Am 22. März registrirte das Kriminalgericht ein Attestat des Physikus zu den Akten, worin gesagt wird, dass Inquisit sowohl in physischer Hinsicht ohne Gebrechen und Krankheit sei, als auch in einem dreiviertelstündigen Tentamen[55] seine inneren Sinne unverletzt[56] und dermal ohne Fehler gefunden worden seien[57]. — Hierauf wurde der Akt dem Obergerichte zur Urtheilsschöpfung vorgelegt[58].

Am 14. September 1810 erstattete der dortige Referent seinen Vortrag, und stellte sich zur Ausmittlung der Zurechenbarkeit des Inquisiten und Bemessung der Strafe folgende Fragen:

a) Ist Inquisit wahnsinnig?

b) Ist er es anhaltend oder nur zeitlich?

c) War er es, als er die erwähnten Brände theils veranlasste, theils versuchte[59]?

d) In welcher Geisteslage hat er seine Geständnisse abgelegt?

Ad a) und b) deponirt die Mutter des Inquisiten hierüber Folgendes: Ja, es ist wahr, zu Zeiten ist er ganz von Sinnen, und besonders wenn der Frühling anrückt; zu Zeiten ist er ganz bei Sinnen, wie jeder andere gesunde Mensch; und

dieser mein Sohn war schon von Kindheit an mit dieser Krankheit behaftet, und je älter er wurde, um so mehr hat sie zugenommen.

Eben so sagt Johann G., Bruder des Inquisiten: Er ist mit dieser Krankheit bereits von Jugend auf behaftet, er wird aber nur zu Zeiten damit befallen, wo er sich dann bald erstechen, bald erhängen will[60], und zu anderen Zeiten ist er wieder ganz bei sich, spricht sodann ganz vernünftig und führt sich ordentlich auf.

Eben so sagt der zweite Bruder des Inquisiten: Er selbst sagt: Das Leben ist mir halt verleidet, wenn ich mit meinem bösen Zustande behaftet werde, und ich komme gewöhnlich bei demselben ganz von Sinnen.