Ja! So sind sie! So ist ihr Verlangen!

Was sie wirklich schon haben, das wollen sie nicht;

Was sie dünkelhaft wollen, das haben sie nicht!

Wie ein Donnerschlag hatte mich das einmal aus der heiteren Komik einer Trauerspielsvorstellung des Münchener Schweiger-Theaters geweckt, als Thusnelda mit hochtragischem Pathos diesen Vorwurf dem Häuptlinge Narisko, dem Repräsentanten der Deutschen, entgegenschleuderte, und seitdem klingt er mir aller Orten wieder, ähnlich den Sprüchen der sieben Weltweisen, welche die Griechen ja auch überall hin mit sich trugen. Dieselben Männer, welche sich in Europa nicht mit dem Zuviel des Regierens vertragen hatten, klagen hier über das Zuwenig, über den Mangel des Eingreifens und der Hilfe. Indessen scheint leider wirklich das alte Lied, wo es auch hier über den kleinlichen Sinn, den nationalökonomischen Unverstand der Bureaux jammert, nicht immer ganz im Unrechte zu sein. So soll die Regierung z. B. nicht zu bewegen sein, derjenigen Baumwolle, welche zur weiteren Ausfuhr durch Dampfpreßmaschinen zusammengedrückt werden muß, weil die englischen Dampfer der Raumersparniß wegen sie nur in diesem verminderten Volumen aufnehmen, die zollfreie Ausschiffung im Hafen von Constantinopel, wo diese Maschinen aufgestellt sind, zu gestatten.

In nationalökonomischen Dingen mehr als in allen anderen ist zu wirklichen Erfolgen ein oberster, leitender Grundsatz Bedingung. Um seinen Kern muß sich die ganze Politik krystallisiren, so daß er allem Ursprung, daß seiner Rücksicht jede andere untergeordnet werde. Es ist das keine zu herrische Forderung, weil zuletzt doch nur auf der wohlbestellten Wirthschaft das Haus und die Familie sicher steht. Die absolute Monarchie ist zumeist darum der Geduld der Völker unerträglich und der Zukunft der Staaten unmöglich geworden, weil sie es versäumt hat, ihre Wirthschaft durch ein solches Princip leiten, Ordnung durch dasselbe in ihren Haushalt und Zweckmäßigkeit in ihre Politik bringen zu lassen. An den nationalökonomischen Irrthümern geht eine Staatsform nach der anderen unter, soweit wir in der Geschichte zurückschauen können. Taucht die demokratische aus diesen Trümmern immer am öftesten und mächtigsten wieder hervor, so ist das, weil in ihr vermöge ihrer vielköpfigen Bildung ein Vergessen und Verläugnen der volkswirthschaftlichen Interessen schwerer als in jeder anderen ist. Die Nationalökonomie duldet eben wie der Magen kein Verkennen der angeborenen Rechte; sie verlangt Nahrung und die richtige, damit der Körper des Staates und des Volkes lebe.

Daß die türkische Regierung solche Forderungen nicht immer genügend befriedige, haben Andere und hat sie selbst erkannt, und hat sie darum auch einige der Rathschläge, welche ihr verschieden von Engländern und Franzosen, als Leitsterne ihrer wirthschaftlichen Politik, gegeben wurden, versucht, aber immer mit dem übelsten Erfolge. Natürlich, denn nichts als fremder Eigennutz hatte sie gerathen. Das hat die Türken mißtrauisch gemacht, und nicht zu ihrem Nachtheile. Der Europäer glaubt den Türken sein geborenes Opfer. Bei sich selbst sollen die Türken das Princip ihrer Politik suchen. Der Entschluß, der aus der eigenen Erfahrung aufwächst, ist immer der nutzbringendste, und gerade die letzten Erfahrungen bei der Baumwollcultur sind dazu geeignet, einem solchen als Material zu dienen. Sowohl die überraschenden Erfolge, als die Maßregeln, wodurch sie errungen worden, aber auch die Klagen, welche die Producenten und die Handelsleute immer noch erheben, weisen die Wege. Was erreicht, was angeordnet worden und was begehrt wird, liegt alles in der Richtung der Rohproduction, und dort liegt auch der Keim der Kräftigung und der nächsten Zukunft der Türkei. Diesen Gedanken wird die türkische Regierung zum Principe aller ihrer Handlungen erheben, ihm in der äußeren wie in der inneren Politik alle anderen Absichten unterordnen müssen. Ist das einmal klar verstanden, dann werden sich von selbst die Aenderungen anmelden, die in allen Zweigen der Verwaltung nothwendig sind. Der türkische Volksgeist wird sie bald verträglicher erkennen mit den Grundlagen seines Glaubens, als dieses die Unformen Mahmud’s und seiner im Respecte vor allem Europäischen erzogenen Nachfolger waren. Die Pflege des Ackerbaues, der Viehzucht und des Handels, überhaupt der Production, liegt so sehr im Willen des Korans, den ja ein Kaufmann gegeben hat, daß kaum von irgend einer Maßregel, welche die Wirthschaft des Volkes zu unterstützen beabsichtigt, Widerspruch gegen die Lehre der Religion zu befürchten ist.

Einiges wird vielleicht im Schulwesen nothwendig sein, das meiste aber im Steuer- und Zollwesen. Im Steuerwesen wird eine gleichmäßigere Vertheilung der Lasten und die Einhebung des Zehnten in eigener Regie, oder doch wenigstens bessere Wahl der Steuerpächter nothwendig sein. In den Städten werden die Häuser mehr zur Steuerpflichtigkeit verhalten werden müssen. Straßen und Wege sind nach Möglichkeit im Stande zu halten und neu anzulegen. An vielen Küstenpunkten müssen die Häfen sorgfältiger gereinigt und sicherer angelegt werden. Die Erwerbung des Grundbesitzes muß möglichst erleichtert und, was ich für das Nothwendigste halte, dem Fremden, d. i. dem Europäer, frei gestellt werden. Das wird die meisten Capitalien in das Land hereinbringen, und nicht blos wie im Handel zu flüchtigem, nur vorübergehendem Arbeiten, sondern zu fester, bleibender Anlage. Das Capital zieht sich dort am meisten hin, wo ihm Sicherheit in unzerstörbar körperlicher Gestalt zugleich mit Gewinnen geboten wird, wie sie sonst nur die precären Speculationen der Börse, der Industrie und des Handels geben. Das bietet ihm dermalen noch die Landwirthschaft der Türkei. Es kann ihr daher eine massenhafte Einwanderung europäischer Capitalien aus dem übersättigten, an einzelnen Stellen oft nicht mehr drei Procente tragenden europäischen Boden versprochen werden, wenn nur erst der Einlaß geöffnet und der unbewegliche Besitz gesichert sein wird. Daß dieses geschehe, liegt aber nicht blos in der Hand der türkischen Regierung, auch in der Befugniß der übrigen Großmächte, denn die sogenannten Capitulationen, die Verträge, durch welche sich die europäischen Regierungen die Exemptionen ihrer Unterthanen von allen türkischen Pflichtigkeiten zugestehen ließen, sind das Hinderniß. Sie bilden einen Staat im Staate. Alle diese Franzosen, Engländer, Oesterreicher, Russen u. s. w., und darunter sind Viele, die zu den reichsten Leuten der Welt gehören, genießen neben anderen außerordentlichen Vortheilen auch den der völligen Steuerfreiheit. Ihrem betreffenden Vaterlande zahlen sie keinerlei Staats- oder Gemeinde-Abgaben, weil sie nie dort leben und nichts dort besitzen, und hier, wo sie leben, wo sie erwerben und besitzen, sind sie befreit davon durch den Schutz einer Regierung, der sie keinen Dank, keinen Zoll dafür leisten. Unter dem Deckmantel dieses Schutzes eigneten sie sich nach und nach immer bedeutendere Besitzstände an, in den Städten: Häuser, auf dem Lande: Felder, Waldungen, Bergwerke u. s. w., bis der türkischen Regierung der Steuerentgang allzu fühlbar wurde. Es war und ist ein Zustand ähnlich dem der Steuerexemption des französischen Adels und Clerus vor der großen französischen Revolution. Die türkische Regierung antwortete endlich der fremden Anmaßung, die diese Rechte überdies nur durch eine willkürliche überspannte Auslegung der Verträge behaupten kann, mit dem Gesetze, daß zum Erwerbe jederlei festen Eigenthumes die türkische Unterthansschaft nothwendig sei. Darüber erhob und erhebt man noch ein gewaltiges Geschrei, beschuldigt die Regierung einer Unduldsamkeit, die den Fremden nicht im Lande haben wolle. Und doch, was blieb ihr übrig der Anmaßung der fremden Unterthanen und der Widerspänstigkeit der fremden Regierungen gegenüber? Wo ist der Staat, der sich auf die Dauer eine solche Schmälerung seiner Einkünfte, seiner Machtbefugnisse über einen zahlreichen Theil seiner Bewohner gefallen ließe? Man hält der türkischen Regierung immer Aegypten als Muster vor und daß dort der Islam den Verkauf der festen Güter an Fremde nicht hindere. Als ob nicht Millionen Griechen und Armenier und auch andere Christen Grund und Boden unter dem Scepter des Sultans besäßen, und als ob die türkische Regierung überhaupt ein Muster brauche das Wünschenswerthe zu finden. In Aegypten ist der Fremde nicht steuerfrei; er leistet dem Staate so gut wie jeder Eingeborene die Pflichtigkeit, welche an der Scholle haftet. Von seinen fremden Staatsbürgerrechten geht ihm darum keines verloren.

Wollen die europäischen Großmächte, welche immer schöne Reden für das Wohlergehen des kranken Mannes im Munde führen, wirklich sein Bestes, so sollen sie vor Allem von den Forderungen ablassen, die sie aus den Capitulationen geltend machen. Türkische Justiz ist nicht mehr wie früher, war vielleicht auch für ehrliche Leute, was eben nicht alle fränkische Kaufleute sind, nie so wie man sie verläumdet hat, und steht heute jedenfalls so sehr unter dem Machtbereiche der europäischen Großmächte, daß ihr, so gut als den Gerichtshöfen anderer Staaten, die Fremden überlassen werden können. Die türkische Regierung wird ihnen dagegen den Eigenthumserwerb aller Gattungen von Gütern zugestehen; ein Zugeständniß, das, wenn man es nach dem Lärm mißt, womit es begehrt wird, auch in seinen Folgen für die Fremden als ein nicht unvortheilhaftes geschätzt werden darf.

Das wäre eine der erfolgreichsten Maßregeln in jener Richtung, in welcher ich die Wirthschaftspolitik der türkischen Regierung thätig zu sehen wünsche. Ein anderer demselben obersten Grundsatze entspringender Entschluß müßte das Zollwesen umgestalten. Das ist in der Türkei beinahe ohne eigene Absichten, mehr zufällig durch die von außen kommenden Forderungen der Handelsverträge gebildet worden. Das der Türkei Eigenthümliche daran haben engherzige Vorurtheile veranlaßt, welche die Zölle nur vom fiskalischen Standpunkte ansahen. Daß sie diesen heute noch nicht überwunden habe, glaube ich in der Bemerkung zu lesen, womit der Finanzminister bei der Vorlegung des Budgets für 1863–1864 dem Großvezier das Zurückbleiben der Zolleinnahmen hinter dem Voranschlage durch das jährliche Herabsinken des Ausfuhrzollsatzes erklärt und hierbei kein Wort dafür hat, einen Ersatz dieses Ausfalles aus dem reichlicheren Ertrage der anderen Steuern zu versprechen, denn die Production, der die Ausfuhr erleichtert wird, kann nicht müßig auf dem früheren Flecke bleiben. Die Handelsverträge aber, welche die Großmächte mit den Türken abgeschlossen haben, sind immer die schamlosesten Ausbeutungen gewesen, wie sie sich nur Wucherer bei ihren hilflosesten Gläubigern erlauben. Ganz einseitig, d. h. nachtheilig für die Türkei, gestehen sie den europäischen Waaren an den türkischen Grenzen beinahe völlige Zollfreiheit zu, lassen aber die türkischen Waaren von den europäischen Märkten ausgeschlossen sein, in einigen Ländern, wie bis vor kurzem in Frankreich, durch offen eingestandene Prohibition, in anderen wie dermalen noch in Frankreich und Oesterreich durch angebliche Finanzzölle. Die Türkei, die aber als der Wärwolf aller Barbarei, aller Finsterniß und alles Zurückbleibens in der Cultur geschildert wird, ist der einzige Staat der Welt, der an der Natur der Dinge, am Freihandel festgehalten hat; wahrscheinlich unabsichtlich und unbewußt ihrer Verdienstlichkeit, auch hier mehr als eine Folge des dem Orientalen angeborenen Natursinnes, aber darum nicht weniger zum Vortheile der Anderen.

Das türkische Zollsystem hat keine anderen als Finanzzölle, d. h. die Zölle, welche die Türkei einhebt, beabsichtigen nichts, als eine Einnahme für den Staatssäckel. Nach den Waaren, von denen sie erhoben werden, sondern sie sich in Eingangs-, Ausgangs- und Durchfuhrszölle.