Als die hansischen Kaufleute dem Hochmeister ihre bedrängte Lage mitteilten, griff dieser sofort zu energischen Gegenmaßregeln. Er ließ die Engländer in Danzig eine Bürgschaft von der gleichen Höhe stellen, wie sie die Hansen hatten hinterlegen müssen[37]. Doch hatte sein Vorgehen nicht die erhoffte Wirkung. Wenn auch Heinrich VI. die Bitte der Gemeinen, die Kaufleute durch die Beschlagnahme hansischer Güter zu entschädigen, nicht erfüllte, so gab er doch den Anspruch, die Hansen zu den Subsidien heranziehen zu können, nicht auf. Jene mußten sich 1432 und in den folgenden Jahren verbürgen, die Abgaben nachzuzahlen, wenn die Entscheidung gegen sie ausfiel[38].

Wenig später erließ der königliche Rat eine Verordnung, welche den fremden Handel noch weit schwerer traf als die Zollerhöhungen. Es wurde bestimmt, daß zur besseren Kontrolle das Pfundgeld nach dem Werte der Waren in England erhoben werden sollte. Da bisher der Berechnung der Einkaufswert zugrunde gelegt worden war, so wurden jetzt bei der Einfuhr die Abgaben ganz erheblich gesteigert. Die Hansen hielten diese Neuerung für so schwerwiegend, daß sie sofort mit der Einstellung des Handels antworteten, in der Hoffnung, dadurch am ehesten ihre Zurücknahme zu erzwingen. Da der Erlaß wohl auch auf den Widerstand der anderen Kaufleute stieß, sah sich der Rat bald genötigt, ihn wieder rückgängig zu machen. Im Juni 1434 setzte er fest, daß bei der Verzollung der auswärtigen Waren angegeben werden sollte, was sie beim Einkauf gekostet hätten[39].

Durch die Bemühungen Lübecks kam im Sommer 1434 ein von 22 Städten besuchter Hansetag zustande, dessen Hauptaufgabe war, die flandrische und englische Angelegenheit zu ordnen. Mit Zustimmung des Hochmeisters beschlossen die Städte, durch eine Gesandtschaft die Wiederherstellung der alten Freiheiten zu fordern. Der Hochmeister versprach, zur Unterstützung des Gesuchs den englischen Kaufleuten den Aufenthalt in Preußen zu verbieten[40]. Zu städtischen Gesandten wurden die vier Bürgermeister Johann Klingenberg aus Lübeck, Everd Hardefust aus Köln, Heinrich Hoyer aus Hamburg und Heinrich Vorrath aus Danzig bestimmt. Obwohl Vorrath sich sträubte, die Mission anzunehmen, beharrten die Städte auf ihrem Beschluß, daß Preußen und Livland, welche die englische Angelegenheit besonders anging, in der Gesandtschaft vertreten seien. Der Hochmeister scheint, wenn er auch offiziell der Hanse beigetreten war, eine zu enge Berührung mit den westlichen Angelegenheiten damals nicht gewünscht zu haben[41].

Ende Oktober 1434 trafen die vier Bürgermeister in England ein und überreichten dem königlichen Rat ihre Vollmachten und eine Beschwerdeliste der hansischen Kaufleute, die dieser an die vier höchsten Richter des Landes zur Untersuchung weitergab. Als kurze Zeit darauf in London die Pest ausbrach, erklärte der Rat, nicht weiter verhandeln zu können. Doch war die Pest wohl nur der Vorwand; den Hauptgrund für die Vertagung haben wir vielmehr in den schweren Anklagen zu sehen, welche die englischen Kaufleute vor dem König gegen die Hansen erhoben. Da die Gesandten bis Weihnachten nicht warten wollten, wie der Rat wünschte, wählten sie von den Kaufleuten vier aus, welche die hansische Sache vor dem Parlament vertreten sollten. Diese erhielten eine sehr interessante Instruktion. Falls nämlich der König die hansischen Privilegien bestätigen würde, sollten sie fordern, daß sich auch die vier größten Städte Englands, London, York, Lynn und Bristol, für die Beobachtung der Freiheiten verbürgten[42].

Unter vielen "süßen Worten", aber ohne jeden Erfolg verließen die Gesandten Ende November London und begaben sich nach Brügge, wo sie sich den Winter über der Beilegung der hansisch-flandrischen Streitigkeiten widmeten[43]. Zu Anfang des nächsten Jahres kündigte Heinrich VI. die Absendung einer Gesandtschaft nach Brügge an[44]. Seine Absicht scheint gewesen zu sein, für die Anerkennung der hansischen Privilegien größere Freiheiten für seine Kaufleute in Preußen zu fordern und die hansischen Schadenersatzansprüche mit den englischen zu kompensieren. Die Preußen, welche sofort nach dem Bekanntwerden des Mißerfolgs der Gesandtschaft den Besuch Englands verboten hatten, befahlen Vorrath, derartige Forderungen zurückzuweisen. Wenn die Engländer Privilegien beanspruchten, sollten sie sich an den Hochmeister und die Städte selbst wenden. Da Hoyer und Vorrath[45] von ihren Städten, welche Bedenken trugen, so wichtige Fragen ihnen allein anzuvertrauen, keine neuen Vollmachten erhalten hatten, wollten sich die englischen Gesandten, welche im Mai in Brügge eintrafen, auf sachliche Beratungen mit ihnen nicht einlassen. Die Hansen erhoben zwar gegen ihr Verhalten feierlichen Protest, erreichten aber nur, daß für Januar 1436 eine neue Tagfahrt festgesetzt wurde[46].

Obwohl verabredet worden war, bis zu diesem Termin gegenseitige Schädigungen zu vermeiden, rieten die hansischen Vertreter ihren Städten, die Kaufleute vor dem Besuch Englands zu warnen, weil jene dort vor Überfällen nicht mehr sicher seien. Dem Londoner Kontor befahlen sie, bis zum Ende des Sommers England zu verlassen. Zu Anfang des nächsten Jahres hören wir, daß sich das Kontor aufgelöst hatte und die Kaufleute sich in Brügge aufhielten[47].

Da bis zum 1. September 1435 alle Schadenersatzansprüche geltend gemacht und die Städte sich über ihr weiteres Vorgehen schlüssig werden mußten, schlug Lübeck vor, einen allgemeinen Hansetag abzuhalten. Aber an der Interessenlosigkeit der Städte, welche meist aus nichtigen Gründen absagten, und besonders an der zögernden Haltung des Hochmeisters scheiterte der Plan Lübecks[48]. Paul von Rußdorf war durch die Friedensverhandlungen mit Polen so in Anspruch genommen, daß er nur schwer zu einer neuen Gesandtschaft zu bewegen war. Den Bemühungen Vorraths, dessen politische Überzeugung war, daß seine Vaterstadt Danzig den Zusammenhang mit der Hanse nicht verlieren dürfe[49], war es wohl hauptsächlich zu danken, daß alle Schwierigkeiten, welche das Zustandekommen einer Gesandtschaft in Frage stellten, überwunden wurden. Im Februar 1436 konnte Vorrath endlich als preußischer Gesandter nach Lübeck abgehen[50].

Inzwischen hatten sich die Verhältnisse im Westen gänzlich geändert. Der Friedenskongreß, welcher im Jahre 1435 in Arras getagt hatte, hatte mit der Abwendung Burgunds von England geendet, und zu Beginn des folgenden Jahres war der Krieg zwischen beiden Mächten eröffnet worden[51]. Unter diesen Umständen mußte England viel daran liegen, den Handelsverkehr mit den Ostseeländern wiederherzustellen. Eine Petition der aus Preußen und den Hansestädten ausgeschlossenen englischen Kaufleute, den Hansen den Besuch Englands zu verbieten und ihre Privilegien aufzuheben, fand deshalb kein Gehör. Die englische Regierung ordnete vielmehr zur festgesetzten Zeit Gesandte zu den Verhandlungen mit der Hanse ab[52].

Die schwankende Haltung des Hochmeisters, von der wir oben sprachen, hatte zur Folge, daß die englischen Boten in Calais über ein Vierteljahr vergeblich auf die hansische Gesandtschaft warten mußten. Ihr langes Ausbleiben wurde auch von den Kontoren äußerst unangenehm empfunden. Denn die Lage der Hansen in England und Flandern verschlechterte sich von Tag zu Tag, und die Unsicherheit auf dem Meere nahm zu. In zahlreichen Schreiben drängten die Kaufleute deshalb zur Beschleunigung. Sie erklärten es für unmöglich, nach dem Ausbruch des Krieges mit England und Flandern ins Einvernehmen zu kommen. Wie recht das Brügger Kontor damit hatte, zeigte sich, als im April die hansischen Ratssendeboten in Flandern eintrafen. Herzog Philipp suchte, um eine Stärkung seines Gegners zu verhindern, mit allen Mitteln die Verständigung zwischen der Hanse und England zu hintertreiben und versperrte den Gesandten den Weg nach Calais und nach England. Es blieb jenen schließlich nichts anderes übrig, als umzukehren und von der Elbe aus nach England hinüberzusetzen. Es dauerte aber wieder geraume Zeit, ehe von Preußen die Zustimmung zu diesem Schritt einlief. In den Hansestädten herrschte große Verstimmung über die neue Verzögerung. Man warf den Preußen vor, daß sie allein an der jammervollen Lage des Kaufmanns schuld seien[53].

Als im Oktober 1436 endlich die hansischen Gesandten in England landeten[54], waren die Verhältnisse für die Hanse lange nicht mehr so günstig wie im Jahre zuvor. Der Handelsverkehr zwischen beiden Ländern war nämlich trotz der Verbote wiederaufgenommen worden. Schon im April hatte Paul von Rußdorf englischen Kaufleuten gegen die Zahlung einer nicht geringen Geldsumme erlaubt, mit sechs Schiffen englische Waren nach Preußen ein- und preußische nach England auszuführen. Mit Kampen hatten die Engländer einen förmlichen Vertrag abgeschlossen, durch den ihnen der Verkehr mit dieser Stadt gestattet blieb. Auf hansischer Seite kehrte man sich ebenso wenig an das Handelsverbot. Zahlreiche preußische Kaufleute suchten wieder die englischen Märkte auf. Das Bergener Kontor gab seinen Mitgliedern die Fahrt frei. Köln erklärte, daß seine Kaufleute an die Verkehrssperre nicht gebunden seien, da sie ohne sein Wissen und Willen erlassen sei. Die hansischen Gesandten versuchten vergeblich, als sie nach England kamen, die Durchführung der städtischen Verordnungen zu erzwingen; ihre Befehle wurden nicht befolgt. Unter diesen Umständen hatte es für England keinen so großen Wert mehr, mit der Hanse zu einer Einigung zu gelangen. Die Gesandten klagten wiederholt, daß der Ungehorsam so vieler hansischer Kaufleute den Fortgang der Verhandlungen sehr erschwere[55].