[4] Orlović, Der Burggraf von Raab. Ein mohammedanisch-slavisches Guslarenlied aus der Hercegovina. Freiburg i. Br. 1889. S. 32–35 und dazu in den Erläuterungen S. 96 f.

[5] Gruzinskij izvod skazanija o Sv. Georgij. Moskva 1892. 50 S. In den Vorlesungen der Kaiserl. Gesellschaft für Geschichte und russische Altertümer an der Moskauer Universität. — Die wissenschaftlich gründliche Arbeit lieferte aber Edwin Sidney Hartland, The Legend of Perseus. A study of tradition in story custom and belief. Vol. I, 1894, S. 228; II, 1895, S. 445; III, 1896, S. 225. London, Alfred Nutt.

Die Milchbrüder.

Die geschlechtgenossenschaftliche Rechtgemeinschaft (bratstvo, pleme, gr. Phratrie, Phylē) geschlechterrechtlicher Verbände führte zur territorialgenossenschaftlichen Organisation über. Diese bildete bei Slaven und Germanen gleichermassen die Grundlage für die darauf sich erhebenden herrschaftlichen Verbände, denen sich nach Umständen das Häuptling- und Königtum der daneben einhergehenden kriegerischen Organisation aufnötigte[1]. Die geschlechterrechtliche Gemeinschaft braucht zu ihrer gedeihlichen Entwicklung und zu ihrem dauernden Bestande ungestörten Frieden, die herrschaftliche dagegen erheischt unablässig Krieg mit den Nachbarn. Fehlt ein solcher, dann macht sie sich innerhalb ihres heimischen Gebietes der Bevölkerung fühlbar und unterdrückt sie. Es erfolgt ein Gegendruck und es entstehen Reibungen, bei denen mitunter die eine der Organisationformen auch völlig in die Brüche geht.

In Bosnien und dem Herzogtum lastete auf den geschlechterrechtlichen Genossenschaften, die sozial das arbeitende Volk darstellten, neben der Wucht der kriegerischen Organisation (Königtum und Adel) noch die kirchliche, eine unproduktiver als die andere, eine mehr als die andere vom Marke des Volkes zehrend, zum Überfluss beide noch miteinander im aufreibenden Kampfe um die Herrschaft und die unumschränkte Volkknechtung. Nach der jedenfalls auf gründlichem, historischem Material fussenden Ermittlung des bosnischen Franziskanerfraters Bōžić gab es zur Zeit der Eroberung Bosniens durch die Türken in dem Gebirgländchen zweihundert und dreiundsiebzig (273) Franziskanerklöster, ungerechnet die Zweiganstalten und sonstige Ordenklöster! Man darf annehmen, dass das einrückende türkische Heer mit ausgelassenem Jubel als ein Befreierheer vom Volke begrüsst worden sei. Dafür zeugt mittelbar die Tatsache, dass die Besitzergreifung oder Unterwerfung des Landes buchstäblich ohne Blutvergiessen innerhalb dreier Tage erfolgte und an einem einzigen Tage siebzig der wohlbefestigten Burgen ihre Tore den Türken gastlich aufschlossen. Bosnisch-slavisches Königtum mit seiner Adelherrschaft verschwand fast spurlos von der Bildfläche, von den Mönchklöstern blieben ihrer nur sechs oder acht von der Volkwut verschont und behaupteten sich bis auf unsere Tage. Alle übrigen hat das Volk gründlich zerstört. Um mit der Vergangenheit völlig zu brechen, nahm der grössere Teil der bäuerlichen Bevölkerung freiwillig den Islam an.

Nicht umsonst; denn unter dieser neuen Decke konnte sich die nationale geschlechterrechtliche Organisation weiter behaupten, ja auch sogar die altursprüngliche slavische kriegerische Organisation, die Volkmiliz, die zur Sicherung der geschlechterrechtlichen diente, ohne Eroberungzwecke (Gebieterweiterungen) anzustreben, wie wir sie im Hajdukentume erkennen, lebte neu auf. Fast auf zwei Jahrhunderte hinaus ward dadurch dem Lande ein Frieden erworben, der einen noch gar nicht ausreichend gewürdigten Aufschwung der in den orientalischen Kulturkreis miteinbezogenen Bosnier und Herzogländer hervorrief.

Dieses Völklein betrachtete sich als des Padišāh getreueste Gefolgschaft. Eine Änderung in dieser eingewurzelten Überzeugung bahnten erst allmählich einzelne grossherrliche Statthalter (Vali), Paša’s und sonstige Beamten an, die als Hofgünstlinge von Stambol her in das Land zur Belohnung verschiedener geheimer Tugenden versetzt worden waren. Solche Leute verstanden nicht oder wollten den vorhandenen gesellschaftlichen Zustand nicht verstehen, stellten sich in einen schroffen Gegensatz zu ihm und machten sowohl sich als des Sultans väterliche Herrschaft verhasst.

Das ist der soziale Hintergrund, auf dem sich die Hauptbegebenheiten unseres nachfolgenden Guslarenliedes abwickeln. Sie geben uns ein, wenn auch dichterisch verklärtes, doch immerhin überaus lehrreiches Beispiel, wie sich dieser Kampf zweier Organisationformen im einzelnen zuweilen abspielt. Beg Ljubović von Nevesinje war in Handelgeschäften — die Begriffe Edelmann und Grosshändler decken sich gewöhnlich auf der genossenschaftrechtlichen Stufe — in das venezisch-dalmatische Gebiet gereist und hatte einen Abstecher nach Zara gemacht. Der Provveditore gibt den Auftrag ihn zu blenden. Der Beg tötet aus Notwehr den Angreifer und rettet sich durch die Flucht. Darauf setzt sich der Provveditore mit dem Paša von Banjaluka wegen Ermordung Ljubović’s ins Einvernehmen. Das Vorgehen des Italieners widersprach ganz und gar der vertragmässig zwischen der Republik Venedig und der Hohen Pforte zu Kraft bestehenden Abmachung, war aber trotzdem dazumal gang und gäbe. Dieses Staatswesen ging klipp und klar seiner dalmatischen Besitzungen vorzüglich dank seiner hochadeligen militärischen Beamten verlustig, die mit sinnloser Willkür und Gewaltherrschaft das slavische Volk im Lande und in der Grenznachbarschaft ständig in Aufruhr erhielten[2].

Der gleichfalls namentlich nicht genannte Paša von Banjaluka war des Provveditore’s würdiges Seitenstück. Beide, Vertreter zügelloser Eigenmächtigkeit, fanden sich trotz religiöser und nationaler Verschiedenheit leicht zusammen in ihren Zwecken und Zielen. Ljubović und das Gebiet von Nevesinje unterstanden dem Paša durchaus nicht. Das beengte ihn aber wenig. Er sandte gemütlich eine Mörderschar zur Vollstreckung der Untat ab. Die Leute verübten in Abwesenheit des Begs Greuel und büssten sie bald darauf. Den Streit zwischen Ljubović und dem Paša, auf einmal dem Wahrer des Rechtes und des staatlichen Ansehens, löst im Liede — ein Wunder.