Aus dem hier Angeführten wird zu ersehen sein, daß die Gesetze darauf ausgehen, den Fang, soweit es möglich ist, dem ganzen Wohnort zu gute kommen zu lassen, so daß die einzelnen Familien nicht ganz davon abhängig zu sein brauchen, daß ihre Fänger jeden Tag etwas fangen. Diese Gesetze haben sich auf Grundlage einer langen Erfahrung begründet und durch die Gewohnheit vieler Jahrhunderte eingebürgert.

Selbst wenn ein Fänger den eben angeführten Gesetzen Genüge gethan hat, so kann er doch nicht immer den ihm gesetzmäßig zukommenden Theil seines eigenen Fanges unangefochten behalten. Fängt er z. B. in einer Zeit, wo Mangel und Hungersnoth herrscht, da ist es seine Pflicht, entweder ein Gastmahl zu veranstalten oder den anderen Häusern, deren Bewohner möglicherweise lange kein frisches Fleisch gesehen haben, vom Fang mitzutheilen.

Hat ein guter Fang stattgefunden, so werden Festmahlzeiten abgehalten, und man ißt, so lange man kann. Wird nicht alles aufgegessen und ist auch in den anderen Häusern genug, so wird das übrige als Wintervorrath aufbewahrt, herrscht aber Hungersnoth, so kann man sicher sein, daß alle Diejenigen, die keine Vorräthe mehr haben, sich bei Denjenigen einfinden, die noch mit Lebensmitteln versehen sind, und da ist es denn die Pflicht dieser zu helfen, so lange sie etwas haben, nachher hungern sie gemeinsam und zuweilen verhungern sie auch. Daß Einige im Ueberfluß leben, während Andere Noth leiden, wie es in den europäischen Ländern an der Tagesordnung ist, das ist etwas ganz Unerhörtes in Grönland, natürlich abgesehen von den dort wohnenden Europäern, die mit der ihnen eigenen Fürsorglichkeit oft im Ueberfluß sitzen, während die Grönländer Hunger leiden. Bei den Grönländern untereinander würde dies ganz unerlaubt sein.

Die Grönländer sind überhaupt der Noth Anderer gegenüber die mitleidsvollsten Seelen von der Welt. Ihr erstes Gesetz ist, Anderen zu helfen. Auf diesem Gesetz wie auf dem festen Zusammenhalten im Guten wie im Bösen beruhen alle die kleinen grönländischen Existenzen. Ein hartes Leben hat ihn gelehrt, daß, selbst wenn er ein tüchtiger Mensch ist und sich in der Regel selber helfen kann, doch Zeiten kommen können, wo er ohne die Hülfe seiner Mitmenschen unterliegen würde, deswegen ist es am besten, stets hülfbereit zu sein. „Was ihr wollt, daß Andere euch thun, das thut auch ihr ihnen,“ diese Lehre, eine der vornehmsten und wichtigsten des Christenthums, hat die Natur selber den Grönländer gelehrt, und er führt sie wirklich im Leben aus, was kaum immer von den Christen gesagt werden kann. Zu beklagen ist es, daß diese Lehre ihre Kraft auch hier in dem Maße zu verlieren scheint, in dem die grönländische Gemeinde von der Civilisation beeinflußt wird. Doch ist der Trieb, ihren Nebenmenschen zu helfen, so mit dem Charakter dieser Naturkinder verwachsen, daß ich fest überzeugt bin, sie würden selbst einem Europäer, der einem Grönländer seinen Beistand verweigerte, ihre Hülfe nicht versagen, wenn er in Noth käme.

Ebenso wie diese aufopfernde Nächstenliebe ist auch die Gastfreundschaft gegen Fremde ein wichtiges Gesetz in Grönland. Der Reisende kehrt in die erste, beste Hütte ein, zu der er kommt, und bleibt dort, so lange es nöthig ist. Man nimmt ihn freundlich auf und bewirthet ihn nach besten Kräften, selbst wenn er ein Feind ist. Wenn er fortzieht, giebt man ihm sehr häufig noch Speisen mit. Ich habe Kajakmänner mit Hellbuttfleisch beladen von den Häusern fortziehen sehen, wo sie des Sturmes wegen hatten einkehren müssen. Es ist unmöglich, eine Bezahlung für den Aufenthalt zu entrichten. Selbst ein Europäer, der sich auf der Reise befindet, wird überall gastfrei empfangen, obwohl der Grönländer gar nicht auf den Gedanken kommen würde, dieselbe Anforderung an ihn zu stellen, wenn er auf der Reise an sein Haus kommen sollte. Die Europäer geben jedoch häufig eine Art Vergütung, indem sie Kaffee und dergl. bei sich haben, womit sie ihre Wirthe traktiren und worauf die Grönländer großes Gewicht legen. Deswegen sind die Europäer als Gäste gerne gesehen, wenigstens so lange sie traktiren können.

Kapitän Holm erzählt mehrere merkwürdige Beispiele, welche beweisen, daß die Gastfreundschaft auch an der Ostküste Grönlands als Pflicht betrachtet wird. Ich erinnere an seine Erzählung von dem Mörder Maratuk, der seinen Stiefvater ermordet hatte, und der ein schlechter Mensch war, mit dem Niemand zu schaffen haben wollte. Trotzdem wurde er doch, wenn er zu den nächsten Angehörigen des Ermordeten kam, gastlich aufgenommen und lange unterhalten, sobald er aber abgereist war, sprach man schlecht von ihm.

Zur Gastfreiheit zwingen den Grönländer selbstverständlich auch die harten Naturverhältnisse, denn er wird häufig fern von der Heimath von einem Unwetter überfallen und gezwungen, in dem nächstgelegenen Hause Zuflucht zu suchen.

Leider scheint die Gastfreiheit in den letzten Jahren an der Westküste in der Abnahme begriffen zu sein. Die Europäer geben den Ton darin an. Es soll sogar vorgekommen sein, daß sie die genossene Gastfreundschaft geradezu bezahlt haben, und daß so etwas demoralisirend wirkt, liegt klar auf der Hand.

D. Mahlzeiten. Speisen. Genußmittel.

Der Grönländer hält keine bestimmten Mahlzeiten inne, sondern ißt, wenn er hungrig ist und Speisen hat. Die Fänger essen in der Regel des Morgens, ehe sie in ihre Kajaks gehen, nichts. In früheren Zeiten tranken sie nur ein wenig Wasser, jetzt nehmen sie eine oder zwei Tassen Kaffee zu sich. Sie behaupten, daß sie dann leichter in den Kajaks sitzen. Mit diesem kärglichen Imbiß können sie es dann den ganzen Tag aushalten. Fangen sie etwas, so nehmen sie gerne ein Stück Seehundsspeck zu sich. Sie besitzen eine ganz merkwürdige Fähigkeit zu hungern, können dafür aber auch ganz erstaunliche Mengen auf einmal zu sich nehmen.