[39] Ganz Dasselbe gilt in dem Falle, wo Jemand, welcher einen Affekt, z. B. jenen des Zornes, in sich entstehen fühlt, und dabei die Neigung gewahrt, dem Andern etwas anzuthun, sich, obwohl es ihm möglich war, durch Entfernung etc. der Gefahr, von diesem Drange überwältigt zu werden, nicht entzieht. Das Strafbare liegt hier in seiner Unthätigkeit, mit der er sich einem Zustande hingibt, von welchem er fühlt, dass er dem Anderen gefährlich werden kann. Etwas ganz Aehnliches findet bei der Trunkenheit Statt. Fühlt nämlich Jemand beim ersten Glase die Lust, einen Anderen zu prügeln, und er trinkt, obwohl er bemerkt, dass diese Lust durch den Wein entstanden ist, noch ein zweites, und prügelt ihn dann wirklich, so liegt das Strafbare in jenem Trinken des zweiten Glases, und die Berauschung, die darauf folgt, kann diesen Akt nicht entschuldigen.

[40] Es steht wohl dieser Ansicht nicht entgegen, dass man nicht immer a priori angeben kann, welcher Trieb angeregt werden muss, um irgend einen mit einem bestimmten Namen bezeichneten Affekt, z. B. Schrecken, zu erzeugen, ja dass zur Hervorbringung eines mit einem bestimmten Namen bezeichneten Affektes verschiedene Triebe geeignet sind.
Es ist bei der Lebensart des Menschen immerhin denkbar, dass die Anstrebung eines bestimmten Gegenstandes eine Komplikation mehrerer Triebe sei, und dass es schwer, ja unmöglich ist, denjenigen herauszufinden, der da vorzugsweise angeregt war, allein dies beweiset wohl nichts gegen die ausgesprochene Ansicht, sondern höchstens dafür, dass die verschiedenen Benennungen der Affekte von keinem praktischen Werthe sind.

[41] Man sagt zwar: der eitle Pfau, das stolze Pferd u. s. w., allein der Grund ist kein anderer, als weil ein eitler Mensch in seinem Betragen eine Aehnlichkeit mit dem nach unseren Begriffen wirklich schönen Pfau hat, auch man die Bemerkung gemacht zu haben glaubt, dass mancher Mensch, welcher stolz ist, auf eine ähnliche Art nickt, wie ein geputztes Schlittenpferd. Indess, der arme Pfau geht so, wie er gehen muss, weil ihm der schwere Schweif nachschleppt, und ein Esel, welchem man den Kopf durch ein Gebiss in die Höhe bindet und überdies noch einiges Bänderwerk anhängt, das ihn auf der Stirne und in die langen Ohren kitzelt, wird zuverlässig auch einige superbe Bewegungen machen.
Eher könnte man davon sprechen, dass ein Jagdhund leidenschaftlich gerne jage u. s. w., allein auch dieses ist nur figürlich gesprochen, denn das Jagen ist hier die einzige Fähigkeit, die ein solches Thier, und zwar zufolge eines physischen Bedürfnisses, instinktmässig übt; eine solche Vorliebe eines Thieres für eine gewisse Thätigkeit sieht daher wohl aus wie Leidenschaft, ist aber in Wirklichkeit nur eine sich ganz unbewusst äussernde physische Thätigkeit.

[42] De mortuis nil nisi bene, ist ein Spruch, den sich jeder lebende Autor gegenwärtig halten sollte, ich will daher auch diesem Autor nicht zu nahe treten, der in seinen eben so thränen- als bändereichen Romanen denn doch nur die Stimmung seines Zeitalters ausdrückte, welcher selbst Schiller in seiner Louise in etwa huldigte; so viel dürfte jedoch gewiss sein, dass von dieser Seite betrachtet, jeden Leser, der einen solchen Roman durchblättert — ihn durchzulesen wird wohl schwerlich Jemand von meinen verehrten Lesern Heldenmuth genug besitzen, — wenigstens ein angenehmes Gefühl anwandeln wird, — das Gefühl nämlich, dass das Zeitalter, in dem man so dachte und so schrieb, glücklicherweise vorüber sei.

[43] Es ist ein Umstand, welcher alle Beachtung verdient, dass man für den Begriff des Vergessens in allen Sprachen ein eigenes Wort hat, während doch der richtige Begriff jener des nicht Erinnerns ist, denn das Vergessene wird in jedem Falle wieder zur Erinnerung, wenn gewisse vermittelnde Vorstellungen mit gehöriger Lebendigkeit angeregt werden. Wie ist es denn aber möglich, dass der Mensch alle Vorstellung der wirklich empfundenen Eindrücke, welche sich noch dazu in seiner Seele, wie in einem Kaleidoskope in's Unendliche combiniren, so festhalten kann, dass er sie bei gehöriger Anregung wiederfindet? — Das wie lässt sich nun nicht erklären, allein es ist auch möglich, die unendliche Zahl der Sterne mit Einem Blicke zu übersehen, es lässt sich daher auch die Möglichkeit nicht bestreiten, dass es in dem unbegreiflichen Wesen des Menschen Raum für ein Unendliches gibt.

[44] Es lässt sich schwer beweisen, dass ein Wahnsinniger in dem Kreise der Vorstellungen, in welchem er sich zu drehen vermag, nicht auch moralisch oder unmoralisch handeln könne und wirklich handle. Man betrachte den Wahnsinn einer Mutter, die über den Tod ihrer Kinder in diesen Zustand verfällt, und jenen eines Schlemmers, der am delirium tremens leidet, und man wird sich von der Richtigkeit dieser Ansicht überzeugen. Nur von Strafe kann keine Rede sein, denn diese würde ein nach dem Sinne des Ideenganges des Tollhäuslers verfasstes Strafgesetzbuch voraussetzen, und dieses wäre denn doch eine sonderbare Idee.

[45] Die Pöschlianer, welche in den Jahren 1816 und 1817 sich insbesondere in einigen Gegenden des Inn- und Traunviertels in Oberösterreich bemerkbar machten, hatten eine eigene Gattung von Schwärmerei entwickelt, in der sie insbesondere die Erringung der Unschuld vor dem Sündenfall als möglich hielten, ferner die Lehre annahmen, dass die Begebenheiten, von welchen die heilige Schrift erzählt, sich wieder erneuern, und die göttlichen oder sonst zu göttlichen Zwecken auf Erden gewesenen Personen wieder in der Gestalt des einen oder andern von ihnen sich zeigen müssen. So war nun der eine von ihnen Gott Vater (ich hatte später im Jahre 1833 das Vergnügen, ihn und einen anderen, welcher der Apostel Johannes war, persönlich kennen zu lernen; der erste war ein stattlicher Mann), ein anderer war Christus, ein Mädchen die Jungfrau Maria u. s. w. Eine der vorzüglichsten Rollen darunter spielte Pöschl, welcher, ein anerkannt frommer und geachteter Mann, den unglücklichen Buchhändler Palm, welcher zu Braunau auf Befehl des damaligen Herrschers der Franzosen erschossen wurde, zum Tode vorbereitete. — Ich habe mit Augenzeugen über diese Begebenheit gesprochen, — es mag erschütternd genug gewesen sein. — Die Exekution des Unglücklichen, welcher in der landgerichtlichen Frohnveste zu Braunau sich im Verhafte befand, wurde mit möglichster Beschleunigung betrieben. Die Gattin des Unglücklichen kam in Begleitung von zwei Kindern und brachte die Begnadigung an als das Exekutionskommando vom Richtplatze zurückkehrte, nachdem die ersten Schüsse den Verurtheilten nur verwundet, und erst wiederholte ihn getödtet hatten. Für Pöschl hatten diese Szenen eine entschiedene Gemüthskrankheit zur Folge, in der er von jener Schwärmerei, welche in den Drangsalen des Krieges, denen diese Gegenden fortdauernd unterworfen waren, ihr ursprüngliches Motiv fand, fortgerissen wurde.
Den weisen Bemühungen der österreichischen Regierung gelang es, durch die verfügten zweckmässigen Einschreitungen der weltlichen Gerichte, so wie der Geistlichkeit, diesem Unwesen, welches, wie aus den oben im Texte gelieferten Erzählungen erhellt, die furchtbarsten Folgen hatte, zu steuern, ohne dass nur ein einziger Derjenigen, welche sich dabei betheiligt hatten, eine Strafe erlitten hätte. (Sieh hierüber die hievon handelnde Schrift des Herrn Professors Talat in Landshut.)

[46] Die Geschichte der Cholera und die Beschreibungen des Boccaccio von der Pest liefern ähnliche Begebenheiten.

[47] Siehe hierüber die [Anmerkung] bei [§. 67].

[48] Ich bitte meine juridischen Leser, sich an den Umstand, dass dieses letztere Verbrechen hier abgesondert behandelt wird, nicht zu stossen, da mir sehr wohl bekannt ist, dass die Brandlegung ebenfalls unter die das Eigenthum verletzenden Verbrechen gehört; der Grund, warum dasselbe hier abgesondert wird, ergibt sich im Verlaufe der Darstellung.