Als Eingangszoll erhebt die Regierung von dem Werthe jeder eingehenden Waare acht Procente; sie gleichen die Steuer aus, welche die heimische Production an den Staat zu leisten hat. Schutz wird der türkischen Production damit keiner gegeben. Aber diese hat vor der fremden Einfuhr den Vortheil des so sehr verschiedenen Geschmackes voraus, den besonders bei den kostbareren Waarengattungen selbst die Bemühungen der Belgier, Schweizer, und Engländer nicht ganz befriedigen können. Dadurch erhält sie sich auf dem Standpunkte, der späteren Zeit, wenn das Volk den Fortschritt zum Großbetriebe der Gewerbe machen kann und will, die Findigkeit, die Arbeitstechnik, überhaupt das Vermögen zu solcher Leistung zu überliefern. Denn für alle Zeiten soll die Türkei nicht auf den Fleck gebannt bleiben, auf dem sie heute steht. Es liegt kein Hinderniß vor, daß sie nicht einmal, so gut als ihre Vorgänger auf diesem Boden, Europa mit Manufactur- und Kunstprodukten versehe. Nur so lange sie ist, was sie heute ist, soll sie ihre Kräfte nicht an solche Wagnisse verschwenden; Capitals- und Arbeitskräfte, deren Ueberfluß einem Großbetriebe der Industrie ganz unentbehrlich ist, fehlen ihr dazu viel zu sehr. Sie muß diesen Mangel durch die angemessene Benutzung des anderen Ueberflusses, den sie einstweilen noch hat, des freien Productionsfactors der Naturkraft ersetzen. Ob dann in späterer Zeit, wenn das Volk diesen wirthschaftlichen Fortschritt macht, nicht auch das türkische Zollsystem in dem Theile, welcher diese achtprocentigen Eingangszölle normirt, eine Umwandlung benöthigen wird, das zu beurtheilen, muß jener Zeit überlassen bleiben. Jede hat so eigenthümliche Bedingungen und Bedürfnisse, und es arbeiten so wechselnde Elemente an der Bildung ihrer Verhältnisse, daß es mir immer als die allerunsinnigste Ueberhebung erschienen ist, allen Zeiten voraus, indem man das sogenannte absolut Beste aufstellt, ihre Gesetze und Formen dictiren zu wollen. Das, was im Augenblicke das Brauchbarste und Mögliche ist, wird immer auch das Beste sein, denn das Wünschenswerthe wird, bei der Unvollkommenheit aller irdischen Zustände, immer vom Besten unterschieden werden müssen.

Den Ausgangszoll haben die Verträge der Jahre 1861–62 in der Weise festgesetzt, daß die türkischen Zollämter von jeder ausgehenden Waare ursprünglich acht Procente des Werthes, seitdem aber mit jedem Jahre um eines weniger einheben, bis diese Minderung bei dem letzten Procente angelangt sein wird, welches fortwährend als Beitrag zu den zollämtlichen Kosten bestehen soll. In diesem Jahre ist die Scala des türkischen Ausgangszolles schon auf fünf Procent herabgesunken. Bei diesem Theile des türkischen Zollsystems beginne ich die Sünden zu finden, um deren Willen ich oben seine Umgestaltung verlangte zu Gunsten der türkischen Volkswirthschaft und ausgehend von jenem Principe, welches ich oben ihrer Politik als oberstes und leitendes angerathen habe. Ausgangszölle belasten mit einer besonderen Steuer den Theil der Production, der sich das Verdienst erwerben will, im Auslande Güter einzukaufen, welche dem heimischen Bedürfnisse nothwendiger und werthvoller sind, als der unverwendbare Ueberfluß der daheim erzeugten. Ist es nun schon an und für sich grundlos, die Producte je nach dem Orte ihrer Bestimmung verschieden zu besteuern, so erscheint diese Ungerechtigkeit noch unbilliger, wenn man die ausgeführten Güter auf den fremden Märkten neben den dort producirten ohnedies schon durch die weiteren Transportkosten und die fremden Eingangszölle ungleich belastet sieht. Die Unklugheit, welche aber auch darin liegt, die Ausfuhr, d. h. die Entwicklung der eigenen Production zu schädigen, zeigt sich hier in der Türkei bei den hiesigen Ausgangszöllen am allerauffälligsten. Denn sie treffen meistens Waaren, welche beim Transporte nicht nur durch die Kosten für die weitere Entfernung an und für sich, sondern auch durch das schwerere Gewicht benachtheiligt werden, und welche dabei doch ziemlich die einzigen sind, die dem türkischen Volke zur Verfügung stehen, sich die Mittel einer verfeinerten Gesittung einzutauschen. So vereinigen sich alle Rücksichten einer wohlmeinenden Politik, die der Gleichheit, der Billigkeit, der Gerechtigkeit und Klugheit, um die Abschaffung dieser Zölle zu befürworten. Dafür sind keine anderen, als die des Staatssäckels anzuführen, und das sind irrthümliche, in der Unwissenheit über jede Nationalökonomik aufgefundene. Denn was dem Zolleinnehmer durch den Wegfall der Ausgangszölle entgeht, das fließt schon nach einigen Uebergangsjahren dem Steuereinnehmer durch höhere Zehnten und andere Steuer-Erträgnisse, endlich auch durch den Eingangszoll verdoppelt zu. Die zum Zwecke der Ausfuhr gesteigerte Production bringt sich selbst und auch dem Staate neue Gewinne, und die größere Ausfuhr muß mit einer neuen Einfuhr bezahlt werden, die statt dem einen Procent des Ausgangszolles die acht Procente des Eingangszolles abliefert. Im Wirthschaftsleben producirt der Mensch nur um zu kaufen; an der Production aber wie an dem Verkaufe hindern ihn Ausgangszölle. Ihre Politik wirkt gerade wie das Erziehungsmittel eines Schulmeisters, der den Fleiß statt der Faulheit bestrafen wollte.

Und dasselbe gilt gegen die Durchfuhrzölle, welche die Türkei auch vermöge ihrer Verträge dermalen noch mit zwei Procent, vom Jahre 1869 nur mehr mit einem Procent vom Werthe jeder ihr Gebiet passirenden Waare einhebt. Sie werden, wenn einmal aufgehoben, durch die Vortheile des gesteigerten Verkehres bald ersetzt werden, besonders wenn die Türkei einmal größere Eisenbahnen gebaut haben wird.

Am allerdrängendsten erhebe ich aber meine Einwendungen gegen die Zwischenzölle, welche noch immer die einzelnen Provinzen der Türkei trennt. Die schädigen die Production zum Nachtheile des ganzen Staatswesens. Es ist mir immer ein Räthsel geblieben, wie es eine Zeit geben konnte so blind für den offenkundigen Vortheil, daß alle Staaten in einer Fesselung der Natur ihr Wohl zu fördern glaubten.

Zu einer solchen Umgestaltung ihres Zollsystemes wird die Türkei — wenn sie sich nicht schon eigenmächtig hierzu berechtigt glaubt — leicht die Zustimmung der Vertragsmächte erhalten, weil England, Frankreich, Oesterreich und Italien nur Vortheile aus dem Wegfalle der türkischen Ausgangs-, Durchfuhr- und Zwischenzölle zu erwarten haben durch den billigeren Bezug der Rohproducte, die, wie die Baumwolle und Seide, ihren Industrien unentbehrlich sind. Sollten einige indeß doch widersprechen und die Türkei ihnen dazu aus den Verträgen wirklich die Berechtigung einräumen, so könnte vielleicht im Jahre 1868, wo das Recht zur Revision des Zolltarifes einfällt, das Zugeständniß zu solcher Umgestaltung vor Ablauf der 28 Jahre, für welche lange Dauer die Handelsverträge abgeschlossen sind, erlangt werden.

Sind aber jene Verträge abgelaufen, oder bricht sie vor ihrer Zeit der eine oder andere Zufall, dann soll die Türkei ja keine neuen mehr schließen. Dann regle sie frei und ungebunden, nur nach den Forderungen ihres eigenen Bedarfes ihr Zollwesen, gleich für Alle, wenn sie es nämlich sich noch immer angemessen glaubt, am Freihandelsprincipe festzuhalten. Will die Türkei aber dann doch wieder, oder ist sie durch Verhältnisse genöthigt, ihre Handelsbeziehungen mit den einzelnen Staaten durch Verträge zu regeln, so thue sie dieses wenigstens nur gegen das Zugeständniß der vollen Gegenseitigkeit. Wer ihr seine Glas-, seine Eisen-, seine Calicot-Waaren zollfrei zuführen will, der lasse auch unter denselben Bedingungen nicht nur türkische Rohproducte, die ihm ohnedies unentbehrlich sind, sondern auch Smyrnaer Teppiche, damasische Seiden-, Brussaer Gazestoffe und jene weichen Hand- und Badetücher, die alle der Luxusgebrauch in Europa so sehr liebt, in seine Grenzen. Und wer ihr das weigert, wer sie fort und fort mit Zöllen von 20, 30 und 50 Procenten von sich weist, dem schließe sie eben so zu Gunsten des gerechteren und billigeren Nachbars die Thüre. Es wäre eine verdiente Beschämung für Europa, wenn auf diese Weise die uncivilisirte Türkei der wirksamste Apostel des Freihandels würde. Die Möglichkeit, daß sie das mit Repressaille-Maßregeln erlange, liegt nahe, weil unseren überindustriellen Staaten die Ausfuhr nach dem großen und reichen Becken des Orientes immer unentbehrlicher wird. England und die Schweiz konnten ihre freihändlerische Duldsamkeit nicht zu demselben Zwecke verwenden, weil beide daheim keine Käufer, nur Concurrenten der anderen Industrien auf den auswärtigen Märkten sind. Der Türkei aber gegenüber sind alle Industrien ausfuhrsfähige; ihre Bedingungen haben daher einen gewissen Zwang.

Wie neulich in Brussa die Seidenproduction, habe ich auch hier die Baumwollproduction mit besonderer Rücksicht auf Oesterreich betrachtet. Oesterreich brauchte für seine Baumwollmanufactur

1861 = 879.196 Ctr.,
1862 = 386.105  „
1863 = 305.442  „

Davon hat es in jedem Jahre den weit überwiegenden Theil auf dem Landwege eingeführt, also meist durch den indirecten Bezug von Zwischenhändlern aus Hamburg und Bremen, nämlich

1861 = 662.051 Ctr., das sind ⅔ des ganzen Bedarfes,
1862 = 285.009 Ctr., das ist nur mehr etwas über die Hälfte,
1863 = 219.157 Ctr.