Ursprünglich herrschte dort ein sehr geregeltes bürgerliches Leben, mit bestimmten Sitten und Vorschriften für alles Dahingehörige, und diese umging man selten oder niemals, denn die Bevölkerung bestand aus guten, friedlichen Menschen, die einander ungern Verdruß bereiteten. Dann kamen die Europäer ins Land. Ohne das Volk zu kennen, gingen sie selbstverständlich von der Annahme aus, daß es von Grund auf einer Reform bedürfe und griffen so störend in seine bürgerliche Ordnung ein. Sie suchten ihm ein ganz neues Gepräge aufzuzwingen, gaben ihm eine neue Religion, untergruben die Achtung vor den alten Sitten, ohne ihnen statt dessen neue zu geben. Kurz, die Europäer machten es in Grönland genau so, wie sie es überall zu machen pflegen, wo sie im Namen der christlichen Religion auftreten, um „die wilden, unmündigen Völker der Segnungen der ewigen Wahrheit theilhaftig zu machen“.

Anfänglich lauschten die Eskimos den fremden Menschen ganz verwundert. Sie waren sehr zufrieden mit sich selber und dem ganzen Dasein gewesen, hatten keine Ahnung davon, daß das Leben und die Menschen so elend seien und verstanden nicht, wie eine Religion so grausam sein könne, daß sie die Menschen zum ewigen Höllenfeuer verdammen ließ. „Die Erbsünde konnten sie wohl als etwas ganz Allgemeines bei den Kavdlunakkern (Europäern) anerkennen, denn daß diese zum größten Theil schlecht waren, das sahen sie wohl,[68] da aber die Kalatlit (Eskimo) gute Menschen waren, so mußten sie ohne Frage in den Himmel kommen.“ Und sie lachten die dummen Europäer aus, die nichts von ihrem Fang oder alledem verstanden, was das Wichtigste im Leben ist.

Durch die Macht, welche eine höhere Kultur verleiht, siegten diese jedoch bald und haben im Laufe der Zeiten das westgrönländische bürgerliche Leben zu einer unsicheren Mischung von ursprünglich eskimoischen und europäischen Sitten gemacht.

Viele wesentliche Züge von dem ursprünglich eskimoischen Leben haben sich jedoch erhalten, und mich hauptsächlich an diese haltend, will ich es versuchen, eine Schilderung von der Einrichtung des bürgerlichen Lebens zu geben.

Wie bei allen Jagdvölkern ist bei den Grönländern der Eigenthumsbegriff sehr beschränkt, wenn man aber glaubt, daß ein solcher Begriff gar nicht bei ihnen vorhanden ist, so irrt man.

In Bezug auf die meisten Sachen herrscht eine gewisse Gütergemeinschaft, die sich aber stets auf weitere oder engere Kreise, je nach der Natur des Gegenstandes, beschränkt. Der engste Kreis ist die Familie, dann kommen die Hausgenossen und die nächsten Verwandten und endlich alle am Orte ansässigen Familien. Als strengstes Privateigenthum werden die Kajaks, die Kajakkleidung und die Fanggeräthschaften betrachtet. Diese Gegenstände gehören dem Fänger allein, und Niemand darf sie anrühren, denn durch sie erhält er sich und seine Familie, und er muß natürlich immer sicher sein, sie dort finden zu können, wohin er sie gelegt. Er verleiht sie nur sehr selten. In früheren Zeiten hielten sich gute Fänger gewöhnlich zwei Kajaks, dies ist jetzt nur noch selten der Fall. Etwas, was man auch zu den Fanggeräthschaften rechnen kann, sind die Schneeschuhe, da diese jedoch erst durch die Europäer eingeführt worden sind, gilt ihnen das Eigenthumsrecht nicht in so hohem Grade, und während ein Eskimo niemals die Fanggeräthschaften eines Andern anrührt, besinnt er sich nicht, die Ski Anderer zu benutzen, ohne vorher um Erlaubniß zu fragen. Die Flinte und die Hagelbüchse scheinen ebenfalls nicht in den Begriff strengen Privateigenthums mit aufgenommen zu sein.

Nach den Fanggeräthschaften und den privaten Kleidungsstücken kommen andere, im Hause verwendete Geräthschaften, z. B. Messer, Aexte, Sägen, Nähutensilien, Fellmesser u. s. w. Diese darf man zur Noth als Privateigenthum betrachten, für mehrere derselben macht sich jedoch oft eine weitbegrenzte Gütergemeinschaft geltend.

Anderes Hausgeräth ist Gemeingut der Familie oder doch der Hausgenossen. Das Frauenboot gehört dem Hausvater, Nekor, oder seiner Familie, ebenso das Zelt, wenn eins vorhanden ist. Auch das Haus gehört der Familie, und falls mehrere zusammenwohnen, was ursprünglich allgemein Sitte war, so ist es gemeinsames Eigenthum derselben.

Einen Grundbesitz kennen die Eskimos nicht, doch scheint die Regel zu herrschen, daß sich Niemand dort, wo Leute wohnen, ein Zelt aufschlagen oder eine Hütte erbauen darf, ohne deren Zustimmung einzuholen.

Als Beispiel ihrer Rücksichtnahme aufeinander in dieser Beziehung kann ein Zug angeführt werden, der vor über hundert Jahren von dem früher erwähnten Dalager beschrieben worden ist.