Sobald Karl Alexander die Aussicht auf einen Vertrag gesichert erschien, traf er in aller Stille die Maßregeln, um seine beiden Bataillone in guten Stand zu setzen. Für Beschaffung neuer Uniformen und Ausrüstungsgegenstände wurde ein Darlehn aufgenommen und dessen Rückzahlung aus der später von England zu zahlenden Löhnung festgesetzt. Namentlich aber ward alle Aufmerksamkeit auf das zu errichtende Jägerkorps verwandt und zu diesem Zwecke besonders Bayreuth heimgesucht, welches bei seinen herrlichen Gebirgswaldungen auch ein tüchtiges Forst- und Jagdpersonal aufzuweisen hatte. „Bessere Jäger, meinte Gemmingen, gebe es in der ganzen Welt nicht, denn sie hätten sich alle ihrem Berufe aus Neigung gewidmet.“ Der Bayreuther Minister v. Seckendorff, ein Bruder des in London thätig gewesenen Kammerherrn, faßte das Geschäft denn doch etwas bedenklicher auf, als der die Erlösung von seinen Schulden ersehnende Markgraf, besonders aber wollte er nicht in die Aushebung sämmtlicher Jäger und Jägerburschen willigen.
„Das wegen der englischen Subsidien zu Stande gebrachte negotium — schreibt er am 31. Januar und 2. Februar 1777 an Gemmingen — wird in Kurzem im ganzen Lande eklatiren. Es wird an Vorstellungen der Landstände, ja des ganzen Bauernstandes nicht fehlen. Ich werde auch laut Serenissimi Befehl's auf Vorschlag solcher Mittel denken, die zur Beruhigung dienen können. Ich möchte den Vertrag kennen, um daraus zu beurtheilen, ob die Unterthanen durch einen erklecklichen Steuer-Nachlaß werden consolidirt werden können? Die hiesige (Bayreuther) Bürgerschaft wird am Meisten leiden, weil durch den Abgang der Truppen sich die Consumtion in der Stadt um wenigstens 60–70,000 fl. verringert, da es den Bürgern ohnehin an Nahrung fehlt.
„Mein Schwager v. Spiegel hat die Ordre erhalten, nicht nur alle hiesigen Feldjäger, sondern auch alle und jede Forstbedientensöhne, von den Oberforsterssöhnen an bis zu den Gränzschützen-Söhnen, keinen ausgenommen, nebst deren Lehrjungen nach Anspach zu schicken. Vermuthlich wird man nur die Absicht haben, eine Auswahl unter ihnen zu treffen, welche als zu Hause entbehrlich unter das in Subsidie tretende Korps gestellt werden und mitmarschiren könnten. Im Falle aber die Intention dahin ginge, alle und jede dieser Jägerpursche, Forstbedienten-Söhne und Lehrjungen in's Feld zu schicken, so befürchte ich, es werde dadurch das Jagd- und Forstwesen nebst den damit verknüpften Rechnungen gänzlich zum Nachtheil der Revenuen und derer herrschaftlicher Gerechtsame Nothleiden und darniederliegen.“
Diese in ihren verderblichen Folgen ausführlich motivirten Einwendungen hatten denn doch das Resultat, daß der Markgraf sich in seinen Ansprüchen an das Land beschränkte und nur die Hälfte der anfangs beabsichtigten Zahl Jäger (100 statt 200) aushob. „Wegen der Jägerburschen können sie sich beruhigen, antwortete Gemmingen am 5. Februar begütigend — sie stehen unter dem Kommando des Hofjägermeisters von Schilling, der nur die unumgänglich nöthigen aushebt und im Uebrigen die Bedürfnisse unsers Forstwesens kennt.“
Die Verhandlungen mit Faucitt nahmen nur die beiden Tage des 30. und 31. Januar in Anspruch; der Vertrag selbst wurde am 1. Februar 1777 von den beiden Bevollmächtigten unterzeichnet und vom Markgrafen am 13. Februar unter Ausdruck seiner höchsten Zufriedenheit für Gemmingen genehmigt. Dieser erwies sich als der gewandtere und umsichtigere Unterhändler, ja er verstand es meisterhaft, Faucitt durch eine zur Schau getragene, wenig aufrichtige Biederkeit, anscheinend große Einfachheit und Unterordnung, sowie kluges Nachgeben in Nebenpunkten zu übertölpeln. Hätte sich der englische Bevollmächtigte die Finanznoth seines fürstlichen Geschäftsfreundes mehr vergegenwärtigt, und hätte er vor Allem Suffolk's deutlichen, bei Gelegenheit der Würtembergischen Instruktion gegebenen Wink (Seite 100) mehr beachtet, wonach der Markgraf sich anbot, nicht aber England das erste Gebot machte, so würde er die Anspachischen Truppen unter viel günstigeren Bedingungen erlangt haben. Zudem war er doppelt hochmüthig, weil er immer noch in der selbstgefälligen Einbildung lebte, daß der Krieg in höchstens einem Feldzuge beendigt sein werde, während Gemmingen auf eine längere Dauer desselben rechnete. Die ein paar Wochen später in Europa eintreffenden Nachrichten von den Niederlagen bei Trenton und Princeton sollten dem letztern nur zu sehr zum Schaden Englands Recht geben. Wenn Gemmingen auch nicht durchsetzen konnte, daß die englische Löhnung einen Monat vor dem Abmarsch vorausbezahlt wurde und wenn er sich mit einer nur siebentägigen Vorausbezahlung begnügen mußte, so erreichte er doch, daß dem Markgrafen dieselben Subsidien wie Hessen-Kassel bewilligt wurden, die allerdings erst mit der Unterzeichnung des Vertrages begannen und nur noch drei Monate (statt wie bei Kassel zwei Jahre) nach der Rückkehr der Truppen fortdauerten. Faucitt nahm also zwei Regimenter Infanterie zu je 570 Mann, 101 Jäger und 44 Artilleristen, im Ganzen 1285 Mann, ausschließlich für den amerikanischen Dienst, deren Löhnung und sonstige Behandlung ganz derjenigen der englischen Truppen gleich gestellt wurde, bewilligte für jeden Soldaten dreißig Kronen Werbegeld, dessen eine Hälfte sechs Wochen und dessen andere drei Monate nach Unterzeichnung des Vertrages zu berichtigen war, und zahlte außerdem eine jährliche Subsidie von 45,000 Kronen. Im Uebrigen kam der Vertrag dem Braunschweigischen am Nächsten, ja er war noch günstiger als dieser, wenn der Krieg, wenn es der Fall war, länger als zwei Jahre dauerte.
Nach Gemmingen's Berechnung stellt sich das Verhältniß für Braunschweig und Anspach für ein Jahr, die Truppenzahl auf 1200 Mann geschätzt, wie folgt:
| Braunschweig erhielt | |||||
| Einfache Subsidien für ein Jahr | 18,970 | Rthlr. | |||
| Am Ende des Krieges | |||||
| Doppelte Subsidien für zwei Jahre | 75,880 | „ | |||
| ———————— | |||||
| 94,850 | Rthlr. | = 142,275 fl. | |||
| (den Thaler nach dem Konventionsfuße zu 1 fl. 30 kr. gerechnet.) | |||||
| Dagegen erhielt Anspach | |||||
| Einfache Subsidien für ein Jahr | 45,000 | Thlr. | Banko. | ||
| Am Ende des Krieges | |||||
| Dreimonatliche Subsidien ... | 11,250 | „ | „ | ||
| ———————— | |||||
| 56,250 | Thlr. | Banko | = 135,000 fl. | ||
(den Bankothaler zu 2 fl. 24 kr. gerechnet) also 7275 fl. weniger als Braunschweig. Setzt man dagegen den Fall, daß die Subsidie zwei Jahre dauerte, so erhielt Braunschweig nur für ein Jahr 18,970 Thlr. mehr, also im Ganzen 113,820 Thlr. = 170,730 fl.; Anspach aber 101,250 Banko-Thlr. = 240,000 fl., also 72,270 fl. mehr als Braunschweig. Nun zog sich aber der Krieg, mithin auch die Subsidie noch volle sieben Jahre hin. Braunschweig erhielt somit 18,970 Rthlr. × 7 = 132,970 Rthlr. + 75,850 Rthlr. doppelte Subsidien = 208,670 Thlr. oder 313,005 fl.; Anspach aber 45,000 Thlr. Banko × 7 = 315,000 Thlr. Banko + 11,250 Bthlr. dreimonatliche Subsidie = 326,250 Banko-Thlr. oder 783,000 fl., mithin einen Mehrbetrag von annähernd einer halben Million Gulden.
Man sieht aus dieser Zusammenstellung, daß der „bon homme“ Gemmingen gar kein schlechter Rechenkünstler war. Er selbst äußerte sich am 2. Februar in einem Briefe an Seckendorff über seinen Triumph in durchaus nicht überhebender Weise; sein Brief sieht vielmehr wie eine Rechtfertigung sich selbst und dem Adressaten gegenüber aus. „Der eben abgeschlossene Vertrag, sagt er, ist viel günstiger als wir erwarten konnten, zumal wenn Sie bedenken, daß wir uns angeboten hatten und daß die königlichen Waffen bis jetzt so große Erfolge in Amerika erkämpft haben. Es ist ganz natürlich, daß diese Angelegenheit unter allen möglichen, uns wenig günstigen Gesichtspunkten von denjenigen beurtheilt und verdammt werden wird, welche eine Staatsaffaire weder in ihrer Totalität noch in ihren bestimmenden Motiven aufzufassen verstehen. Sobald indessen diese Menschen das fremde Geld in unser armes Land fließen, sobald sie uns dessen Schulden mit den bereitwillig einströmenden Mitteln zahlen sehen werden, dann werden sie, und wird die ganze Welt entzückt sein und erkennen, daß das Militär, welches die Feinde des Staates (welches Staates?) bekämpfen muß, auch den allerschlimmsten Feind besiegt hat, unsere Schulden nämlich. Selbst der niedrigste nach Amerika verschiffte, wohlbezahlte und mit dem Nothwendigsten versehene Soldat wird mit seinen Ersparnissen zurückkehren und stolz darauf sein, für sein Vaterland und für seinen eigenen Nutzen gearbeitet zu haben. (NB. zog der Markgraf für die Uniformen und Ausrüstung zwei Pence oder fünf Kreuzer an der täglichen Löhnung ab, so daß dem Soldaten nur sechs Pence oder fünfzehn Kreuzer in dem theuern Amerika blieben!) Wenn man meinen Rathschlägen folgt, so wird die Bayreuther Landschaft gewinnen, und die Bayreuther Kammer wird ebenfalls aus dem Vertrage großen Vortheil ziehen. In wenigen Jahren wird Ordnung in unseren Finanzen herrschen und der größte Theil unserer Schulden bezahlt sein. Ich hoffe, Sie werden die Reinheit meiner Motive billigen und mich nach besten Kräften unterstützen. Ich bin im Allgemeinen der abgesagte Feind eines derartigen Handels mit Menschen, allein es giebt besondere Fälle, in welchen das Uebel sich in eine verhältnißmäßige Wohlthat verwandelt, und ein solcher ist, wenn ich nicht irre, der unsrige. Selbst wenn der Krieg und die Subsidien nur ein Jahr dauern sollten, so würden der Markgraf oder vielmehr das Land 400,000 fl. gewinnen, während eine längere Dauer der Subsidien unsern Gewinn beträchtlich steigern wird.“
Faucitt dagegen schreibt am 10. Februar 1777 aus Hanau an Suffolk: „Am Tage nach meiner Ankunft wurde ich dem Markgrafen vorgestellt, bei welcher Gelegenheit die gewöhnlichen Redensarten gewechselt wurden. Der Markgraf bedankte sich dann ganz besonders dafür, daß der König so gnädig und herablassend gewesen war, auf seinen Wunsch einen Theil der anspachischen Truppen in seine Dienste zu nehmen. Ich schloß darauf sofort einen Vertrag mit dem Minister, Freiherrn von Gemmingen ab, der sich zu unserm Nachtheil die gedruckten Verträge verschafft hatte und diese natürlich seiner Unterhandlung zu Grunde legte. Es waren in der That Waffen, die wir gegen uns selbst geschmiedet hatten, und die Gemmingen sehr gut zu gebrauchen wußte. Die Hauptveränderungen von den früheren Verträgen sind diese: Die Löhnung beginnt nur sieben Tage (statt einen und zwei Monate) vor dem Abmarsch der Truppen und hört mit dem Monat ihrer Rückkehr auf. Die Subsidie, die ich vergebens herunterzudrücken suchte, ist verhältnißmäßig so groß als die an Hanau und Waldeck gezahlte, fängt aber, statt mit der Unterschrift, erst mit der Genehmigung des Vertrages an und endet drei Monate statt ein Jahr nach der Rückkehr der Truppen. Die gewöhnlichen Ausgaben für deren Marsch, Wagen und Pferde &c. fallen, statt wie in den bisherigen Verträgen auf die Krone, jetzt auf den Markgrafen, der Alles bezahlen muß, bis die Soldaten auf die Mainboote geschafft werden.