Die von Schloezer in seinen Staatsanzeigen (VI, 521) zuerst veröffentlichte Berechnung ist, so viel sich nach den vorhandenen Materialien beurtheilen läßt, mit nur geringen Ausnahmen richtig. Sie stützt sich, wie aus der gleichlautenden Abschrift in den anspacher Manual-Akten hervorgeht, auf den amtlichen Bericht des hannöverschen Majors Niemeyer vom Dragoner-Regiment v. Estorff, „der als verordneter Kommissar beim Transport die Ausschiffung der deutschen Truppen und deren General-Return zu überwachen hatte.“ Nur bei Anspach findet sich ein erheblicher Fehler, indem 717 vom Markgrafen gelieferte Rekruten und Jäger bei Berechnung des dortigen Kontingents ausgelassen, also im Ganzen nur 1644 statt 2383 Mann aufgeführt sind. Es bleibt ferner fraglich, ob die Angabe bei Hanau korrekt ist, wo die Zahl der zu verschiedenen Zeiten verkauften Soldaten zusammengezogen wurde; jeden Falls kommt sie aber dem wirklichen Sachverhalt sehr nahe, wenn sie ihn nicht völlig deckt; überhaupt stimmen im Wesentlichen die Angaben Niemeyers mit den Berechnungen der englischen Musterungsoffiziere und den sonstigen, vom Verfasser benutzten Quellen überein. Ganz unbedingt zuverlässig sind sie aber, soweit die Zahl der zurückgekehrten Truppen in Betracht kommt, da Niemeyer hier überall als der die Ausschiffung und Weiterbeförderung leitende Beamte die Waffengattung und den jedesmaligen Rang der Angehörigen der einzelnen Kontingente spezifizirt, während er über die früheren Einschiffungen nur von Hörensagen und auf Angaben Dritter hin berichtet. Die von ihm und Schloezer mitgetheilten Zahlen, nach Berichtigung der nachweisbaren Irrthümer, gehen aus der nachstehenden Tabelle hervor. Darnach haben im Ganzen geliefert, verloren und zurückerhalten:
Auch die für jene Zeit kolossalen Geldzahlungen lassen sich nur annähernd und mit großer Schwierigkeit feststellen. Es liegen zwar in den „Journals of the House of Commons“ die genau spezifizirten Aufstellungen vor, welche das Kriegsministerium jährlich dem Parlamente zur Genehmigung vorlegen mußte; indessen erstrecken sie sich nur auf den ordentlichen Etat. Alle außerordentlichen Ausgaben mußten besonders bewilligt werden und finden sich in den sogenannten „extraordinary services“ der Kriegszahlmeister versteckt. Ihre Rechnungen nehmen jedes Jahr zwischen zehn und vierzig Folioseiten ein und enthalten oft unter ganz anderen Ueberschriften die den deutschen Fürsten geschuldeten außerordentlichen Summen. Nirgend begegnet man z.B. in diesen Rechnungen der von Braunschweig ausbedungenen Zahlung für die Todten und Verwundeten. Es scheint, daß die englischen Minister den Anstoß vermeiden wollten, dem sie sich durch offene Bezeichnung dieser Rubrik ausgesetzt haben würden; sie bringen deshalb auch nur Soldrückstände in Anrechnung. Während sich nun ziemlich annähernd feststellen läßt, wie viel England für die deutsche Hülfsleistung zu zahlen hatte, kann dagegen nicht mit Bestimmtheit ermittelt werden, wie viel von den gezahlten Summen für die Soldaten ausgegeben wurde, und wie viel in die Taschen der Fürsten floß.
In der hier folgenden Aufstellung sind zu Gunsten der letzteren daher nur diejenigen Beträge berechnet, welche ihnen auf Grund der betreffenden Verträge rechtlich zukamen, d.h. die jährlichen Subsidien und die Werbegelder, soweit sie in dem englischen Etat berechnet worden. Sie kommen hier allerdings nur in den ersten Jahren vor; indessen waren sie später nicht mehr so bedeutend als anfangs. Von ihnen mußten die Fürsten allerdings die Rekrutirungskosten bestreiten, die namentlich gegen Ende des Krieges immer mehr anschwollen; allein wenn man andrerseits die englischen Zahlungen nicht in Anschlag bringt, welche für Todte und Verwundete entrichtet wurden, wenn man ferner bei Hessen-Kassel die Selbständigkeit in der Aufstellung seiner Etats in Erwägung zieht, die jede Kontrolle unmöglich machte, und wenn man endlich die doppelte englische Löhnung nicht vergißt, die in manchen Fällen zwei Monate vor dem Abmarsch gezahlt werden mußte, so erhalten nach dieser Aufstellung die deutschen Fürsten eher zu wenig als zu viel. Der hessische Landgraf und sein Sohn setzten es auch sogar durch, daß ihnen für ihre Offiziere Werbegelder bezahlt wurden. Natürlich steckten die beiden Landesväter den Betrag in ihre eigene Tasche. So erhielt der Landgraf am 12. Juni 1776 nachträglich an Handgeld für seine Offiziere 3992 Pfund, also 26,622 Thlr., wovon im Etat nichts steht. Für die Ausrüstung und Equipirung der Soldaten zahlten sie nichts, sondern zogen die Kosten dafür von der englischen Löhnung ab, indem sie den Soldaten nur ¾ von letzterer verabfolgten. Da nun jeder derselben 8 Pence per Tag erhielt, so mußte er sich einen Abzug von 2 Pence per Tag oder mehr als 3 Pfund Sterling per Jahr gefallen lassen. Die zahllosen Betrügereien aber, die sich sämmtliche Lieferanten, namentlich der Landgraf von Hessen-Kassel, oft in sehr ausgedehnter Weise ihren Truppen gegenüber zu Schulden kommen ließen, sind hier gar nicht in Anschlag gebracht.
England zahlte also von 1775 bis 1785, da einzelne Subsidien noch zwei Jahre nach der Rückkehr der Truppen fortdauerten, an etatsmäßig verrechneten Ausgaben:
| für die Soldaten | an den | |||||||||||
| Hannover | £ | 509,000. | 16. | 11 | ½ | |||||||
| Braunschweig | 644,346. | 14. | 2 | Herzog | £ | 178,689. | —. | 5 | ½ | |||
| Hessen Kassel | 2,152,037. | 5. | 9 | ¾ | Landgrafen | 1,254,197. | 16. | 3 | ||||
| Hessen Hanau | 273,304. | 3. | 1 | ¼ | Erbprinzen | 137,512. | 6. | 5 | ¾ | |||
| Waldeck | 90,528. | 3. | 4 | ¼ | Fürsten | 57,788. | 10. | 3 | ½ | |||
| Anspach | 211,026. | 5. | 7 | ½ | Markgrafen | 105,335. | 4. | 6 | ½ | |||
| Anhalt Zerbst | 79,088. | 18. | 6 | Fürsten | 43,052. | 14. | 9 | ½ | ||||
| ————————— | ————————— | |||||||||||
| Im Ganzen | £ | 3,959,332. | 7. | 6 | ¼ | £ | 1,776,575. | 12. | 9 | ¾ | ||
Löhnung, Subsidien und ein Theil der Werbegelder belaufen sich also zusammen auf Lstr. 5,735,908. —. 4.
Dazu kommen noch über Lstr. 500,000 für Verpflegung der Truppen in Amerika, die Transportkosten hin und zurück, Gratifikationen, Reisespesen der englischen Kommissare, Geschenke und Ersatz des schadhaft gewordenen oder verloren gegangenen Materials, so daß im Ganzen wenigstens sieben Millionen Pfund Sterling oder annähernd fünfzig Millionen preußische Thaler als Gesammtbetrag der englischen Kosten für die deutsche Hülfe nicht zu hoch gegriffen sind. Diese Summe macht aber wenigstens 120–150 Millionen Thaler nach heutigem Geldeswerthe aus.