In der orientalischen Ausdrucksweise heißt es dementsprechend im Talmud (Jebamoth 63) „wer nicht heiratet, ist kein Mensch” und „wird angesehen wie einer, der einen Menschen umgebracht hat”, „der Ehelose verringert die Gestalt (d. h. den Machtbereich) der Gottheit”. Die Sprüche Sirachs geben — unter den vielen Variationen dieses Gedankens — das Thema wieder mit den Worten: „wo kein Zaun ist, wird das Besitztum verwüstet, wer keine Frau hat, irrt unstet umher. Wer wollte Vertrauen schenken einem bewaffneten Kriegsmann, der von Stadt zu Stadt entspringt? Ebenso geht es einem Menschen, der keine Heimat hat und einkehrt, wo er abends hinkommt ...” oder wie es im Sefer Refuot heißt: „Jedermann, der ohne Frau lebt, lebt ohne Freude, ohne Segen, ohne Glück. Unverheiratet zu sein, ist ungesund und verderblich für das Denken, darin stimmen alle Weisen überein” (s. auch Hilekhot deot III. 2, Issure Biach XXI, 112.)

Wer die Fülle dieser heiligen Erklärungen zu Gesicht bekommt, wird ihre Bedeutung ermessen können für ein Volk, das den Talmud von Jugend auf studierte, das in den Jahrhunderten der sie umgebenden Unbildung der Massen in allen und den kleinsten Gemeinden der Lehre, ihrem Studium und ihrer Auslegung Tag und Nacht ergeben war. Blieben sonst viele der berühmten Gesetze alter Herrscher nur papierne Verordnungen oder stumpfe Erlasse in Erz und Stein — die Bestimmungen des jüdischen Gesetzes, selbst der mündlichen Ueberlieferung, nahmen Leben an und griffen in das Tun und Lassen der Volksgenossen ein.

Die größte Fruchtbarkeit ist in der Frühehe nur möglich. Der Talmud sagt selbst: (Jebamoth 62b) „Wer seine Söhne und Töchter nicht lange nach der Reifezeit verheiratet, von dem heißt es: sei gewiß, daß Friede Dein Zelt sein wird”. Das sind aber nicht nur allgemeine schöne Redensarten. Die praktische Durchführung wird bis ins letzte durchdacht. Ist kein Bewerber zur Stelle und „ist Deine Tochter reif, so erkläre Deinen Sklaven für frei und gib sie ihm zur Frau” (Synhed 100b) denn so heißt es: „Eine Tochter ist zweifelhaftes Gut für den Vater. Aus Sorge um sie kann er nicht schlafen; wenn sie heranwächst, daß sie buhle; wenn sie reif ist, daß sie nicht zu verheiraten sei; wenn sie verheiratet ist, daß sie kinderlos bleibe”. Ketuboth 113 rechnet deshalb die Ehelosen zu den 8 vor Gott gleichsam Verbannten (ferner Kiduschin 30. Nedarim 48. Ber. 6. Kidd. 20b Kohel 9.)

Die prägnante Ausführung der Bibel: „Es ist nicht gut, daß der Mensch allein sei,” blieb also bei den Juden nicht nur Literatenweisheit, nicht nur ein frommer Wunsch der Theologen und Volksfreunde oder gar eine utopistische Forderung eines regierenden Fürsten. Der eheliche Umgang wird religiöse und nationale Pflicht, diese Weltanschauung zum geistigen Besitz des Volkes, zur wirklich gelebten Ethik. Der Schulchan Aruch,[2] der als der praktische Gesetzkodex der Juden in der neueren Zeit gelten darf, konnte und mußte daher als praktische Forderung aufstellen, daß jeder junge Jude spätestens mit 18 Jahren heiraten müsse und vom 13. Lebensjahre an heiraten könne. Dementsprechend begann auch sein Abschnitt Eben-ha-Eser, der diese Fragen behandelt, kurz und bündig: „Jeder Mann ist verpflichtet, eine Frau zu heiraten”.

Aber dieses Gesetz hatte noch eine spezielle Auslegung. Es galt für besonders rühmlich, die Kinder nicht erst zum spätesten, sondern zum frühesten Termin zu verheiraten!

Die Herren Geschichtsschreiber, die sich mit dem Wunder der Existenz Israels abmühen, sind an diesem Problem vorbei gegangen. Sie haben nie beobachtet, daß der — wenn wir so sagen dürfen — elektrisch geladene Motor, dessen Energien immer neue Kraft und tausendfältiges Leben weckten, geladen wurde an dieser Quelle. Die Memoiren der guten Mutter Glückel von Hameln verraten uns, daß nur zwei Jahrhunderte zurück noch die deutschen Juden im Glauben an das Verdienstvolle ihrer Fruchtbarkeit ihre Sinnlichkeit und die ganze Kraft ihrer Triebe in den Dienst dieser heiligen Sache, in die der Vermehrung ihres Volkes stellten. Und alle Dokumente bezeugen die Tatsächlichkeit dieser Verhältnisse. Salomon Maimon hat uns in seiner Lebensgeschichte dieselbe grenzenlose Naivität des jüdischen Ehelebens, wie es von Posen angefangen bis weit nach dem fernsten Osten gepflogen wurde, geschildert für eine Zeit, die heute um 150 Jahre entfernt liegt. Und noch heute hält sich der rechtgläubige Ostjude daran.

Gewiss auch der Talmud verschliesst sich nicht der Erkenntnis, dass Geburtenverhütung angezeigt sein könnte. In Hungerjahren darf eine Familie mit Kindern eine zeitweise Geburtenverhütung vornehmen. Und Jebam 126 sieht diese ferner vor:

  1. für Säugende, die ihr Kind stillten (da ja tatsächlich die Muttermilch bei neuer Conzeption leidet und versiegt),
  2. bei Mädchen (die mit 12 Jahren heiraten durften) bis zur Zeit ihrer Geschlechtsreife,
  3. für Schwangere, von denen man — natürlich fälschlich — eine nochmalige Schwängerung fürchtete.

Diese Ausnahmen haben weder einen besonderen Nachhall gefunden, noch konnten sie die stark erregten Vorstellungen des Volkes über das für verbrecherisch gehaltene Vorgehen Onans rektifizieren. Die Geburteneinschränkung ist keine jüdische Erfindung, Neomalthusianismus keine jüdische Einrichtung gewesen.

Hjalmar J. Nordin findet gleichfalls in seiner ausführlichen „Ethik der Juden zur Zeit Jesu” (Leipzig 1911): „Die Fortpflanzung hatte einen religiösen Glorienschein.” Vom hohen Wert der Fortpflanzung in der Meinung der Juden zeugen ungezählte Aussprüche. Im 15. Kap. des Buches Henoch wird die Fortpflanzung gefordert, da die Menschen sterblich und vergänglich sind, während die unsterblichen Engel sich nicht fortzupflanzen brauchen. Tacitus bestätigt bereits damals in Hist. V. 5: Augenda tamen multitudini consulitur ... hinc generandi amor et moriendi contemptus. Josephus, der zeitgenössische vertraute jüdische Historiker, der selbst mindestens dreimal verheiratet war, erklärt ausdrücklich in der Schrift gegen Apion: „Das Gesetz hat allen anbefohlen, Kinder zu zeugen” (II. 202). Alle Aussprüche des R. Elieser, R. Elasar b. Asarja, Ben Assaj, R. Abaji gehen von dem einen festen Punkte aus: „Die Welt ist nur geschaffen zur Fruchtbarkeit und Fortpflanzung. Deshalb ist es höchste Menschenpflicht, alles zu meiden, was die Zeugungsfähigkeit herabsetzt.” Nach Gittin 70a verringern 8 Dinge den Samen: Salz, Hunger, Ausschlag, Weinen, Schlafen auf dem Felde, Lotus, Cusenta zur Unzeit, Aderlaß unter dem Genitale (Aderlaß darüber ist doppelt vorteilhaft).