polizei während der Amtsdauer zwar von Kopfsteuer und Frohnden befreit bleibt, übrigens aber weder von der Gemeinde, noch von der Regierung besoldet wird, und daher freigebigen Uebertretern des Gesetzes sehr zugänglich ist.
Als der Tribut bei Gründung der Kolonie eingeführt wurde, um zur Deckung der Verwaltungskosten beizutragen, war in den Philippinen kein besteuerbares Eigenthum vorhanden; seine Beibehaltung unter den gegenwärtigen Verhältnissen erscheint weder geschickt noch gerecht. Die Steuer nimmt keine Rücksicht auf die Erwerbsfähigkeit, ja sie trifft nicht einmal den Armen und den Reichen gleich, sondern lässt Letztern gewöhnlich frei.
Nur diejenigen Europäer, die Ländereien besitzen, zahlen davon eine dem Zehnten des angeblichen Bruttoertrages entsprechende Abgabe (diezmos prediales). Der Gesammtertrag dieser Abgabe übersteigt nicht 7000 Dollar jährlich! Andrerseits berechnet Herr Agius (General-Intendant der Hacienda) die Summe, welche der Staat den Krüppeln, Altersschwachen und andern auf die öffentliche Wohlthätigkeit angewiesenen Individuen abpresst, auf 12,600 Dollar.
Schon lange wünschen die einsichtsvolleren Beamten den Tribut durch eine Steuer auf Grundbesitz und Gewerbe zu ersetzen, und alle davon Betroffenen vom Tribut zu befreien. Die Ausführung einer so heilsamen Maassregel ist aber unmöglich, so lange die Verhältnisse des Grundbesitzes nicht geordneter sind. Auch fehlen nicht nur alle statistischen Daten, sondern auch die Personen, von denen das mangelnde Material in irgend zuverlässiger Weise beschafft werden könnte. Die Schwierigkeit wird noch bedeutend dadurch vermehrt, dass wenige Spanier die Landessprachen, wenige Eingeborene spanisch verstehn, dass letztere im höchsten Grade misstrauisch sind und sich der Lüge fast instinktmässig als einer immer bereiten Schutzwehr gegen Jeden bedienen, der sie ausfragen will. Um so schwieriger würde es sein, richtige Angaben zu erlangen, wenn es sich um ihren Geldbeutel handelt.
Ein Hinderniss sonderbarer Art, für eine Volkszählung in den Philippinen ist das fast gänzliche Fehlen aller Familiennamen und die geringe Manchfaltigkeit der angenommenen Namen. Früher scheint das Uebel noch grösser gewesen zu sein, wie aus folgendem Dekret des General-Kapitäns vom Novbr. 1849 (Leg. ult. I. 449) hervorgeht: