Die düstere Zelle des einsamen Gefängnißthurmes inmitten der alten Stadtmauer schien freilich dem großen Verehrer eines ungebundenen Lebens nicht angenehm zu sein.
Der kluge Vorsitzende des städtischen Gerichts war auf ein freches Ableugnen der gesetzwidrigen That von seiten des durchtriebenen Burschen vorbereitet.
Das gesammte Personal des löblichen Schöppengerichts war indeß von der nichtswürdigen Veruntreuung fremden Eigenthums durch jenen schlauen Jünger der gefährlichen Taschendiebe überzeugt.
Das kecke Ableugnen des schmählichen Vergehens mußte daher dem verstockten Uebertreter des siebenten Gebotes nur nachtheilig sein.
Die gesammte Bewohnerschaft der mittelgroßen Stadt war auf das endliche Strafurtheil der gewissenhaften Richter gespannt.
Die schließliche Bestrafung mit zehn langen Monaten schwerer Arbeit auf dem strengen Zuchthause der nahen Festung N. war für jenes räudige Mitglied der menschlichen Gesellschaft nicht zu hart.
Der Umstand des Ortes.
115. Eine Stätte der Armuth.
(Wo? Umstands- und Verhältnißwörter.)
Das enge Stübchen der alten Mutter Beate bot ein trauriges Bild. In einem düsteren Winkel erblickte man ein Häufchen halbvermodertes Stroh. Auf demselben lagen einige zerlumpte Kleidungsstücke. Hier schlief die arme Alte. Oberhalb ihres Kopfes hatte ihre Katze ihr Nachtlager aufgeschlagen.