[111] Welche Anlage? Die Anlage zum Verbrechertypus? Was lag daran, so lange nicht bewiesen ist, dass dem Typus auch Handlungen entsprechen müssen.

[112] Das war es eben, worüber das ärztliche Zeugniss verlangt wurde; man wollte ohne Zweifel von Seite des Gerichtes wissen, ob ein solcher Zustand vorhanden war oder nicht, als man den Arzt fragte, denn dass der Junge irrsinnig gewesen sein könne, hat wohl Niemand bezweifelt.

[113] Wenn auch Dr. Carus, was ich sehr bezweifle, von einem Verbrechertypus gesprochen haben, und nicht vielmehr die physische Anlage zu gewissen, den Verhältnissen und insofern auch den Gesetzen trotzenden Handlungen gemeint haben sollte, so ist und bleibt dies doch nur die Ansicht eines einzelnen Mannes, und kann noch dazu sehr leicht missverstanden werden. Uebrigens ist der Schluss von einem Verbrechertypus auf einen unwiderstehlichen Hang zum Begehen eines Verbrechens falsch, denn der Verbrechertypus kann höchstens so viel bedeuten, als: Jeder, der dieses Verbrechen beging, hatte diesen Typus; es folgt daher höchstens (und dies ist mehr als man zugeben kann): Jeder, der den Typus nicht hat, hat auch keinen Hang zu dem Verbrechen; falsch geschlossen ist es aber, zu sagen: wer den Typus hat, habe auch den Hang zu dem Verbrechen. Ein solcher Schluss wäre ungefähr eben so richtig, als wenn man sagen würde: ein Bär hat braune Haare, der X hat auch braune Haare, folglich ist der X ein Bär.

[114] Musäus' „Physiognomische Reisen.”


Gedruckt bei J. P. Sollinger.