Der Präsident des Gerichtshofes gab jetzt einen kurzen Ueberblick über die Verhandlung und richtete seine Mahnung besonders an die Geschworenen, auf ihren geleisteten Eid hin sorgfältig zu prüfen, welche Ansprüche sie für die allein geltenden hielten, wer nach ihrer wirklichen und festen Ueberzeugung der Erbe von Wendelsheim, und wer in Folge der Verhandlung, sobald ein Betrug festgestellt worden, als strafbar dabei betrachtet werden müsse. Er führte dabei die einzelnen Angeklagten auf und formulirte das ihnen zur Last gelegte Vergehen, auf das sie nun allein ihr Schuldig oder Nichtschuldig zu antworten.

Die Geschworenen zogen sich zurück, und wieder lief das Flüstern durch den Saal, denn Alles wollte nun dem Nachbar seine eigene Meinung mittheilen oder dessen Ansicht hören, und mit ihrem Urtheile waren die Leute auch rasch genug fertig. Das gnädige Fräulein, welches noch dort so stolz und hochmüthig als je stand, mußte in's Zuchthaus, denn sie hatte die ganze Geschichte angezettelt und betrieben, und die Frau des Schlossers Baumann wurde freigesprochen, weil sie Alles ehrlich bekannt und den Betrug aufgedeckt habe. Der Fritz Baumann wurde dann ein vornehmer Herr und der Lieutenant ein Schlosser...

Die Geschworenen! tönte es plötzlich durch den Saal. Sie waren nur ausnahmsweise kurze Zeit weggeblieben, und es schien deshalb, daß fast gar keine Meinungsverschiedenheit zwischen ihnen geherrscht habe (die einzige in der That über Fräulein von Wendelsheim). Der Vormann theilte das von ihnen gefällte Verdict mit; es lautet etwa:

Daß zwischen ihnen kein Zweifel bestehe; es habe allerdings ein Betrug durch den heimlichen Umtausch der Kinder stattgefunden, und zwar so, daß der von dem Schlosser Baumann erzogene Sohn Friedrich der Erbe des Wendelsheim'schen Namens und zugleich aller damit verbundenen Vortheile und Nachtheile sei, während der bis dahin unter dem Namen Bruno von Wendelsheim gekannte Herr unfehlbar der wirkliche Sohn des Schlossers Baumann wäre.

Die genannte Frau desselben, Katharina, sei ferner schuldig der Wissenschaft und Beihülfe des Betrugs in der nämlichen Angelegenheit; aber die Geschworenen empföhlen sie warm der milden Beurtheilung des hohen Gerichtshofes.

Der Schuhmacher Heßberger schuldig, in jeder Hinsicht das Verbrechen befördert zu haben.

Die Frau Lisbeth Müller schuldig, jene, eines gewaltsamen Todes verstorbene Frau Heßberger wissentlich, wenn auch nur als untergeordnete Dienerin, unterstützt zu haben.

Fräulein Aurelia von Wendelsheim nichtschuldig, da die Beweise über ihre wirkliche Betheiligung oder Mitwissenschaft an dem Betrug zu unreichend seien.

Wieder erhob sich das Flüstern, aber diesmal drohend und unwirsch, denn die allgemeine Stimme war gegen das gnädige Fräulein, und man hatte einen entschieden andern Ausspruch erwartet. Aber die Ruhe stellte sich augenblicklich von selber wieder her, als sich der Vorsitzende erhob, um nach dem von den Geschworenen gesprochenen Verdicte den eigentlichen Urtheilsspruch zu verkünden. Derselbe trug den Gefühlen der Menge Rechnung.

Frau Baumann wurde des Betrugs, ihr Kind gegen das einer andern Frau heimlich, ohne Wissen der Mutter und um dem eigenen Sohne eine große Erbschaft zu sichern, vertauscht zu haben, als überführt erklärt, aber unter mildernden Umständen, da sie erstens ihr Verbrechen reumüthig selbst gestanden, und dann auch, aus übergroßer Liebe für ihr erstes Kind, und zwar innerhalb der ersten vierundzwanzig Stunden, so gehandelt habe, wo das Gesetz selber das Verbrechen des Kindesmordes gelinder beurtheilt und richtet, als wenn es später verübt wäre. Die über sie verhängte Strafe erkenne das Gericht, nach den betreffenden Paragraphen, in mildester Form zu sechsmonatlicher Gefängnißhaft.