In dem Dorfe Thieringen, zum würtembergischen Oberamte Balingen gehörig, geschah in der Nacht vom 22. auf den 23. April 1827 folgende Missethat:
Der Sohn des dortigen Nachtwächters sah in dieser Nacht um 1 Uhr zum Fenster hinaus, in der Nähe der Wohnung des Webers Grotz, eines Witwers und Vaters eines einzigen bereits erwachsenen Sohnes, Namens Matthäus, der sich bei ihm aufhielt; er bemerkte nun, dass zwei Mannspersonen einander nachsprangen, und hörte dann rufen, zuerst: „O! Matthäus! Da lieg' ich!” und gleich darauf weiter: „O, schlägt mich mein Bube zu todt!”
Bald nach Diesem kam der Nachtwächter selbst nach Hause, und als ihm sein Sohn erzählt hatte, was er eben gehört, gingen sie noch mit einem Schaarwächter vor das Haus des Webers Grotz und klopften an der Hausthüre, durch die sie einen Augenblick zuvor Jemanden hatten in's Haus springen gesehen; gleichwohl regte sich Niemand in demselbem. Nun kam ein anderer Schaarwächter herbei; Alle riefen und klopften jetzt wiederholt an der Hausthüre und drohten, sie einzusprengen. Jetzt erst öffnete der Sohn Grotz das Fenster und fragte was sie wollten, sich dabei stellend, als wache er eben vom Schlafe auf. Auf die Frage, wo sein Vater sei, erwiderte er sodann, dieser liege im Hausären, habe ein Loch im Kopfe; auch öffnete er sofort die Hausthüre.
Hier fanden nun die Herbeigekommenen den alten Grotz in dem Aeren (der Hausflur) auf dem Rücken liegend, mit dem Kopfe auf der steinernen ersten Stufe der Treppe, die Füsse übereinander gelegt, mit am Körper herabhängenden Händen und mit Kopfwunden bedeckt, todt hingestreckt. Der Ortschirurg wurde herbeigeholt, es kamen auch noch andere Männer, und nun wurde der Leichnam, unter Anleitung des Chirurgen, sorgfältig in die Stube hinaufgetragen. Hier wusch Letzterer die Wunden am Körper aus und hielt nach seiner Wahrnehmung dafür, dass derselbe schon seit einer Stunde abgelebt sein müsse. Bis zur Vornahme der gerichtlichen Leichenbeschau wurde dann der Leichnam in demselben Hause bewacht.
Der Sohn Grotz hatte zwar sogleich bei der Ankunft der genannten Männer ihnen ohne alle nähere Veranlassung geäussert, dass er über seinen Vater hergefallen sei, dadurch ein blutiges Hemd bekommen und dieses ausgezogen habe; man fand auch eine blutige Axt unter der Treppe, so wie das blutige Hemd in der Kammer, worin Vater und Sohn zusammen zu schlafen pflegten; dessen ungeachtet erklärte er, an dem Tode seines Vaters unschuldig zu sein, bis zum Morgen vor seiner Abführung an das Oberamtsgericht in Balingen. Nachdem er nun aber zuerst geäussert, er werde, ob er gleich unschuldig sei, gestehen, wenn man ihm nichts thun und ein Weib in's Haus geben wolle, so gestand er darauf dem Dorfschulzen unter vier Augen die Tödtung seines leiblichen Vaters ein, und erzählte die That umständlich. Diese umständliche Erzählung wiederholte er bald nachher auch vor dem untersuchenden Oberamtsgerichte.
Bevor wir jedoch diese Erzählung und überhaupt das Nähere der That anführen, scheint es angemessen, vorerst über die Persönlichkeit des jungen Grotz, dessen Erziehung und früheren Lebenswandel Folgendes aus den aktenmässigen Erforschungen zu erwähnen.
Der junge Matthäus Grotz, das einzige Kind seines nicht unvermögenden und für einen rechtschaffenen Mann bekannt gewesenen Vaters, evangelischer Religion, war zur Zeit der That beinahe 28 Jahre alt, und lebte, noch unverheirathet, bei seinem Vater. Er hatte die Schule und Kinderlehre fleissig besucht und wurde im gewöhnlichen Alter konfirmirt. Er galt zu jener Zeit für einen gesitteten Menschen und für einen der fähigsten Schüler, der im Lesen und Schreiben gute Fortschritte gemacht hatte. Nach der Konfirmation erlernte er bei seinem Vater das Weberhandwerk, und wurde auch darin zum Gesellen gemacht. Doch blieb er nie lange in fremden Diensten und arbeitete auch bisweilen als Taglöhner. Er machte sich in dieser Zeit eines kleinen Gelddiebstahles auf einem Pachthofe, wo er als Taglöhner arbeitete, schuldig, und wurde dafür mit einer kurzen Gefängnissstrafe belegt. Seit acht Jahren hielt er sich immer in Thieringen auf und arbeitete mit dem Vater theils in der Werkstätte, theils auf dem Felde.
Indessen erklärte der Ortsvorstand bei der gerichtlichen Untersuchung: dass Grotz schon seit 15 Jahren an dem fallenden Weh (der Epilepsie) leide, seine Eltern hätten jedoch dieses Uebel immer zu verheimlichen gesucht, und erst im Jahre 1820 sei es wirklich dorfkundig geworden, dass derselbe gedachte Krankheit habe. Es fanden sich auch mehrere Zeugen, die zu verschiedenen Zeiten und auch schon vor mehreren Jahren epileptische Anfälle bei Grotz wahrgenommen hatten. Nach ihrer Beschreibung dauerten dergleichen Anfälle bei ihm einen Vaterunser lang bis zu einer halben Stunde. Während derselben sei er ganz bewusstlos gewesen, vor ihrem Eintritte habe man nichts Auffallendes an ihm bemerkt. Wenn die Anfälle dagegen vorübergegangen, sei Grotz fortgesprungen, habe keine Antwort gegeben, nicht mehr gewusst, was er thun solle, und sei manchmal noch eine Viertelstunde lang weggewesen.
Grotz selbst fing in der gerichtlichen Untersuchung aus freien Stücken von seinem Uebel, das er Gichter nannte, zu reden an, und äusserte sich darüber also: er sei daheim oft umgefallen und wie maustodt gewesen, dann sei er aber alsbald wieder wohl gewesen. Wenn ihn die Gichter todt gemacht haben, so habe es, meine er, einen Vaterunser lang gedauert. Es habe schon Tage gegeben, an welchen er sie zwei- bis dreimal bekommen habe. Sie seien überhaupt nie lange ausgeblieben. Wenn der Mond hell geschienen, habe er sie nicht viel, wenn dieser aber finster gewesen sei, habe er sie viel bekommen. Wann diese Krankheit überhaupt bei ihm den Anfang genommen, wollte er aber nicht wissen, und obschon ein Zeuge behauptete, Grotz habe auch den Anfall an dem Tage vor der Nacht, worin er seinen Vater tödtete, gehabt, doch nicht so stark wie sonst, so wollte sich Grotz auch dessen nicht mehr erinnern.
Obschon mit der Epilepsie behaftet, arbeitete er dennoch immer fleissig auf seinem Handwerke, und verdiente seinem Vater dadurch viel Geld, wie er sich dessen selbst auch vor Gericht rühmte. Dabei liebte er aber, was er nicht in Abrede zog, den Branntwein sehr. Sein Vater hütete ihn jedoch immer möglichst davor, so dass er nicht oft dergleichen zu trinken bekam. Ueberhaupt hielten ihn, nach glaubwürdigen Zeugenaussagen, seine Eltern (seine Mutter starb erst vor einigen Jahren) unter einer steten und strengen Aufsicht, und liessen ihn selten irgendwo allein hingehen; gleichwohl sei er, sagen eben diese Zeugen, bisweilen, wenn er Geld gehabt habe, in's Bäckerhaus gesprungen und habe da einen halben oder auch einen ganzen Schoppen Branntwein auf einmal ausgetrunken, wie ein Vieh.