„So nehmen Sie unsern herzlichsten Dank — Sie haben uns einen sehr großen Dienst erwiesen. Alles in Ordnung, Postillon?“
„Alles“, sagte dieser, sein Glas auf einen Zug leerend und einem Mittelding zwischen Kellner und Packknecht zurückreichend.
„Also nach Koburg!“ rief der Jüngere, seinem Bruder voran in den Wagen springend, und einige Secunden später rasselte dieser auf der nach Banz führenden Straße unter dem lustigen Hörnerklang des Postillons dahin. Der Commerzienrath aber blieb wie in den Boden gewurzelt zurück und starrte dem Wagen nach, soweit er ihn mit den Blicken verfolgen konnte.
„Befehlen Sie noch ein Glas Bier, Herr Müller?“
Mahlhuber sah sich ganz verblüfft um, als ihm einfiel, daß er ja selber den Namen angegeben, und er wurde dunkelroth im Gesicht. Rasch dankend drehte er sich von dem Kellner ab, zahlte für das Getrunkene und schritt dann selber, aber nicht mehr in so gemüthlichem Schritte, als er hierhergekommen, nach Lichtenfels zurück.
[13.]
Die Flucht.
Um 2 Uhr kam der Zug, bis dahin hatte er fast noch drei Stunden Zeit, und jetzt erst fiel ihm die ganze Größe der Gefahr ein, der er sich eigentlich muthwillig ausgesetzt. Muthwillig gewiß, denn was hätte ihm denn geschehen können, wenn er den jungen Leuten erklärte, er sei der Mahlhuber und so und so die Sache? War er nicht vollkommen unschuldig, und würden hundert andere ältliche Herren an seiner Stelle nicht Ebendasselbe gethan und einem jungen hübschen Mädchen, das sie darum ansprach, aus der Verlegenheit geholfen haben? Aber wenn ihn nun die Hitzköpfe nicht gehört, ihm nicht geglaubt hätten, wer konnte ihn denn in der Geschwindigkeit vor ihren Mishandlungen schützen? — Die Polizei? — Ja, mit der Polizei ist das eine eigene Sache; für den Betheiligten kommt sie in solchen Fällen immer ein kleinwenig zu spät, und straft allerdings nachher, wenn sie den Uebelthäter wirklich erreicht, bekümmert sich aber sonst meist nur sehr wenig um den Betheiligten selber, der in ihren Augen nur als corpus delicti einen Werth hat. Wegen des gegebenen und übertretenen Gesetzes wird bestraft, nicht wegen des Schadens, den der passive Theil gelitten hat, der kann gehen, wohin es ihm beliebt. Und durfte er sich überhaupt groß auf die Polizei berufen? Hatte er nicht sogar — er als königlicher Commerzienrath, mit dem Ludwigskreuz im Knopfloch — dem Gendarmen, dem officiellen Diener des Gerichts gegenüber eine wissentliche Unwahrheit unterstützt und behauptet, wo er in seiner Stellung dreifach verpflichtet gewesen wäre, das Gesetz eher zu unterstützen als zu hintergehen?
Er seufzte tief auf, und der schöne Spaziergang, von dem er sich einige Erholung für seine mishandelte Leber versprach, war ihm solcherart bös und bitter vergällt worden. — Und wenn die beiden unseligen, in den April geschickten Burschen die Schwester nicht in Koburg fanden und auf den unglücklichen Gedanken kämen, augenblicklich wieder nach Lichtenfels umzukehren? — Die Pferde liefen wie der helle Teufel, und für ein gutes Trinkgeld jagt so ein leichtsinniger Bursche von Postillon die besten Thiere aus seinem Stalle todt. Das wäre eine schöne Geschichte geworden, wenn ihn die beiden Männer jetzt noch, gerade vor der Abfahrt, erwischt hätten.