[25] Vergl. Passarge, Adamaua, Berlin 1895, S. 190.
[26] Allem Anscheine nach hatte Rabeh das Geld als Eigentum des Mahdi erklärt, um so seinen Kriegsschatz besser hüten zu können.
[27] Der Mahdi und der Chalifa Abdullahi et Taischi haben mehrfach Emirate über Gegenden, die noch nicht mahdistisch geworden waren, verliehen; so lebt in Kairo ein reicher Kaufmann, der mit den Sudanländern seit langer Zeit Handel treibt und dem der Mahdi das Emirat über Damaskus übertragen hatte.
[28] Nach anderen wäre dieser Omar (auf Kanuri: Sanda) ein Bruder Abu Kiaris, also ein Neffe Haschems gewesen.
VI. Das Tschadseereich Rabehs.
Die Hauptstadt Kuka hatte Rabeh derartig der Verwüstung anheimgegeben, dass ein Verbleiben an diesem Platze schon aus gesundheitlichen Gründen nicht rätlich erschien. Er liess in den Trümmern der Riesenstadt nur eine Besatzung zurück, um die einige Stadtteile wieder aufbauenden Kanuri in Schach zu halten. Er selbst zog mit dem Gros seiner Truppen nach dem Süden des Tschadsees und gründete sich hier in dem bereits seit langer Zeit bestehenden, damals aber unbedeutenden Orte Dikoa am Südwestrande des Sees auf deutschem Gebiet unweit der englischen Grenze die Residenz, in welcher er seine Herrschaft über das neue von ihm gewonnene Reich und die früher eroberten Gebiete ausübte. Dikoa war bereits früher einmal, im Anfang des 19. Jahrhunderts, für kurze Zeit die Hauptstadt des Bornu-Reiches gewesen. Die Stadt liegt in der nördlich des Berglandes von Mandara sich bis zum Tschadsee ausdehnenden weiten Ebene, die allem Anscheine nach zu den fruchtbarsten und bevölkertsten Gebieten Innerafrikas gehört.
Mit der Niederwerfung Bornus hatte sich Rabeh ein Reich geschaffen, wie es in dieser Ausdehnung seit Jahrhunderten in Afrika nicht mehr bestanden hat. Die angestammten Fürsten der innerafrikanischen Staatengebilde, welche früher dem schwachen Haschem noch tributär geblieben waren, huldigten dem neuen Herrn von Bornu. Baghirmi war in Rabehs Macht. In den wichtigsten Städten am Schari, in Mandjafa, Buguman, Karnak-Logon, Kusseri und Gulfei sowie in den kleinen Negerstaaten südlich von Baghirmi waren Besatzungen, aus Rabeh’schen Sudanesen bestehend, zurückgelassen. In Kuti sass der Schech Muhammed waled abu Bakr el Senussi, der Schwiegervater seines Sohnes, als sein tributpflichtiger Vasall. Selbst in Dar Fertit und Dar Banda, dem Schauplatze der ersten Thaten Rabehs nach seinem Auszuge aus dem egyptischen Sudan, sollen seine Gefolgsleute noch um diese Zeit die Oberhand behalten und sich als seine Mannen betrachtet haben, wenn auch eine regelmässige Zusendung von Tribut auf diese riesige Entfernung hin wohl kaum aufrecht erhalten werden konnte.
Das von Rabeh beherrschte oder zu seinem Einflussgebiete gehörige Reich grenzte somit im Westen an das Staatengebilde von Sokoto, im Süden an das zu Sokoto gehörige Emirat Adamaua, weiter verlief die Grenze, nach Südosten weit ausholend, fast bis zum Ubangi. Die Ostgrenze bildete das egyptische Mahdistenreich, die Nordgrenze Wadai mit seinen westlichen Tributärstaaten, zu welchen auch Kanem gehörte, wenngleich südlichere Distrikte des letztgenannten Gebiets sich auch in ein Tributverhältnis zu Rabeh begeben hatten. Im Nordwesten wurde das Reich Rabehs begrenzt durch den nördlichen Rand des Tschadsees und die von Tibbu-, arabischen und Tuareg-Stämmen bewohnten und durchstreiften Gebiete der Sahara.