»Bassini.«

»Ja, ganz recht – bei jenem Fräulein gesehen. Haben Sie Frieden mit Ihrer Familie geschlossen? Sie hätten uns wohl einmal, als alten Freunden, Nachricht geben können.«

»Ich gestehe, daß ich wie ein schlechter Kerl gehandelt habe,« rief Jeremias; »aber erstens wußte ich nicht, ob ich Ihnen recht kam, und dann hab' ich die Zeit über so viel zu thun gehabt. Aber Gott sei Dank, es geht Alles recht gut, und wenn Sie es mir erlauben, so komme ich einmal in diesen Tagen und statte ausführlichen Bericht ab.«

»Das soll ein Wort sein, Jeremias,« sagte Graf Rottack, ihm die Hand reichend. »Glauben Sie mir, wir haben die alten Freunde noch nicht vergessen und viel zu wenig neue gefunden, um sie entbehren zu können.«

»Lieber Herr Graf...«

»Auf Wiedersehen, Jeremias!« Und Graf Rottack schritt, tief aufseufzend, die Straße hinab.

28.
Die Contremine.

Der junge, hoffnungsvolle und in der Blüthe seiner Jahre dahingeraffte Graf George von Monford war begraben worden und damit die Tragödie, die einige Tage die Stadt beschäftigt, zu Ende gespielt. Sein Gegner, der junge Graf Bolten, schien seit der Zeit verschwunden; er hatte jedenfalls den Staat verlassen, und die Secundanten wurden verhört und sahen ihrer formellen Strafe entgegen, die ihnen aber jedenfalls leicht genug gemacht wurde.

Es ist auch eine eigene Sache um das Duell und die dagegen erlassenen Gesetze. Wir Alle sind wohl darüber einig, daß es eine gegen die Moralität verstoßende Sitte ist, wenn zwei Menschen in der Absicht, einander zu tödten, gegen einander auftreten. Wir finden es auch natürlich, daß der Staat eine Strafe darauf setzt, aber wie Wenige von denen, die wirklich gegen eine solche »Unsitte« streiten, würden sich selber ihr entziehen, wenn sie sich zu einem solchen Kampf gezwungen sähen!

Ich bin weit davon entfernt, Die zu tadeln, die aus moralischen oder religiösen Bedenken das Duell durchaus für sündlich halten und sich deshalb nicht schlagen. Es ist das eine Gewissenssache, über die kein Anderer ein Recht hat zu urtheilen – aber man soll auch Die nicht verdammen, die mit einem – möglicher Weise irrigen Ehrgefühl eine erlittene Beleidigung nur glauben durch Blut auswaschen zu können. Auch bei ihnen ist es eine Gewissenssache, und wenn hierbei eine Majorität entscheiden könnte, so wären sie ganz entschieden und unzweifelhaft im Recht.