3. in wie weit dadurch dessen Willensfreiheit als aufgehoben zu betrachten sei, und
4. ob nicht der Angeschuldigte zu der Zeit, als er den Entschluss zu dem Verbrechen gefasst und ausgeführt, in einem Zustande völliger Unfreiheit seiner Seele gehandelt habe.
Diese Fragen beantwortete nun die Fakultät mit aller durch die Sache gebotenen Genauigkeit und Umsicht, und der Inhalt ihres Gutachtens, den wir um seines psychologischen Interesses willen in allen Hauptpunkten hier ausheben, ist dieser:
„Die bei dem Grotz schon vor mehreren Jahren eingetretenen und sich so häufig wiederholenden epileptischen Anfälle bezeichneten in ihrer Erscheinung ganz diejenige Art von Fallsucht, bei welcher das Gehirn selbst die Ursache des Uebels enthalte, und wo es nicht blos aus Mitleidenschaft von einem anderen Theile des Nervensystemes aus leide; dass aber besonders diese Art von Epilepsie allmälig immer mehr das Gedächtniss und zuletzt den Verstand selbst schwäche, und am Ende zu wirklichem dauerndem Blödsinne führe, sei eine allgemeine Beobachtung. Diesem Erfahrungsgrundsatze entsprechend, hätten sich denn auch nach den aktenmässigen Notizen die Seelenkräfte des Grotz schon vor seiner That mehr und mehr abnehmend gezeigt. Da nun derselbe ausser seiner Epilepsie nie krank gewesen, aber nachdem ihn dieses Uebel befallen, immer unbrauchbarer geworden sei, so könne man mit Sicherheit die erste der obigen Fragen dahin beantworten: der Verbrecher ist ein Kranker und leidet, auch ausser seinen epileptischen Anfällen, durch diese seine körperliche Krankheit an erkennbarer dauernder Geistesschwäche.
Diese aber ist bei ihm, ausser Gedächtnissschwäche, auch Verstandesschwäche, und zwar in letzterer Bedeutung zugleich Dummheit und Blödsinn, insofern man unter Dummheit (im engeren Sinne) diejenige Beschränktheit des Verstandes begreift, bei welcher ein Mensch sich unfähig der nöthigen Umsicht im Handeln zeigt, weil er immer nur einen Gegenstand auf einmal aufzufassen vermag, wobei er zwar nicht ohne Causalnexus handelt, aber ohne alle Klugheit verfährt, eben weil er nicht fähig ist wahrzunehmen, dass auch andere gleichzeitige Umstände so wichtigen Einfluss haben, dass sein Handeln, sobald er jene ausser Acht lässt, völlig den vorgesetzten Zweck verfehlen muss. In einigem Gegensatze zur Dummheit wird mit Recht der Blödsinn dahin bestimmt, dass er eine Geistesschwäche ist, die hindert, überhaupt vernünftige Folgerungen aus dem, was man wahrnimmt, zu ziehen, auch wenn das noch vorhandene Wahrnehmungsvermögen nicht blos einen beschränkten Gegenstand umfasst, wie dieses die Dummheit thut. Im höheren Grade von Blödsinn fehlt es zwar schon an der gehörigen Kraft des Wahrnehmungsvermögens für äussere Gegenstände, in den mittleren Graden des Blödsinnes kann aber die Wahrnehmung für mehrere gleichzeitige äussere Gegenstände noch hinreichend vorhanden sein. Der Blödsinnige vermag aber überhaupt nicht das, was er wahrnimmt, verständig so zu bearbeiten, dass ein Resultat seines Nachdenkens dadurch entstände, welches seinen Willen zu einem zweckmässigen Handeln zu bestimmen vermöchte.
Mehr oder minder Schwäche aller Seelenfunktionen begleitet nothwendig den Blödsinn, aber nicht nothwendig die Dummheit, die trotz der Beschränktheit ihres geistigen Wahrnehmungsvermögens in Hinsicht ihres einzelnen Gegenstandes sehr energisch handeln kann.
Hartnäckigkeit bei einem einmal gefassten Entschlusse ist sogar bei der Dummheit sehr gewöhnlich, aber auch natürlich, da bei ihr die Seele unfähig ist, einen Entschluss durch Vergleichung mit anderen und mit den entfernteren wahrscheinlichen Folgen zu berichtigen. Insofern will zwar immer der Dumme, aber im Verhältnisse zum Grade seiner Dummheit nur mit Einseitigkeit, d. h. ohne vorausgegangene Wahl, die er nicht vornehmen kann. Vergesslichkeit und Gedächtnissschwäche sind die gewöhnlichen Begleiter des Blödsinnes, weil Schwäche des Hirnes zunächst auch Gedächtnissschwäche verursacht, und nun wieder nichts so sehr den Gebrauch des Verstandes einschläfert, als wenn Wahrgenommenes nicht mehr verglichen werden kann mit anderen Thatsachen, die das Gedächtniss liefern sollte. Bei der Dummheit ist aber nicht nothwendig eben so sehr allgemeine Gedächtnissschwäche, wenigstens nicht für den einzelnen einmal eingeprägten Gegenstand, vorhanden. — „Ich habe nicht daran gedacht,” sagt der Dumme bei dem einfachsten Vorhalte, den man ihm macht; der Blödsinnige aber antwortet: „Ich habe an nichts gedacht.” Bei dem Kranken nun, von dem hier die Rede ist, spricht ein allgemeines Abgestumpftsein, eine allgemeine Schwäche seiner Seelenfähigkeiten für einen bedeutenden Grad von Blödsinn. Doch hat er dabei eine Neigung, seine geringe Geistesthätigkeit auf eine unbesonnene Art auf einzelne Gegenstände mit Eifer anzuwenden, z. B. auf die Aussicht auf die Erbschaft von seinem erschlagenen Vater; auf die, ein Weib zu nehmen; auf den Wunsch, aus seinem Gefängnisse ohne Weiteres wieder nach Hause entlassen zu werden.
Er ist also in bedeutendem Grade blödsinnig und in noch höherem dumm. Zwei Vorstellungen spielen eine Hauptrolle in seiner Seele: er hätte gern ein Weib gehabt; mehr aber als darüber hatte er ohne Zweifel Sorge, weil er wusste er sei der einzige Erbe seines Vaters, dass das ihm künftig zufallende Vermögen nicht durch Wiederverheirathung seines Vaters an andere Leute komme.
Bei der Vollführung des Verbrechens wusste Grotz zwar wohl, was er thun wollte und was er that. Allein wie unfähig er war, auch nur an das Allernächste daneben zu denken, welcher tiefe Grad von Dummheit also bei ihm Statt hatte, ergibt sich schon ausser vielem Anderen daraus, dass er glaube konnte, man werde seinen Vater, der blutend mit so viel furchtbaren Wunden an der Treppe lag, ohne weitere Nachfrage für gestorben oder todtgefallen halten, dass er denselben im Hausären liegen liess und die Axt, womit er ihn erschlagen hatte, nur unter die Treppe steckte, wo sie Jedermann gleich finden konnte.
Dass er aber auch im bedeutenden Grade überhaupt blödsinnig sei, wenn Blödsinn in dem oben angeführten Sinne genommen werde, ergebe sich aus dem Benehmen und vielen Aussagen des Angeschuldigten während der ganzen Untersuchung.