| "Warum wohl müssen wir ins Wirtshaus gehn |
| In ihrem Land, wenn sie sich nicht verstehn |
| Bei uns zu Gleichem, sondern mehr sich frei |
| Bewegen als wir selbst?… |
| Drum laßt sie hier ins Wirtshaus ziehn; wo nicht, |
| Befreie man uns auch von dieser Pflicht |
| Bei ihnen"[20]. |
Den hansischen Kaufleuten war das englische Bürgertum damals noch weniger wohlgesinnt als im vorhergehenden Jahrhundert. Ihre Freiheiten, welche sie im Handel vor allen anderen Fremden bevorzugten und fast den Bürgern gleichstellten, mußten in einer Zeit, welche den fremden Handel zugunsten des einheimischen mehr und mehr beschränkte, den größten Unwillen erregen. Die Städte suchten die Gültigkeit der Privilegien nach Möglichkeit einzuschränken. Nicht lange nach der Wiederherstellung der hansisch-englischen Beziehungen forderten die Londoner Sheriffs den hansischen Kaufleuten bei der Einfuhr von Wein, Salz, Hering, Holz und anderen Waren die Abgaben ab, welche die anderen Fremden bezahlten, von denen sie aber bisher auf Grund des Abkommens von 1282 und der carta mercatoria befreit waren. Die Sheriffs begründeten ihr Vorgehen damit, daß die Hansen auswärtige Kaufleute seien und deshalb die Zölle wie die anderen Fremden bezahlen müßten. Mehrmals entschied zwar das Mayorsgericht zugunsten der Hansen, aber die Sheriffs kehrten sich an diese Urteile nicht und erhoben die Abgaben weiter. Schließlich riefen 1420 die Kaufleute die Unterstützung des ihnen freundlich gesinnten Königs an. Heinrich V. starb aber, ehe der Streit entschieden war. Die englischen Kaufleute benutzten den Thronwechsel zu einem erneuten Vorstoß gegen die Hansen. Sie reichten 1422, als jene wieder um Maßregeln gegen die Übergriffe der Sheriffs petitionierten, dem Parlament eine Beschwerdeschrift über die zahlreichen Bedrückungen ihres Handels in Preußen ein und verlangten nach dem Zusatze von 1380 die Aufhebung der hansischen Privilegien; den weltlichen und geistlichen Großen hatten es die Hansen hauptsächlich zu danken, daß die Forderung der englischen Kaufleute nicht erfüllt wurde. Mit ihrer Zustimmung nahm Heinrich VI. alle hansischen Englandfahrer in seinen Schutz und entschied, daß jene bis zur endgültigen Regelung des Streites von den städtischen Abgaben befreit sein sollten[21].
Ein anderer Streitpunkt zwischen den Hansen und London betraf die Wahl eines Londoner Alderman zum Justiziar und Ältermann der hansischen Kaufleute. Seit 1418 verbot die Stadtbehörde ihren Mitgliedern, dieses Amt, das im 14. Jahrhundert mehrmals der Londoner Mayor selbst bekleidet hatte, anzunehmen[22]. Auch das Pfund- und Tonnengeld, welches die Hansen unter Heinrich V. nachweislich bezahlt hatten, stand wieder einmal zur Debatte. Im Oktober 1423 entschied der königliche Rat nach einem Gutachten der obersten Reichsgerichtshöfe, daß die Hansen als Fremde zu den Subsidien herangezogen werden könnten. Er glaubte, durch seinen Spruch die hansischen Privilegien nicht zu verletzen, da das Parlament und nicht der König die Abgaben auferlegte, die Privilegien aber allein vom König stammten[23].
Die Lage der hansischen Kaufleute war im Sommer 1423 nicht ungefährlich. Als sie sich weigerten, die Subsidien und Abgaben zu bezahlen, wurden sie ins Gefängnis gesetzt und ihre Häuser und Lagerräume geschlossen. Wie hansefeindlich damals die Stimmung des englischen Bürgertums war, zeigt das Vorgehen der Lynner Kaufleute. Sie wählten aus ihrer Mitte einen Ausschuß, der für die Aufhebung der hansischen Privilegien agitieren sollte[24].
Die Klagen des Londoner Kontors veranlaßten im Juli 1423 den Lübecker Hansetag, Stralsund und Danzig aufzufordern, die Engländer bei sich anzuhalten. Der Hochmeister und Danzig begnügten sich aber, an den König und die englischen Großen die Bitte zu richten, daß sie die hansischen Kaufleute im Genuß ihrer Freiheiten lassen möchten. Auch König Sigmund verwandte sich für seine Untertanen. Doch mußte das Kontor mitteilen, daß man den Schreiben wenig Wert beilege[25]. Die Städte erwogen nun die Absendung einer Gesandtschaft, welche in Flandern mit englischen Vertretern verhandeln sollte. Als sie im Jahre 1425 zustande kam, ging sie aus nicht ersichtlichen Gründen trotz der dringenden Vorstellungen des Londoner Kontors nicht nach England[26].
Die Kaufleute, welche nun auf sich selbst angewiesen waren, verfochten ihre Interessen vor dem im Februar 1426 tagenden Parlament mit Erfolg. Mit Zustimmung der Großen ernannte der König den von den Hansen gewünschten Londoner Alderman William Crowmere zu ihrem Justiziar. Auch mit London kamen die Kaufleute ins Einvernehmen. Die Stadt gab auf Befehl des Königs ihren Widerstand gegen den hansischen Justiziar auf und erkannte in einem Abkommen die Freiheit jener von den städtischen Abgaben an. Die Hansen versprachen dafür, an die Sheriffs und den Mayor jährlich bestimmte Geschenke, welche in Geld, Hering, nordischem Fisch und Wachs bestanden, zu leisten[27].
Die Anerkennung der hansischen Freiheiten hielten die englischen Kaufleute scheinbar für eine günstige Gelegenheit, ihre alten Forderungen in Preußen von neuem zu erheben. Sie beklagten sich, daß Danzig ihnen ihre alten Handelsgewohnheiten genommen habe und sie arg bedrücke. Das Londoner Kontor sprach die Befürchtung aus, daß die Kaufleute es würden entgelten müssen, falls die Beschwerden wahr seien[28]. In Preußen wiesen die Städte die Berechtigung derselben zurück. Die englischen Kaufleute erreichten aber damals, daß ihnen erlaubt wurde, einen Gouverneur zu wählen[29].
Die Eröffnung der Feindseligkeiten zwischen den wendischen Städten und Erich von Dänemark im Jahre 1427 zog wie alle Neutralen, so auch die Engländer in Mitleidenschaft. Da sie nicht nur die Bitte der Städte, die Sundfahrt aufzugeben, ablehnten, sondern sogar offen für Erich Partei ergriffen, versuchten die Hansen den Sund mit Gewalt zu sperren. Ihre Auslieger brachten die englischen Schiffe, welche die Fahrt von oder nach Preußen wagten, auf und führten sie als gute Beute in die wendischen Häfen[30]. Die erzwungene Unterbrechung des Verkehrs rief in England große Erbitterung hervor. Man wollte die hansischen Kaufleute für die Taten der städtischen Auslieger verantwortlich machen. 1432 verlangten einige Städte wegen der Wegnahme ihrer Schiffe die Beschlagnahme hansischer Güter. Der König, der wenig vorher die hansischen Privilegien bestätigt hatte, gebot ihnen jedoch, bis zur Rückkehr der Gesandtschaft welche er zu schicken beabsichtigte, von jedem gewalttätigen Vorgehen abzusehen[31]. Diese Gesandtschaft, von deren Anwesenheit in Lübeck wir nur aus einem Briefe des Londoner Kontors erfahren, richtete nichts aus. Als sie heimkehrte, war der Unwille in den Kreisen der Kaufmannschaft so groß, daß die Hansen nur mit Mühe für sich vom Könige Geleit auswirken konnten. Sie mußten versprechen, bei ihren Städten für die geschädigten englischen Kaufleute eintreten zu wollen[32].
Die Preußen andrerseits verstimmte es sehr, daß alle ihre Bemühungen, die Engländer zur Zahlung der 1407 zugestandenen Entschädigungen zu bewegen, vergeblich blieben. Einer Gesandtschaft, welche der Hochmeister 1429 in dieser Angelegenheit nach England schickte, erwiderte der Rat, daß der König zur Zahlung einer Schuld, welche weder er selbst noch sein Vater gemacht habe, nicht verpflichtet sei[33]. Als auch der jetzt mündig gewordene Erbe Heinrich Percys die Anerkennung der 1409 eingegangenen Verpflichtungen verweigerte, ließ der Hochmeister 1430 die englischen Schiffe im Danziger Hafen anhalten und zwang die Kaufleute, die geforderte Summe von 838 Nobel zu zahlen[34].
So befanden sich um 1430 beide Länder in gereizter Stimmung gegeneinander, als ein neuer Konflikt ausbrach. Im März 1431 erhöhte das Parlament das Pfund- und Tonnengeld um 6 d, bzw. 3 s und bestimmte ausdrücklich, daß die neuen Abgaben von allen Fremden erhoben werden sollten[35]. Mit energischen Vorstellungen wandten sich die Hansen, als auch ihnen die Subsidien abgefordert wurden, an den König. Doch ließ sich dieser nur dazu herbei, sie gegen Stellung einer Bürgschaft vorläufig von der Zahlung der Zuschläge zu entbinden. Die Hoffnung der Kaufleute, daß die Entscheidung des Rats, der ihren Anspruch prüfen sollte, zu ihren Gunsten ausfallen würde, war nicht groß; waren sie doch von denselben Richtern ein Jahrzehnt früher zur Zahlung der Subsidie von 12 d verurteilt worden[36].