Der Archivarius sträubte sich zwar etwas dagegen, indem er die Besorgniß äußerte, daß seine Erzählung gegen den vorherigen Vortrag des Predigers zu sehr abstechen und desto trockener ausfallen werde, je mehr jener erbaulich gewesen sei. Indessen schlug ihn der Prediger mit der scherzhaften Gegenbemerkung, daß, wer eine nasse Salbung lieben sollte, ja nur hinauszugehen brauche, um sie zu finden. Dieß erregte allgemeines Gelächter. Der Archivarius wurde von dem Förster und Prediger mit vereinter sanfter Gewalt in die Mitte des Kreises gezogen und statt des Katheders auf den daselbst stehenden, schon vorher abgeräumten, handfesten eichenen Tisch gesetzt, worauf er denn nach einigem Räuspern erklärte, er sehe wohl, er müsse sich fügen, wolle es wenigstens in einer Hinsicht, nämlich der, der belobten Kürze, seinem Vorredner zuvorzuthun versuchen und übrigens seinem Vortrag nach der beliebten Weise des Herrn Prediger 3 Theile geben, indem er kürzlich erstlich die Geschichte der Entstehung, zweitens die des Bestehens und drittens die des Unterganges des Klosters Himmelpforte zu erzählen gedenke.
Er holte dabei die Uhr heraus und nahm sie in die Hand.
VIII.
»In dem Thale der Holtemme,« so hob der Archivarius seine Erzählung an, »wo jetzt der Fleckenort Hasserode=Friedrichsthal liegt, unweit der Wohnung unseres lieben Gastfreundes, des Herrn Försters Immermann, ganz nahe unterhalb der Böterschen Papiermühle am Fuße des Kellerberges, stand vor Zeiten die Burg der edlen Herren von Hartesrode. Ein kleines Dörfchen gleiches Namens, der nachher in Hasserode verwandelt wurde, lag um die Burg her. Die Ritter von Hartesrode, wenigstens die späteren Zweige dieses edlen Stammes, waren Vasallen oder Lehnsleute der Grafen von Wernigerode und zugleich Erbmarschälle des Bisthums Halberstadt, welche Würde bei der Erlöschung ihres Stammes auf die Herrn von Rössing überging. Sie führten Anfangs in ihrem Wappen das friedliche Zeichen eines Zweigleins mit 3 fünfblättrigen Blumen, welches nachher aber einem mehr kriegerischen Sinnbilde, dem eines Balkens mit Mauerzinnen wich. In dieser seiner späteren Gestalt ist ihr Wappen noch zu schauen neben dem Gräflichen und dem Stadtwappen an der Kanzeln der St. Nicolai=Kirche zu Wernigerode. Die letzteren Sprossen ihres Stammes liegen in dem von ihnen erbauten Grabgewölbe neben dem hohen Thore der St. Sylvestri=Kirche zu Wernigerode, welches nachher zum Gräflichen Erbbegräbnisse erwählt wurde, begraben. Von den ersten Zweigen ihres Stammes, die uns die urkundliche Geschichte nennt, weiß sie keine anderen Thaten, als friedliche Vermittelung und fromme Stiftungen, die sie machten, zu rühmen.
Sie waren es, welche den Grundraum zu der Kapelle des heiligen Blutes bei Wasserleben hergaben. Ihnen hatte auch das Kloster Himmelpforte seinen Ursprung zu danken.
Der Ritter Theodorich von Hartesrode war der Stifter desselben, höchst wahrscheinlich eben derselbe, der in einer Urkunde vom Jahre 1251 als Schiedsrichter einer Streitsache der Herren von Derenburg vorkommt, wo er aber Tiderikus von Hartesrode genannt wird. Die von ihm ausgestellte Stiftungsurkunde des Klosters Himmelpforte trägt die Jahreszahl 1253, hinsichtlich deren Richtigkeit indessen einige Zweifel obwalten.
Aus der Urkunde selbst geht übrigens deutlich hervor, daß die erste Ansiedelung der Brüder Einsiedler oder Eremiten nach der Regel des heiligen Augustinus in unserer Himmelpforte bereits vor dem Jahre 1236 erfolgte, also wenigstens 20 Jahre früher, als Papst Alexander IV. seine Reform des Augustiner=Ordens bewirkte. Die Urkunde sagt, daß die erste Anlage des Klosters Himmelpforte bereits zu den Zeiten des Bischofs Friedrich von Halberstadt, welcher 1236 starb, begonnen, daß die weitere Einrichtung desselben dann unter den Nachfolgern jenes, den Bischöfen Ludolph (I.), Meinhard und Ludolph (II.) und endlich unter dem Bischof Volrad fortgeführt sei. Der Ritter Theodorich von Hartesrode bestätigt in diesem Dokumente die Augustiner=Eremiten zur Himmelpforte in dem Besitze der ihnen von ihm verliehenen bereits urbar gemachten und noch nicht urbaren Ländereien, Triften, Waldungen, Bäche, Berge und Thäler, die in der Umgebung des von ihnen bewohnten Platzes, der sonst Elbingerothe geheißen habe, lägen und deren Gränzen er angiebt. Er erklärt, er habe diese Stiftung gemacht aus Ehrfurcht gegen unseren Heiland Jesum Christum und die allerheiligste Mutter desselben, zum Heil seiner Seele und der Seelen der Seinigen, mit Genehmigung des ehrwürdigen Bischofs von Halberstadt und mit Zustimmung seiner Söhne. Als Zeugen dessen werden unter anderem die mit unterschriebenen Grafen Gebhard und Friedrich von Wernigerode, die würdige Frau Heilewige von Hartesrode und deren Sohn Ritter Johannes angeführt. Aus einer anderen Urkunde erhellt, daß am 11. April 1257 der Marien=Altar der neuen Pflanzung zur Himmelpforte von Bischof Volrad von Halberstadt eingeweihet und zugleich mit einem Berge beschenkt ward, wie auch, daß damals der Ritter Theodorich von Hartesrode, der Stifter des Klosters, schon nicht mehr am Leben war.
Verschiedene spätere Urkunden beweisen, daß der Schutz des Klosters Himmelpforte mit dem Besitze der Stammburg der Herren von Hartesrode verknüpft blieb. Als einer der ersten Gönner und Beförderer des Klosters erscheint der Bischof Wilhelm von Münster, der im Jahre 1260 allen denen 40 tägigen Ablaß versprach, welche den Eremiten=Brüdern des Ordens St. Augustinus zur Himmelpforte im Halberstädtischen Sprengel Almosen mittheilen oder sonst hülfreiche Hand leisten würden. Erwerbsquellen dieser Art eröffneten sich nachher für das Kloster noch mehrere, da jenem Beispiele außer dem Bischofe und Churfürsten von Mainz, Werner von Epstein, der im Jahre 1267 ein Gleiches that und außer dem Erzbischofe Rudolph von Salzburg noch manche andere Bischöfe nachfolgten. Ueberdem kamen dem Kloster Himmelpforte natürlich auch alle diejenigen Vortheile zu Gute, welche dem Augustiner=Orden überhaupt zustanden, zu dessen Gunsten unter anderem der Papst Nicolaus IV. im Jahre 1289 verfügte, daß Alle einen hundertjährigen Ablaß erhalten sollten, welche an gewissen Festtagen zu den Klöstern und Kirchen der Augustiner wallfahrten würden.«
»Was war denn daß eigentlich: Ablaß?« fragte hier Julie, die jünste Tochter des Archivarius. Das laß dir, erwiederte ihr Vater, von dem Herrn Prediger sagen. Vater Lehrwart nahm darauf so das Wort.
»Ablaß, mein Kind, war eigentlich und ursprünglich nur so viel, als Erlassung derjenigen Bußen und Strafen, welche von der kirchlichen Obrigkeit auf solche Vergehungen gelegt wurden, deren sich billig jeder Christ schämen mußte und um deren willen der, der sie beging, eigentlich von der Gemeinde der Christen und von der Theilnahme am christlichen Gottesdienst hätte ausgeschlossen werden sollen, aber denn doch zugelassen wurde, wenn er zum Beweise, daß ihm seine Sünde aufrichtig leid sei, öffentlich Buße that, strengere Fasttage hielt, oder aber ein härenes Gewand trug oder nach dem gelobten Lande wallfahrtete, oder sonst etwas Schweres und Lästiges, was ihm aufgelegt wurde, unternahm. Solche Kirchenbußen oder Strafen konnten von dem Papste und von den einzelnen Bischöfen erlassen, oder doch gemildert werden und das hieß dann Ablaß. Mit der Zeit aber wurde aus dem Ablaß ein sehr schlimmes Ding. Nämlich es kam der Wahn auf, als könne man auch von Gott Vergebung seiner Sünde und Erlösung der Seele aus dem Fegefeuer d.h. aus ihrem qualvollen Zustande nach dem Tode erlangen, wenn man Kirchen und Klöster beschenkte und sich damit Ablaß erkaufte. Da wurde dann mit dem Ablaß ein für die Päpste sehr einträglicher, abscheulicher Handel getrieben.