Nachmittags drei Uhr etwa kamen wir zurück, und es wurde augenblicklich eine neue Jury gewählt, das Verhör des Ostindiers zu beginnen. Indessen hatten sich noch mehrere Zeugen von Carsons Flat, (etwa zehn Meilen entfernte Minen) eingefunden. Die sechs Jurymänner, den Richter oben an, nahmen an einem Tische Platz, und der Ostindier, dessen freiwillige Wache noch immer die Indianer waren, wurde in dem zum Verhör bestimmten Raum — eines der gewöhnlichen Spiel- und Trinkzelte — geführt.
Er sah fast stahlgrau aus, denn einige der Amerikaner hatten sich einen Spaß daraus gemacht ihm zu sagen, seinetwegen sei ein Mensch erschossen worden und er solle nun aufgehenkt werden. Obgleich er kein Wort darauf erwiederte, und auch that als ob er es gar nicht verstehe, hatte er seit der Zeit zum ersten Mal einen Versuch zu entwischen gemacht, der aber natürlich an der Wachsamkeit der Indianer gründlich scheiterte. Er war von jetzt an unruhig und ängstlich, und der kalte Schweiß stand ihm auf der Stirne, aber er hatte diese Züchtigung in reichem Maß verdient.
Nachdem zum Eingang einigen Gesetzformen genügt war, und der Sheriff gemeldet hatte daß der Indianer, der Mittags zwar noch lebte, jetzt aber wahrscheinlich schon todt sei — und so wies es sich auch später aus — von einem Weißen aus Douglas-Flat, dessen Namen er aber habe noch nicht erfahren können, getödtet sei, erbat er sich einen Verhaftsbefehl, den Mörder aufzugreifen. Dazu schien der Richter indessen nicht die mindeste Lust zu haben. Die Texaner in Murphys Diggins hatten nämlich an dem Nachmittage laut geäußert, daß sie dem, der Hand an einen Weißen legen würde, weil er eine verdammte Rothhaut umgeworfen, oder auch dem der nur den Befehl dazu geben sollte, mit größtem Vergnügen eine Kugel durch den Pelz jagen würden, und dabei schlenderten die wilden trotzigen Burschen in größter Gemüthsruhe mit ihren Büchsen auf der Schulter in dem kleinen Minenstädtchen auf und ab.
Der Richter erklärte jetzt — armer Major Lyatt — er werde das Gesetz jedenfalls aufrecht halten, könne aber keinen Verhaftsbefehl ausstellen, ehe Jemand als wirklicher Kläger gegen den betreffenden Mann, „der den Indianer verwundet haben sollte,“ auftreten und ihm den vollen Namen desselben nennen würde, damit er danach einen Warrant ausstellen könne. Er wandte sich hierauf selber an die Umstehenden und frug sie, ob Einer von ihnen den Namen vollständig wisse — als ihm dieß Niemand beantworten konnte, schwieg er etwa eine halbe Minute und erklärte dann diese Anklage plötzlich als erledigt. Auf eine Einsprache hernach erwiederte er mürrisch, daß er Richter sei und recht gut wisse was er zu thun oder zu lassen habe, und daß sich Jeder nur um sich selber bekümmern solle.
Nach diesem Akte Californischer Gerechtigkeitspflege kam das Verhör des Ostindiers, und dieß schien mit großem Eifer betrieben zu werden. Der braune Bursche wurde hereingeführt, und vor allen Dingen hörte man die weißen Zeugen gegen ihn ab. Hierzu gehörte erstens die Jury, die oben in den Bergen gewesen war. Von dieser weigerte sich aber ein Theil, gegen den Ostindier auszusagen, bis der weiße Mörder nicht verhaftet wäre, und da sich der Richter hierauf nicht einlassen wollte, begnügte er sich mit dem Zeugniß zweier Amerikaner, die ihm berichteten wie sie die Amerikaner oben in den Bergen gefunden hätten, und daß sie glaubten der Verwundete würde diese Nacht nicht überleben können.
Hiernach kamen die Zeugen von Carsons Flat, zwei Wirthe, die aussagten, der Ostindier sei vor zwei Abenden in ihren Zelten gewesen und habe ein Glas getrunken, nachher aber nicht Geld genug gehabt dafür zu bezahlen, und sie hätten ihn hinausgeworfen. Der eine von diesen war ein junger Mann, der schon lange Jahre zwischen den Indianern lebte, ihre Sprache vollkommen gut redete, und auch, in indianischer Art, einen breiten Perlmutterschmuck um den Hals trug. Er sagte aus, daß er gerade diese Stämme, so lange er in Californien sei, kenne, und daß er noch nie von ihnen gehört habe, wie sie entweder einen Menschen beraubt noch sonst beschädigt hätten. Als vollkommen Fremder war er zu ihnen gekommen und auf das gastlichste aufgenommen worden. Er sprach zum Schluß seine feste Ueberzeugung aus, daß der Ostindier sie schwer beleidiget haben müsse, ehe er sie dahin bringen konnte ihn gewaltsam fortzujagen. Daß sie ihm neunzehn Tausend Dollar gestohlen haben sollten sei reiner Unsinn — er glaube nicht daß der schwarze Hallunke neunzehn Cent bei sich gehabt hätte.
Hierauf wurden die Indianer vorgerufen, und der Richter entschuldigte sich bei der Jury daß er Indianer zu Zeugen aufrufe, was, nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten, gegen Weiße unter keiner Bedingung geschehen könne; mit dem Ostindier, der aber doch ein „halber Nigger“ sei, glaube er, daß er eine Ausnahme machen dürfe. Dieser sei, seiner Ansicht nach, selber nicht besser wie ein Indianer und stünde mit den letzteren auf vollkommen gleichem Fuße.
Die Indianer wurden auf spanisch verhört, was dem Alkalden — wunderbare Ironie des spanischen Titels — erst übersetzt werden mußte. Sie sagten das nämliche aus was wir schon oben auf den Bergen von ihnen gehört hatten, und frugen dann, „wo der weiße Mann sei der ihren Bruder geschossen habe.“
Da sie das, nach des Richters Meinung, gar nichts anging, hielt es dieser auch nicht für nöthig ihnen darauf zu antworten, und wandte sich nun mit der Bemerkung an den Protocollführer, Alles auch hübsch ordentlich niederzuschreiben. Dieser hatte bis jetzt an der Feder gekaut und den Datum noch nicht einmal auf dem Papiere.
Der Richter wandte sich hierauf gravitätisch und mit der vortrefflichsten Amtsmiene an den Ostindier, der bis dahin die jedesmaligen Sprecher, ob sie nun spanisch oder englisch sprachen, so lange sie redeten starr und ängstlich beobachtet, aber sicherlich nicht das zehnte Wort von dem Englischen und gar nichts von dem Spanischen verstanden hatte, und frug ihn: „was er auf die eben vorgebrachten Zeugenaussagen zu erwiedern habe?“