Dennoch kann es nicht fehlen, dass manche Eindrücke, z. B. jene, welche Zorn u. dgl. hervorbringen, von der Art sein werden, dass sie eine Anregung enthalten, gegen die sympathetischen Triebe zu handeln. — Das Kind folgt diesem Eindrucke, und handelt wirklich gegen den sympathetischen Trieb, — welcher dadurch auf einen Augenblick unterdrückt, sonach mit desto grösserer Stärke hervortritt; hiedurch wird nun das Kind jene Empfindung gewahren, welche mit der Reue beinahe identisch ist.
Aehnliches findet sich nun wohl auch bei Thieren, allein bei dem Kinde tritt hier noch ein Moment hinzu, der bei dem Thiere fehlt: dasjenige, was es empfindet, wird ihm durch seine Eltern etc. klar gemacht, so dass es zu dem Begriff gelangt, dass es etwas gethan habe, was es nicht hätte thun sollen, und dass das hiedurch entstandene unangenehme Gefühl der Reue eine Folge dessen sei, weil es einem augenblicklichen Eindruck gegen ein in ihm sich äussernden Gefühl gefolgt ist.
Von dieser Wahrnehmung ist allerdings noch ein unendlich weiter Schritt zur Auffassung des sittlichen Verhältnisses, denn kein einziges der, auf dem ihm bisher einzig nur möglichen Weg des sinnlichen Empfindens erlangten, Gefühle ist von der Art, dass es für sich allein zur Auffassung des Sittengesetzes führen könnte, allein hier kommt die bereits berührte Thatsache zu Hilfe, dass der Mensch das Bedürfniss fühlt, sich einer Autorität in seiner Thätigkeit zu unterwerfen.
Dass seine Thätigkeit eine freie sei, erfährt das Kind bei der ersten Empfindung der Reue, denn es empfindet dabei, dass es ihm möglich gewesen wäre, einer anderen Vorstellung als jener zu folgen, zu welcher es derjenige äussere Eindruck, dem es sich hingab, bestimmt hat. — Es wird aber diese Empfindung in einem noch höheren Grade gewahren, wenn es jener Autorität entgegenhandelt, welche es anzuerkennen sich gedrungen fühlt.
Diese Autorität, nämlich jene der Eltern und Lehrer, wirkt nun auf dasselbe nicht blos als unmittelbar bestimmend, — sondern vielfältig in der Art, dass dem Kinde gesagt wird: dies musst du thun, oder dies darfst du nicht thun, weil es überhaupt auch für uns (die Eltern) selbst geboten oder verboten ist.
Diese Vorstellung einer solchen dritten, für das Kind nicht wahrnehmbaren Autorität wird nun zwar das Kind anfangs nicht besonders deutlich auffassen, es wird aber durch die Lehren und das Beispiel seiner Eltern u. s. w. angeregt werden, diese Vorstellung zu immer grösserer Deutlichkeit zu bringen, bis es endlich dahin gelangt, deren Richtigkeit durch seine eigene Erfahrung und sein eigenes Gefühl bestätigt zu finden, wo es dann in dasjenige Stadium der Entwicklung eingetreten erscheint, wo es als selbstständig handelndes sittliches Wesen betrachtet werden kann.
Wie sich aber auch das Individuum in sittlicher Beziehung entwickle, so bleibt so viel ungezweifelt, dass es nie Schöpfer irgend einer Wirkung sein wird, sondern immer den Weg der sinnlichen Erregung insoweit nicht wird entbehren können, als einerseits ohne Trieb kein Streben überhaupt, und ohne äusseren Gegenstand auch keine Entwicklung des Triebes möglich ist.
Wo daher irgend ein Trieb Befriedigung fordert, und sonst kein anderer Trieb und kein anderer Gegenstand, welcher das Streben des Menschen nach einer anderen Richtung sich zu äussern anregt, vorhanden ist, wird und muss der Mensch auch dieser Richtung folgen, — indem er aber dieses thut, d. h. einer solchen Richtung sich hingibt, gehorcht er lediglich den Gesetzen seiner sinnlichen Natur, er handelt dabei weder sittlich noch unsittlich. Ein solches Verhältniss tritt z. B. dann ein, wenn sich ein Mensch schläfrig fühlt, und er keine Anregung hat wach zu bleiben. Jeder wird unter diesem Verhältnisse sich dem Schlafe hingeben.
Je mehr jedoch die Vorstellungen des Menschen mit seinen Beziehungen zur Aussenwelt sich vervielfältigen, um so seltener wird er sich in der Lage befinden, gerade nur von einem Triebe angeregt zu werden, denn es werden dann verschiedene Anregungen entweder durch sinnliche Triebe, oder durch gewisse Komplexe von Vorstellungen erfolgen, wovon jedes eine verschiedene Thätigkeit verlangt; und insbesondere wird der Fall eintreten, dass dasjenige, welches seinem sinnlichen Triebe entspricht, eine andere Richtung von ihm fordert, als jene, welche diejenige Autorität verlangt, der er sich in seiner Thätigkeit unterwerfen zu sollen fühlt. Unter diesen Umständen tritt nun der Fall ein, wo er sich entscheiden muss, ob er seine Handlung nach einer für ihn höher stehenden Autorität, oder nach dem Streben seiner Sinne bestimmen soll. Hier fühlt er daher die Möglichkeit der Selbstbestimmung, und zwar die Freiheit der Wahl, ob er sich dem Zwange der Sinnlichkeit unterwerfen oder der höhern Autorität, welche keinen Zwang auf ihn ausübt, gehorchen, d. i. ob er seiner Freiheit entsagen oder davon Gebrauch machen wolle. — Geschieht dies Letzte, so lohnt das Gefühl der behaupteten Freiheit seine Thätigkeit; geschieht das Erstere, so fühlt sein ganzes Wesen, dass er den vorherrschenden Trieb seines Wesens, jenen nach Beibehaltung seiner natürlichen Freiheit, unterdrückt habe. — Er fühlt Reue und die Vorwürfe seines Gewissens darüber, dass er von seiner Freiheit der höheren Autorität entsprechend, seine Thätigkeit zu üben, keinen Gebrauch gemacht hat, d. h. dass er nicht das Gute, sondern das Entgegengesetzte davon, das Böse, gewollt, d. i. sich ohne unwiderstehliche Nöthigung mit Willen dem Einflusse seines sinnlichen Triebes gegen die Forderung jener Autorität hingegeben habe.
Dies sind die Thatsachen, welche wir in Bezug auf die sittlichen Erscheinungen bemerken, und nach welchen man verschiedene Funktionen des Menschen, als: vorausgehendes und nachfolgendes Gewissen, den Willen, nämlich die Fähigkeit, sich nach Willkür zum Guten oder zum Bösen zu bestimmen, unterschieden hat. Gegen diese Abtheilungen lässt sich auch, insofern sie zur bessern Uebersicht des Ganzen dienen können, nichts erinnern, nur darf man nicht vergessen, dass die Natur des Menschen keine solchen Unterabtheilungen kennt, sondern dass alle diese Unterscheidungen nur Aeusserungen eines und desselben Prinzipes, nämlich des die menschliche Natur charakterisirenden Triebes nach (sittlicher) Freiheit im Verhältnisse zur Aussenwelt sind.