Um 1410 war die Machtstellung der Hanse schwer bedroht. Der Verfassungskampf in Lübeck beraubte sie für beinahe ein Jahrzehnt ihres mächtigen Hauptes, bei dem die hansischen Interessen stets starken Schutz und kräftige Förderung gefunden hatten. Es stand zu befürchten, daß das neidische Ausland die über Lübeck verhängte Reichsacht benutzen würde, um dem hansischen Kaufmann seine Privilegien zu nehmen. Warnend wies das Brügger Kontor auf diese Gefahr hin[1]. Nicht minder schwer wurde die Hanse durch die Niederlage des deutschen Ordens im Kampfe gegen Polen getroffen. Der Orden hatte im 14. Jahrhundert wiederholt die Macht seines Einflusses eingesetzt, um den hansischen Kaufmann im Auslande vor Bedrückungen und Gewalttaten zu schützen. Seit seiner Niederlage, von der er sich nicht wieder erholen sollte, fehlte ihm dazu die Kraft. Schwere innere Kämpfe suchten ihn heim, und der polnische Sieger stand immer bereit da, von neuem über ihn herzufallen.
In dem Verhältnis Preußens zu England machte sich der unglückliche Ausgang des Krieges sofort dadurch bemerkbar, daß Heinrich IV. die Zahlung der Entschädigungsgelder einstellte. Obwohl bis 1416 Jahr für Jahr Gesandte des Hochmeisters um die Auszahlung der rückständigen Gelder warben, wurde die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen nicht erreicht. König und Rat zogen die preußischen Vertreter meist wochenlang hin und entließen sie schließlich doch nur mit leeren Versprechungen[2].
Der hansisch-englische Ausgleich von 1407 hatte das Piratenunwesen in der Nordsee nicht zu beseitigen vermocht. Die hansische Schiffahrt hatte nach wie vor schwer unter dieser Plage zu leiden. Das Brügger Kontor meldete 1412 nach Preußen, daß englische, schottische und holländische Seeräuber in großer Zahl vor dem Swin lägen und sogar Waren, welche sie in ihrer Heimat nicht absetzen durften, auf hoher See untereinander austauschten. Durch den Wiederausbruch des englisch-französischen Krieges unter Heinrich V. wurde die Unsicherheit des Kanals und der Nordsee noch größer. 1417 wurde eine hansische Baienflotte von zehn Schiffen von den Engländern fortgenommen[3].
Die Hanse war damals nicht imstande, sich gegen die englischen Übergriffe zu verteidigen und sich zu einer energischen Politik aufzuraffen. In ihrer Schwäche suchte sie bei einer Macht Unterstützung, um die sie sich bisher wenig gekümmert hatte. Sie wandte sich an König Sigmund, der kurz vorher mit ihr Verhandlungen angeknüpft hatte, um ihre Bundesgenossenschaft gegen Venedig zu gewinnen[4], und legte ihm ihre verschiedenen Schwierigkeiten dar. Sigmund, der im August 1416 ein Schutz- und Trutzbündnis mit Heinrich V. abgeschlossen hatte[5], versprach den Städten, sich ihrer Beschwerden anzunehmen und ihnen zu ihrem Rechte zu verhelfen. Auf seine Einladung kamen im Sommer 1417 hansische und englische Vertreter nach Konstanz. Die Verhandlungen, die unter dem Vorsitz des Königs geführt wurden, endeten aber ergebnislos. Es wurde nicht einmal der hansische Vorschlag, eine neue Tagfahrt anzusetzen, angenommen. König Sigmund war über diesen Mißerfolg so aufgebracht, daß er die hansischen Gesandten sehr ungnädig entließ. Er drohte den Städten, nichts gegen England zu unternehmen; denn wer seinen Verbündeten angreife, sei sein Feind[6].
Da von England kein Entgegenkommen zu erwarten war, griffen in den nächsten Jahren an mehreren Orten die geschädigten Hansen zur Selbsthilfe. In Greifswald wurden englische Händler, die sich auf dem Wege von Preußen nach Schonen befanden, gefangen gesetzt und gezwungen, sich für die Wiedererstattung der hansischen Verluste zu verbürgen[7]. In Danzig gab der Hochmeister seinen Kaufleuten die Erlaubnis, sich an den Gütern der Engländer schadlos zu halten[8].
Betrachten wir die Lage des englischen Handels in Preußen nach dem Abschluß des Handelsvertrages und nach der Beendigung des Krieges mit Polen, so ist wohl das Bemerkenswerteste seine Begünstigung durch Heinrich von Plauen. Nachdem der Hochmeister Danzig gezwungen hatte, die Beschränkungen des Handels, die es in der kurzen Zeit der Polenherrschaft eingeführt hatte, zurückzunehmen[9], verlieh er den englischen Kaufleuten die Freiheiten, welche sie schon lange für sich begehrt hatten. Er gestattete ihnen, sich genossenschaftlich zu organisieren, ein Haus zu Versammlungszwecken zu mieten und ihre Streitigkeiten, ausgenommen Kriminalverbrechen, durch einen aus ihrer Mitte gewählten Gouverneur selbst zu richten. Damit fand die seit 1391 bestehende Gesellschaft der englischen Kaufleute die Anerkennung des Hochmeisters und erhielt zugleich eine gewisse Gerichtsbarkeit über ihre Mitglieder, wie sie auch die Hansen auf ihren Kontoren besaßen. Aber nur wenige Jahre sollten sich die Engländer des ungestörten Besitzes ihrer Freiheiten erfreuen. Die Absetzung Heinrichs von Plauen gab den Danzigern freie Hand, sie wiederaufzuheben. Das Versammlungshaus wurde geschlossen und mit eisernen Ketten versperrt. Den englischen Kaufleuten wurde verboten, fernerhin eine Gesellschaft zu bilden und ihre Streitsachen unabhängig von den preußischen Gerichten zu entscheiden[10].
Danzig scheint damals den Engländern nur die ihnen von Heinrich von Plauen verliehenen Rechte genommen, im übrigen aber ihnen in der Ausübung ihres Handels die alten Freiheiten gelassen zu haben. Wir hören nämlich bis 1422 von englischer Seite keine Beschwerden über Beschränkung ihres Verkehrs. Englische Kaufleute ließen sich wieder in großer Zahl dauernd oder für längere Zeit im Lande nieder; die Städte klagten wiederholt, daß die englischen "Lieger" zum Schaden der Bürger zunähmen[11]. Sie mieteten sich in Danzig Häuser und nahmen ihre Landsleute, welche alljährlich mit dem englischen Tuch nach Preußen kamen, bei sich auf. Trotz der Bestimmungen des Gästerechts betrieben sie wieder den Gewandschnitt und verkauften ihre Waren jahraus, jahrein im großen und im kleinen. Mehrere Male hören wir ferner, daß die Tätigkeit englischer Lieger darin bestand, alles ankommende englische Tuch aufzukaufen. Da ihr Zwischenhandel diese wertvolle Ware den Preußen empfindlich verteuerte, wollten die Danziger 1425 eine öffentliche Kaufhalle bauen und alle Engländer, welche ihre Stadt aufsuchten, zwingen, dort ihr Tuch feilzubieten[12].
Seit dem Beginn der zwanziger Jahre war man in Danzig gegen den englischen Handel nicht mehr so nachsichtig. Die englischen Kaufleute, welche Bürgerhantierung wie Kleinhandel und Wiederverkauf trieben, wurden in Strafe genommen. Die Lieger mußten sich verpflichten, sich im Winter jedes Handelsverkehrs zu enthalten. Den Bürgern wurde verboten, an Gäste Häuser zu vermieten. Die Gesellschaft der Engländer, welche sich nach der Auflösung wieder gebildet hatte, wurde nochmals aufgehoben und der Gouverneur ins Gefängnis gesetzt[13]. Danzig gingen diese Beschränkungen noch nicht weit genug; es begehrte, daß den englischen Kaufleuten der Handel nur im Ankunftshafen gestattet und die Zeit ihres Aufenthalts auf drei Monate beschränkt werde[14]. Doch fanden diese Vorschläge nicht die Zustimmung des Hochmeisters und der anderen Städte. Der Hochmeister lehnte zwar alle Bitten der Engländer ab, ihnen die Freiheiten, welche sie früher besessen hatten, wiederzuverleihen, und erfüllte ihr Gesuch nicht, ihnen zu gestatten, daß sie außerhalb Danzigs in Dibau eine geschlossene Handelsniederlassung gründeten; aber er wünschte nicht, daß sie über die Rechte hinaus, welche die andern Gäste hatten, beschränkt würden. Er erklärte, sie vor unrechtmäßiger Bedrückung beschützen zu wollen[15].
Nach den Klagen, welche die Engländer in den zwanziger Jahren dem Parlament überreichten[16], könnte es scheinen, als ob ihr Handel in Preußen damals arg bedrängt und ihre Verkehrsfreiheit sehr beschnitten worden wäre. Doch ist dies durchaus nicht der Fall. Trotz des Vorgehens der Danziger, von dem wir oben sprachen, genossen die Engländer noch große Freiheiten. Ihr Zwischenhandel mit Tuch bestand 1428 noch uneingeschränkt. Mit den andern Fremden konnten sie nach wie vor ungehindert in Handelsbeziehungen treten. 1429 wies Danzig gegenüber den englischen Verleumdungen von der Bedrückung ihres Handels darauf hin, daß im Jahre vorher jene den größten Teil des Wachses und Pelzwerks, welches die Russen nach Preußen gebracht hatten, aufgekauft hatten. Ferner wurde ihnen kein Hindernis in den Weg gelegt, die preußischen Hinterländer aufzusuchen. 1428 und 1432 ging ein Lynner Kaufmann nach Polen, um an Ort und Stelle Bogenholz zu kaufen[17]. Gegen die englischen Lieger wurde, obwohl mehrmals über ein Vorgehen beraten wurde, nicht eingeschritten[18]. Danzig gab 1428 sogar seinen Widerstand gegen die Genossenschaft der englischen Kaufleute auf. Am 15. Dezember erhielten jene die Erlaubnis, einen Ältermann wählen zu dürfen, der ihre Gesellen in Ordnung halten und die Kaufmannschaft nach außen vertreten sollte. So fand nach fast vierzigjährigem Kampf die Organisation der englischen Kaufleute endlich allseitige Anerkennung. Es ist wohl kein Zufall, daß Heinrich VI. gerade damals die Urkunden seiner Vorfahren über den genossenschaftlichen Zusammenschluß der nach Preußen und den anderen Ostseeländern handelnden Kaufleute bestätigte[19].
Die Wiedereröffnung des englisch-französischen Krieges durch Heinrich V. war für den hansischen Handel nicht ohne Bedeutung. Durch den Krieg wurden alle Kräfte Englands so in Anspruch genommen, daß eine energische Vertretung der englischen Handelsinteressen nicht möglich war. Welche Gedanken aber in dem englischen Kaufmannstande des beginnenden 15. Jahrhunderts lebten, zeigt das in den dreißiger Jahren entstandene Büchlein von der englischen Staatsklugheit. Wie energisch weist der Verfasser darauf hin, daß England über die anliegenden Meere Herr sein müsse! Mit wie beredten Worten zeigt er, daß eine gewaltige Seemacht die andern Nationen von England abhängig machen werde! In bezug auf die fremden Kaufleute in England vertritt er durchaus den Grundsatz der gleichen Behandlung.