Luther fing das Werk seiner Kirchenverbesserung eben damit an, daß er diesem abscheulichen Ablaßkrame entgegentrat, indem er sich öffentlich gegen denselben erklärte in den 95 Sätzen, die er an die Schloßkirche zu Wittenberg anschlug.«
Nun wißt ihr, was der Ablaß war, sagte hierauf der Archivarius, und ich kann in meiner Erzählung fortfahren.
Inzwischen benutzte die Frau Försterin die eingetretene augenblickliche Pause dazu, um dem Archivarius ein Glas zu reichen, welches mit dem vortrefflichen Maitrank gefüllt war, der aus Rheinwein, gegossen auf Waldmeister und andere in der Himmelpforte wachsende edle würzige Frühlingskräuter, bereitet wird, und ihn zu bitten, zu seiner Erquickung, nach der Weise der guten Brüder Eremiten des vormaligen Klosters Himmelpforte, erst einmal auf das ehrenwerte Gedächtnis der frommen Stifter und Schutzherren desselben, der edlen Ritter von Hasserode zu trinken. »Wer könnte,« sagte der Archivarius, »solcher Aufforderung widerstehen!« Ich verbinde aber mit dem von Ihnen mir vorgeschriebenen Toaste zugleich den dankbaren Lobspruch aller der würdigen Hausfrauen, die so milde und freigebig gesinnt sind, wie weiland Frau Heilewige, die edle Hälfte des Ritters Theodorich von Hartesrode! Es wurde darauf angestoßen mit so vielen Gläsern als derselben in der Saufangs=Eremitage mitgebracht waren und die im engen Kreise umgingen; aber auch manche von denen, die draußen standen und nichts zu trinken bekamen, riefen doch Vivat! mit.
IX.
Ehe nach diesem kurzweiligen Zwischenakt der Archivarius zu der Fortsetzung seiner Erzählung schritt, richtete der Vater Lehrwart an denselben die Frage: ob nicht eine alte Volkssitte der Wernigeröder, am Himmelfahrtsfeste die Himmelpforte zu besuchen, daher rührte, daß vor Zeiten an diesem Tage die Wallfahrt nach dem Kloster üblich gewesen und mit Ablaß belohnt sei? Der Archivarius aber entgegnete: Nein, mein Freund! So sehr sich auch diese Vermuthung hören ließe, so haben wir doch keinen geschichtlich urkundlichen Grund für dieselbe. Ich dächte, sagte der Prediger, ich hätte in Ihren eigenen vormaligen Mittheilungen über die Geschichte des Klosters Himmelpforte im Wochenblatte eine Andeutung davon gefunden? Das beruhet sicher auf einem Mßverständniß, versetzte der Archivarius, und zwar vermuthlich auf Mißverständniß der Erwähnung, daß der Papst Nicolaus IV. anno 1289 auf den Besuch der Augustiner=Kirche an manchen Festen Ablaß verheißen hatte, unter denen allerdings auch ein Himmelfahrtsfest genannt war, wobei aber Nota bene! nicht das Fest der Himmelfahrt Christi gemeint war, sondern das damals noch nicht lange aufgekommene Fest der angeblichen Himmelfahrt der Jungfrau Maria, welches den 15. August gefeiert wurde.
»Aha!« sagte der Prediger, »ich danke für die Bescheidung. Sollte sich aber nicht vielleicht dennoch annehmen lassen, daß aus den früheren Wallfahrten nach dem Kloster Himmelpforte am Tage der Himmelfahrt Mariä, die nachherige Sitte des Besuches seiner Stätte am Feste der Himmelfahrt Christi entstanden sei?« »Unmöglich wäre es freilich nicht,« entgegnete der Archivarius. »Indessen, mein Freund! Man kann sich nicht genug davor hüten, keine Mythen in die Geschichte einzuführen!« und fuhr demnächst in seiner Erzählung also fort.
Das anfängliche gute Gedeihen und rasche Wachsthum des Klosters Himmelpforte kann man daraus abnehmen, daß von dieser Pflanzung, als sie selber noch jung war, schon Ableger gemacht wurden.
Noch in dem Jahrhundert seiner Entstehung wurden von dem Kloster Himmelpforte zwei andere neu gestiftete Augustiner=Klöster, eines in Quedlinburg und eines in Helmstädt bevölkert. Mit der erstern Tochter kam aber die Mutter Himmelpforte bald in Streit über die Gränzen der Gebiete, innerhalb deren sie ihre Almosen einsammeln ließen. Dieser Streit wurde von dem Vikar des Provinzials des Augustiner=Ordens in Deutschland geschlichtet, welcher beiden Klöstern die Gränzen ihrer Distrikte bestimmte.
Wie einträglich dieses Terminiren sein mochte, läßt sich ohngefähr daraus ermessen, wenn man hört, daß den Brüdern der Himmelpforte dabei über Heimburg und Langenstein bis Erxstedt, Harsleben und Kloster=Gröningen zu geben erlaubt war. Auch beweisen manche noch vorhandene Urkunden über Ankäufe von Grundstücken, daß es dem Kloster nicht an Geld gefehlt haben müsse. Aber freilich erlitt das Kloster in den unruhigen Zeiten des 14. Jahrhunderts, wo das sogenannte Faustrecht mit der größten Tyrannei ausgeübt ward, auch wieder manche Verluste.
Zwar hatte schon Bischof Volrad von Halberstadt im Jahre 1284 den Bannfluch über diejenigen ausgesprochen, welche sich an der Person oder den Sachen derer, die nach der Himmelpforte wallfahrteten, vergriffen, oder das Kloster sonst gewaltsam beeinträchtigen würden. Aber daran kehrten sich die Herrn Raubritter wenig, zumal da auch für die Uebertretung eines solchen Verbotes leicht wieder Ablaß erkauft werden konnte.