Der Indier stieß ein paar kurze, abgebrochene Worte heraus — der kalte Todesschweiß stand ihm auf der Stirn, die meisten der Umstehenden lachten aber, und nur der Richter schrie:
„Das ist ja aber nicht bombaysch — das versteh’ ich auch!“
„Na, ich kann doch nicht bombaysch!“ sagte der Yankee, sich verächtlich nach ihm umsehend; „in Connecticut sprechen sie rein amerikanisch.“
„Ja dann hilft uns ja aber auch die ganze Geschichte Nichts!“ klagte der Richter.
„Gentlemen!“ nahm hier plötzlich ein eben hinzugekommener Fremder, der nicht wie einer der Goldwäscher aussah, sondern einen schwarzen Frack und Seidenhut trug, das Wort, „ich protestire hier feierlich gegen jedes solche Verfahren, als Sie ausüben zu wollen scheinen. Sie dürfen den Mann nicht zum Tode verurtheilen, das steht nur dem Distriktsgerichte zu „Double Spring“ zu, und Sie werden die Folgen, die etwa daraus entstehen könnten, dann ganz sich selber zuzuschreiben haben.“
„Wer ist denn das? — wo kommt der auf einmal her? — was will er hier? —“ lief es von Mund zu Mund in der Versammlung, und „der Collecteur, es ist der Licenzausgeber, der eben eingetroffen ist!“ lautete alsbald die beruhigende Versicherung.
„Aber wer sagt Ihnen denn, daß der Mann auf ein todeswürdiges Verbrechen angeklagt ist?“ fuhr der Richter erschreckt auf. „Dürfte ich um ihren werthen Namen bitten?“
„Sie dürfen ihn gar nicht auf ein todeswürdiges Verbrechen anklagen!“ fuhr der unverbesserliche Dazwischenredner keineswegs eingeschüchtert fort. „Das steht, wie, ich Ihnen schon einmal die Ehre hatte zu bemerken, nur dem Distriktsgericht in Double Spring zu, und wenn Sie es thun, so begehen sie als Friedensrichter eine ungesetzliche Handlung — wenn Sie mir die Bemerkung nicht übelnehmen.“
„Dürfte ich um Ihren werthen Namen bitten?“ rief der Richter. „Sie werden — Sheriff, halten Sie gefälligst das Maul, ich will dem Herrn die Sache schon auseinander setzen — Sie werden mir doch erlauben Sie zu bedeuten, daß wir noch gar nicht daran gedacht haben, den Mann auf Leben und Tod zu —“