Der hanauische Minister Malsburg that nach dem Zeugnisse Faucitt's nur so ängstlich, um sich aus der Erfüllung des Vertrages in verhältnißmäßig kürzerer Zeit ein besonderes Verdienst zu machen. Faucitt rieth, dem geldbedürftigen Prinzen 2000 Pfd. auf Abschlag zu schicken, das werde helfen. Natürlich half es. Der Vertrag, durch welchen zugleich die Subsidie im Verhältniß zur Zahl der gelieferten Jäger vermehrt wurde, kam am 10. Februar 1777 für 412 Mann zu Stande. Seine Einleitung lautet: „Nachdem der König von England seine Zustimmung dazu gegeben hat, daß die in seinem Dienste befindlichen Truppen des Erbprinzen um ein Korps Jäger vermehrt werden sollen, und nachdem der Erbprinz im Einklang mit der tiefsten Dankbarkeit, der ehrfurchtsvollsten Ergebenheit an Seine Majestät und dem unbegrenztesten Eifer für die Interessen und den Dienst des Königs mit der größten Freudigkeit die Aushebung und Ausrüstung eines solchen Korps übernommen hat, so sind die beiderseitigen Minister übereingekommen &c.“
Es werden sodann in acht Paragraphen die Bedingungen festgestellt, unter welchen dieses Korps in den englischen Dienst tritt. Es darf mehr, aber nicht weniger als vier Kompagnien, jede zu 100 Mann, zählen. Die erste Kompagnie muß zu Anfang März marschfertig sein. Die Löhnung erfolgt mit dem Augenblick der Anwerbung jedes einzelnen Mannes, der ein gelernter Jäger sein muß. Das Werbegeld beläuft sich auf dreißig Kronen pro Mann, das in zwei gleichen Zahlungen, je einen und je zwei Monate nach Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages, zu berichtigen ist, und wird auch die an den Erbprinzen zu zahlende Subsidie im Verhältniß zur Zahl der neu angeworbenen, resp. von England angenommenen Jäger erhöht. Schließlich werden die hanauer Jäger mit den kasselschen auf ganz gleichen Fuß gestellt, und ist ihre Löhnung höher als die der Infanterie.
Der erste Transport (117) Jäger und 100 Rekruten verließen Hanau am 7. März; der aus drei Kompagnieen bestehende Rest wurde zu Anfang April auf dem Main und Rhein eingeschifft.
Faucitt und der Prinz von Hanau hatten diesmal versäumt, sich zur rechten Zeit die Erlaubniß zur Durchreise der Truppen durch die Gebiete der rheinischen Fürsten zu erbitten. Diese Vernachlässigung sollte sich aber jetzt bitter rächen. Der Mainzer und Trierer Kurfürst beschlossen nämlich auf Anstiften des kaiserlichen Gesandten Grafen Metternich (Vater des spätern Fürsten), die vorbei passirenden Kontingente anzuhalten und jedes mit Truppen gefüllte Fahrzeug nach ihren Unterthanen zu durchsuchen. Am 8. März also ließ der Kurfürst von Mainz, ohne den Einspruch des hanauischen Offiziers zu beachten, aus dessen Booten acht Jäger nehmen, die er als seine Unterthanen reklamirte. Einige, hieß es, seien Deserteure aus seinem Dienste und namentlich befinde sich Einer darunter, den er vergebens von Hanau reklamirt habe; dann aber seien auch einige Leibeigene dabei gewesen, an deren Körpern ihm das Eigenthumsrecht zustehe; diesen Eingriff in Privatrechte habe man sich unter keinen Umständen gefallen lassen können, wenn man selbst wegen der Deserteure ein Auge habe zudrücken wollen. Der Prinz von Hanau habe wissen müssen, daß diese Eigenthumstitel wieder aufgelebt seien, sobald einer von diesen Leuten das mainzische Gebiet betreten habe.
Selbstredend verfehlte Malsburg nicht, Suffolk die gefährlichen Folgen dieses Verfahrens in den stärksten Farben zu malen. „Der Akt ist gegen England gerichtet — schrieb er diesem am 9. März. — Wenn Sie ihn dulden, so können die mit Soldatenlieferungen betrauten Fürsten auf die Dauer ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen. Man muß, um die Nachahmung des gegebenen Beispiels zu verhindern, ähnliche Eingriffe gleich von vornherein durch lebhafte Vorstellungen unterdrücken. Mein Herr, der kein Kartell mit Mainz hat, also jeden Mainzer anwerben kann, hat sie gemacht und Genugthuung für die begangene Gewaltthat verlangt. Thun Sie jetzt auch das Ihrige.“
Da sich herausstellte, daß die acht Mainzer wirklich Deserteure aus der Festung und da sie noch von keinem englischen Kommissär in den Dienst des Königs eingemustert waren, so verweigerte Suffolk mit Recht jede Einmischung in die Sache und empfahl dem Erbprinzen, die von Mainz gestohlenen Rekruten in Zukunft nicht mehr der Gewalt des Kurfürsten preiszugeben.
Dieser hatte auch den einige Tage später eintreffenden anspacher Schiffen einen Besuch zugedacht, welche am 13. März in Hanau und zwei Tage darauf vor Mainz eingetroffen waren. Als er aber hörte, daß der Markgraf selbst sich in Begleitung der Erbprinzen von Hanau und Darmstadt an Bord befand, zog er, aus Furcht vor ihnen, die zur Durchsuchung der Boote bestimmte Abtheilung von einigen Offizieren und dreißig Unteroffizieren zurück. Dagegen wurde die Schiffbrücke anfangs nicht geöffnet. Der Kurfürst hatte ein großes Essen anrichten lassen, weil er den Markgrafen mit den beiden Erbprinzen als Gäste erwartete. Ob sie sich nun nicht an's Land wagten, weil sie, wie Oberst Rainsford berichtet, von den Mainzern arg verhöhnt und beschimpft wurden, oder ob sie dem Kurfürsten ihren Unwillen ob seiner wenig brüderlichen Handlungsweise zu erkennen geben wollten —, es kam Niemand als ein anspacher Offizier, der kurz die Frage stellte, ob man die Brücke öffnen wolle oder nicht? Als man mit dem Bescheid zögerte, erklärte er, die Brücke im Weigerungsfalle sprengen zu lassen. Lächerlicher Weise antwortete man ihm darauf, daß man sie auf eigene Gefahr öffnen wolle, daß es der Kurfürst aber nicht erfahren dürfe, da er Befehl gegeben habe, die Brücke unter keiner Bedingung zu öffnen. So fuhr denn Abends in der Dunkelheit die anspacher Flotille durch.
Auch bei Koblenz zog der Markgraf ungehindert vorbei, indem man ihn zu stark fand, als daß man ihn anzuhalten gewagt hätte. Die dortige Regentschaft verlangte nur, er solle den Hessen nicht helfen, was er natürlich seinem Konkurrenten gegenüber gern versprach. Darauf begrüßte man ihn in aller Freundschaft von Ehrenbreitstein aus mit vierundzwanzig Kanonenschüssen. Als der Markgraf Koblenz passirte, war dort nämlich gerade der hessen-kasselsche Oberst Benning mit einem von Rheinfels kommenden Rekruten-Transport angehalten, damit er auf Befehl der Regentschaft dem kaiserlichen Gesandten, Grafen Metternich, die unter seinen Leuten befindlichen kaiserlichen Unterthanen herausgebe. Am Rhein waren die Posten verdoppelt und die Kanonen auf die hessischen Boote gerichtet, den Fluß entlang aber Feuer angesteckt, um sie an der Abfahrt zu verhindern. Kurz die Sache sah ganz ernst aus. Indessen wären Hessen und Anspacher stark genug gewesen, dem Ansinnen erfolgreichen Widerstand zu leisten. Da aber der Markgraf den Obersten im Stich ließ, so wurden ohne Weiteres siebenzehn Soldaten aus den Schiffen genommen, die dem Kaiser gehören sollten. Diese Maßregel verursachte einen Aufenthalt von mehreren Tagen. Der Verzug war um so gefährlicher, als es gerade damals sehr stark fror, die Boote aber zum Theil offen waren und weder hinreichendes Stroh noch Oefen hatten, so daß die Rekruten massenhaft krank und die Gesunden stündlich unzufriedener wurden. Faucitt und Cressener befürchteten deshalb jeden Augenblick eine Meuterei. Indessen kamen die Hessen dies Mal noch ohne weitern Verlust als die obigen siebenzehn Mann davon.
Cressener schrieb einen entrüsteten Brief an den Kommandanten von Koblenz und die Regentschaft. Er fragt darin verwundert, wie der kaiserliche Gesandte es wagen dürfe, derartig den Kurfürsten von Trier zu beleidigen, der doch Herr in seinem eigenen Lande sei. Uebrigens hoffe er, dem Kommandanten liege die Ehre seines Fürsten zu nahe, als daß er die Hand zu einer solchen Gewaltthat bieten werde, die ganz gegen das Völkerrecht verstoße, und weist schließlich die Regentschaft auf die angebliche Rettung Deutschlands durch den Herzog von Marlborough und die Schlacht von Dettingen (!!) hin. Selbst Suffolk scheint diese Art englischen Geschichtsunterrichtes doch etwas zu kühn gefunden zu haben, denn er meint in einem Briefe an Cressener, dieser hätte lieber von den Marlborough'schen Feldzügen und der Dettinger Schlacht, als im Interesse des Reiches unternommen, nicht sprechen sollen; zur Sache selbst aber hoffe er, der Kurfürst werde seine eigene Würde zu sehr fühlen, als daß er Metternich gestattete, seine Rechte so schmählich zu verletzen.
Uebrigens behielt es bei den Beschwerden sein Bewenden. Es wird in unsern Quellen auch nicht berichtet, ob die Rachedrohungen des kasseler Vaters und des hanauer Sohnes wegen Beschimpfung ihrer „Flagge“ (!!) wirklich ausgeführt wurden. Es scheint vielmehr, daß sich ihr Zorn allmälich abgekühlt und ganz verlaufen hat.