Um diese grosse Neigung zum Branntweintrinken zu befriedigen, entwendete er schon seit längerer Zeit seinem Vater öfters Geld im Betrage von 3, 6 bis 24 Kreuzern, wofür er dann in dem Bäckerhause sich Branntwein und Brot geben liess.

Um diese Geldentwendungen zu bewerkstelligen, wartete er jedesmal die Zeit ab, bis sein Vater im Bette lage, dann ging er zur Thüre hinaus, um demselben glauben zu machen, dass er auf den Abtritt gehe, und bei dieser Gelegenheit nahm er nun das Geld aus dessen daliegenden Beinkleidern.

Dieses Verfahren erzählte er selbst, ganz übereinstimmend mit den Aussagen einiger Anverwandten, die auch darum wussten, und bemerkte weiter: bisweilen habe sein Vater dergleichen Entwendungen entdeckt, bisweilen auch nicht. Wenn er es aber bemerkt habe, habe derselbe grausig gethan. So oft er aber seinem Vater Geld genommen, habe er auch etwas verdient gehabt. Sein Vater habe ihm jedoch nie etwas Geld gegeben; „er hätte ihm wohl auch einen Kreuzer geben dürfen, denn er habe ihm Alles verdient durch's Weben.” Hierüber hätte er sich denn auch manchmal, wie bezeugt wurde, gegen andere Personen beschwert.

Uebrigens gab er weiter an, sein Vater sei meistens gut gegen ihn gewesen, und er habe auch seinen Vater schier immer leiden mögen. Nur wenn er etwas nicht recht gethan, habe ihn derselbe ausgezankt. Auch gehen die Zeugenaussagen durchgängig dahin, dass Vater und Sohn im Wesentlichen gut miteinander gestanden seien, und der Vater dem Sohne nur Zurechtweisungen gegeben habe, wenn er dazu Grund gehabt. Indessen erklärte der Ortsvorstand noch insbesondere: der alte Grotz habe sich einmal, beiläufig vor einem Jahre, jedoch mit dem Beifügen, dass er keine ämtlichen Vorkehrungen verlange, bei ihm über seinen Sohn beklagt, dass dieser öfters gegen ihn meisterlos sei und sich seinen Anordnungen nicht immer fügen wolle. Hierbei habe er bemerkt, dass er seinem Sohne schon mehrere Mal gedroht, er wolle ihn bei dem Schultheissen verklagen, was auch bisher geholfen habe. Im vorangegangenen Winter habe der alte Grotz, im Vertrauen, über die epileptischen Zustände seines Sohnes geklagt, und dass derselbe dabei seit einigen Jahren so vergesslich sei.

Gegen eben diesen Schultheissen betrug sich, nach dessen Angabe, der junge Grotz, immer sehr gut, und erwies ihm stets eine besondere Achtung, wenn er ihm begegnete, wogegen es auch der Schultheiss gegen ihn an Ermahnungen zu seinem Besten nicht fehlen liess. Bemerkenswerth ist aber ferner, dass sich Grotz, wie er im Verhöre selbst erklärte, schon seit einiger Zeit mit Heirathsgedanken beschäftiget hatte, die er jedoch vor seinem Vater geheim hielt. Eine bestimmte Weibsperson will er dabei nicht im Auge gehabt, sondern nur gedacht haben: er heirathe, wenn er Jemanden bekomme. Einmal, erklärte er indess in dieser Beziehung weiter, habe er zwar auch seinem Vater so etwas von seiner Absicht zu heirathen gesagt, dieser ihm aber erwiedert, dass er nirgends eine Person bekomme, und er (der Vater) ihn fortschicken würde. Dann habe er gedacht, er schweige lieber, und habe überhaupt die Sache aus sein lassen. Uebrigens besorgte dem alten Grotz seit seinem Witwenstande eine ledige Weibsperson die Haushaltung, ohne jedoch im Hause zu schlafen. Nach ihrer Angabe soll ihr auch der Witwer Heirathsanträge gemacht, sie aber noch nicht ihr Jawort gegeben gehabt haben; der junge Grotz erfuhr zwar nichts Näheres davon, doch besorgte er wohl eine Wiederverheirathung seines Vaters, und dass dann das Vermögen an andere Leute komme. Durch Zeugen ist ferner erhoben, dass Grotz ungefähr ein Jahr vor der verübten Tödtung seines Vaters demselben einmal von der Werkstatt entlief, im Freien mit sonderbaren Blicken und auffallenden Geberden herumsprang und nur mit Mühe von einigen ihm begegnenden Einwohnern des Dorfes wieder nach Hause gebracht werden konnte.

Uebrigens gibt ihm die Ortsobrigkeit das Zeugniss, dass er ein fleissiger Arbeiter gewesen, so lange er nicht mit dem fallenden Weh behaftet war, und dass er sich sowohl gegen seinen Vater als gegen andere Personen im Ganzen ordentlich betragen habe. Zugleich erklärte sie sich aber auch hinsichtlich des physischen Zustandes des Grotz dahin: dass derselbe, so lange er mit der Epilepsie befallen sei, kaum den nothdürftigsten Verstand zum geselligen Leben besessen habe. Und auf ähnliche Weise sprachen sich darüber Verwandte und andere Zeugen aus, indem sie erklärten, dass sich zwar bei Grotz in seinem bisherigen Leben keine Spuren von Verrücktheit gezeigt hätten, dass er aber schwache Verstandeskräfte und ein sehr schwaches Gedächtniss habe, welches Alles wahrscheinlich durch den epileptischen Zustand allmälig herbeigeführt worden sei. Zum Zorne, bemerkten sie weiter, sei er zwar nicht besonders geneigt gewesen, doch habe er öfters einen eigenthümlichen scharfen Blick gehabt, mit dem er Andere anstarrte, wenn er über etwas, welches man ihn thun hiess oder an ihm tadelte, unzufrieden war. Wenn man ihn im ersteren Falle fragte: „Thust du das?” habe er nur geantwortet: „Wenn ich muss.”

Die Geschichte der That selbst und der damit in Verbindung stehenden Umstände ist nun diese:

Am Sonntage (den 22. April), an dem Tage der That, bemerkte die Haushälterin des alten Grotz an dessen Sohn gegen sonst durchaus nichts Auffallendes. Nur einmal hatte derselbe, nach ihrer Aussage, einen epileptischen Anfall, der nicht stark war, indem Grotz nur umfiel und sogleich wieder aufstand. Er selbst wollte nachher von diesem Anfalle gar nichts wissen. Uebrigens war er an diesem Tage gestimmt wie immer, und sprach, wie sonst auch, nicht viel; er und sein Vater betrugen sich gegeneinander wie gewöhnlich, und die Haushälterin bemerkte nicht im Geringsten, dass Beide einander geärgert oder gezankt hätten. Den Nachmittag brachten Vater und Sohn in einem Nachbarhause ganz einig mit einander zu, und gegen 7 Uhr Abends gingen sie, wie gewöhnlich an den Sonntagen, zusammen in die Branntweinschenke und tranken, nach den Zeugenaussagen, mit einander nicht mehr als einen halben Schoppen Branntwein, wozu sie Brot assen.

Sie waren auch da freundlich beisammen, und gingen um 10 Uhr, ohne dass sie, wie mehrere Zeugen versichern, im Mindesten betrunken gewesen wären, mit einander ruhig nach Hause.

Die nun zu Hause, wo jetzt Vater und Sohn allein waren, dem Verbrechen zunächst vorangegangenen Umstände blieben durch die vor Gericht geschehenen Aussagen des jungen Grotz in einiges Dunkel gehüllt, während er dagegen die That selbst, jedoch nur allmälig auf wiederholte Fragen, umständlich und klar eingestand.