[49] Das Kennzeichen, durch welches ein solcher Hang sich kundgibt, seinerseits aber wieder Nahrung erhält, ist die Thierquälerei; dies letztere Moment ist sehr bedeutungsvoll, denn es kann keinem Zweifel unterliegen, dass das Bestreben, sich durch Quälen schwacher Geschöpfe das Bewusstsein seiner Ueberlegenheit zu verschaffen, und die Gewohnheit, sich an diesem Bewusstsein zu ergötzen, eine höchst gefährliche Stimmung erzeugen müsse.
[50] Ich erinnere mich gehört zu haben, dass man bei einem jungen Manne, der sich — ich glaube als Spion zur Zeit der Kriegsjahre — als Frauenzimmer angezogen hatte und seine Rolle recht gut spielte, dadurch Veranlassung fand, sein Geschlecht in Zweifel zu ziehen, weil er, als er einmal sich mit dem Stuhle, auf dem er sass, einem Tische nahen wollte, zwischen den Schenkeln nach dem Sessel griff, anstatt die bei solchen Gelegenheiten bei Frauenzimmern ihren Kleidern angemessene Bewegung, den Stuhl mit dem Fusse zu rücken, zu machen.
[51] Ein Mann, welcher schon Monate lang zu schlafen schien, wurde dadurch des Betruges überwiesen, dass der Arzt, welcher ihn besichtigte, sich gegen seine Zuhörer über die Sonderbarkeit des Falles und insbesondere darüber aussprach, dass die Wirklichkeit des Schlafes ganz zweifellos sei. Er schilderte dabei die einzelnen Symptome, welche die Wirklichkeit ausser Zweifel setzen, zeigte sie am Körper des Schlafenden, und als er damit bis zu dem Gesichte gekommen war, sprach er zu dem Schlafenden: „Zeige die Zunge,” und — er zeigte sie wirklich.
[52] Aus dem Werke: „Merkwürdige Kriminalfälle,” von Dr. Pfister, Stadtdirektor in Heidelberg.
[53] Die ganz natürliche Frage: „Dein Bruder konnte dich ja auch anderswo schlagen!” wurde nicht gestellt.
[54] Schwerlich wurde die Antwort so gegeben. Ueberhaupt ist es gefehlt, einen etwas blödsinnigen Menschen so geradezu um seine Gemüthsstimmung zu fragen. Er versteht die Frage nicht.
[55] Auf die Dauer des Tentamens kam es nicht an, sondern auf seinen Inhalt.
[56] Ein sonderbarer Ausdruck.
[57] Der verehrte Leser wolle gefälligst den §. 82 des über den Irrsinn handelnden Aufsatzes nachlesen.
[58] Die Untersuchung hatte vor keinem österreichischen Gerichte Statt gefunden; wäre es der Fall gewesen, so hätte die Urtheilsschöpfung von dem Kriminalgerichte erster Instanz Statt finden müssen, und wäre dann erst das Urtheil dem Obergerichte vorzulegen gewesen. (Siehe mein „Handbuch der gerichtsarzneilichen Wissenschaft” §. 12.)