[702] Post. Geschlechtsgenossenschaft. S. 85.

[703] Zöller. Forschungsreisen in der deutschen Kolonie Kamerun. Bd. II. S. 59.

[704] Globus. Bd. XLVII. S. 249.

[705] Sehr oft wird dem treulosen Weibe zum Zeichen der Schmach das Haar abgeschnitten, so bei den Malediven, Battak, Pogghiinsulanern, Redschang und den alten Chibcha. Nach Tacitus wurde die germanische Ehebrecherin mit abgeschnittenem Haar nackt aus dem Hause gejagt und mit Geisselhieben durch die Ortschaft getrieben; nach westgotländischem Recht ward ihr der Mantel von der Schulter gerissen und der hintere Teil des Hemdes abgeschnitten. Schimpfliche Aufzüge veranstalten die Kalmücken und Indier; in Korea erstrecken sich dieselben auch auf den Ehebrecher. (Post. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 207–208.)

[706] So bei den Kabardinern, mehreren Indianern Brasiliens, den Miami in Nordamerika, den Zigeunern und einigen Germanen. Nach den Gesetzen Knuts verliert die untreue Ehefrau Nase und Ohren; nach dem Uplandsgesetze soll sie mit ihren Haaren, ihren Ohren und ihrer Nase zahlen, wenn sie nicht eine Busse von 40 Mark entrichten kann. Nasen- und Ohrenabschneiden sind die beliebtesten Verstümmelungen.

[707] Ausland 1857. S. 978.

[708] Üblich bei den Redschang, den Dayak, in Siam, bei den Pahari in Indien, bei den Kalmücken, Mongolen, Tscherkessen, Kaffern, Mandingo u. s. w. Die Busse, welche der Verführer zu entrichten hat, ist nicht selten der Kauf- oder Brautpreis, wofür alsdann die Frau wohl an den Ehebrecher übergeht; ein Beweis, wie wenig auf dieser Stufe das Weib an sich geschätzt wird. Nach den Gesetzen Aethelbirths sollte der Ehebrecher die Missethat mit seinem Wergelde büssen und für das Geld ein anderes Weib sich verschaffen und dem Manne, dessen Weib er belegt, dasselbe zuführen. Auch nach der Lex Bajuvariorum ist die Strafe der Unzucht mit der Ehefrau eines andern eine Busse an den Mann.

[709] Lippert. Kulturgesch. Bd. II. S. 122.

[710] Globus. Bd. XX. S. 158.

[711] Daher richtiger: das Harem als der Harem zu sagen wäre.