Die Grabfolge der Witwen bezeichnet indes die Blüte des Patriarchats auch dort, wo sich dasselbe aus dem Kreise des Nomadentums entfernt hat. Sattsam bekannt ist die Sati,[755] die Witwenverbrennung bei den Hindu, deren Familie sich auf strengem Vaterrecht aufbaut. Die religiösen Vorstellungen, welche unter demselben und zu seinen Gunsten sich ausgebildet haben, gereichten dieser Sitte, auf die ich noch an späterer Stelle zurückkommen werde, zur kräftigsten Stütze. Übrigens ist die Stellung der Witwe nicht bloss bei den Hindu, sondern sogar bei den europäischen Südslaven eine bedauernswerte. Zwar wehrt ihr die Sitte die Wiederverheiratung nicht, sieht sie aber nur ungerne; man betrachtet nämlich die zweite Heirat als einen Schimpf, den die Witwe ihrem verstorbenen Manne anthut.[756] Auch in vielen andern Gegenden Europas haftet immer noch ein gewisser Makel an der Wiedervermählung einer Witwe und begleitet das Volk die neue Hochzeit mit störenden Gebräuchen, die erst sehr spät eine fröhlichere Gestalt angenommen haben. In den französischen Landschaften Bresse und Dombes (Ain-Departement) herrscht z. B. heute noch in Stadt und Land die uralte Sitte des Charivari,[757] welche auch die Revolution überdauert hat. So haben wir eine absteigende Folge der Anforderungen, die mit der Verpflichtung der Witwe beginnt, sich auf dem Grabe oder dem Scheiterhaufen des verlorenen Gatten zu töten und mit einer einfachen Trauerzeit von einigen Monaten endet.[758] Ein gewisses Mass von Zurückgezogenheit blieb schliesslich überall als Rest der Sitte unter einer neuen Deutungsweise.

Einen weiteren, bedeutsamen Umschwung bewirkt die Vaterherrschaft, das Patriarchat, in dem Lose der Kinder; aber wieder ist es nicht die Liebe, sondern das Besitzverhältnis, welches zuerst hier eingreift. Unter der älteren Organisation der Mutterfolge war das Kind ein ausschliessliches Eigentum des Weibes. Seine Erhaltung fand es lediglich in dem Instinkte der Mutterliebe. Zahllos sind indes die Beispiele, dass dieser uns so natürlich, dem Weibe angeboren dünkende Instinkt in vielen Fällen der Eigenliebe unterliegt, im harten Ringen um das eigene Dasein zum Schweigen gebracht wird. Die Geschichte des Kindermordes als Volkssitte ist dafür ein sprechender Beweis. Meistens, wenn auch nicht immer, ist es die Mutter selbst, welche aus mancherlei Gründen das Neugeborene, gewöhnlich ihr erstes Kind, beseitigt, ja nicht selten unter dem Einflusse jener physiologischen Vorstellungen, welche zum Teile auch der Anthropophagie zu Grunde lagen, selbst verspeiste. Später vergesellschafteten sich damit auch noch religiöse Ideen, welche den blossen, aus Nützlichkeitsursachen vollbrachten Kindermord zum Kindesopfer umgestalteten. Diese Anschauungen überwand auch das Patriarchat zu Anfang nicht. Als Kulthandlung findet sich das Kinderopfer unter demselben bei vielen Völkern. In ausgedehntem Masse verlangte es der Molochsdienst der Kanaanäer, sowie jener der „Syrischen Göttin“ zu Hierapolis. Zum geheimen Dienste der Sabier zu Harran in Mesopotamien gehörte das Opfer eines neugebornen Kindes; auch bei den Karthagern waren Kinderopfer üblich. Die Israeliten dagegen waren bei ihrer Einwanderung nach Palästina von der Sitte frei und scheinen sie auch dann von den benachbarten Kanaanäern nicht angenommen zu haben. So sagt wenigstens Prof. Bernhard Stade,[759] während andere freilich dieser Ansicht nicht sind.[760] Bei der Mehrzahl dieser Völker hat aber das Vaterrecht noch nicht den völligen Sieg errungen oder wenigstens nicht alle Spuren der mutterrechtlichen Vorzeit ausgelöscht. Diese treten in ihren Glaubenssystemen zu Tage, in welchen die Mutter des Lebens, die Göttin der weiblichen Fruchtbarkeit, neben einem gebietenden Sonnengotte noch eine hervorragende Stelle behauptet.

Der Geschichte der Familienorganisation entsprechend erscheinen nämlich unter der Mutterfolge überall auch weibliche Gottheiten, und diese sind stets als die älteren zu betrachten. Vielfach lässt sie der Mythos als die verdrängten, zurückgedrängten erkennen. Aber diese Verdrängung erfolgte nicht urplötzlich, sondern ganz allmählich, sowie die alten Sitten sich veränderten, dahinschwanden. Die weiblichen Gottheiten der Mutterfolge gingen unter in dem langen Ringen zwischen der alten Familienorganisation und dem emporstrebenden Vaterrecht. Hesiods Gesänge führen uns in jene dunklen Perioden zurück. Stumm in Bezug auf die männlichen Götter, welche die erobernden Stämme des Patriarchats als Vorstandschaft ihrer Dynastieen und Staaten aufbrachten, erzählen sie nur von den Triumphen der weiblichen Gottheiten. In den „Eumeniden“ des Aeschylos erkennen die Erynnien das Recht des Vaters und Mannes noch nicht, sondern lediglich das Recht der Mutter an, und die ganze Handlung beruht auf dem Kampfe zwischen Vater- und Mutterrecht.[761] Bezeichnend ist geradezu die Klage des Halbchors der Erynnien, als Orest durch den calculus Minervae freigesprochen wird im Blutgericht:

Ιὼ θεοι νεώτεροι, παλαιούς νόμους

Καθιππάσασθε, κακ’ χερῶν εἰλεσθέ μου.

Nach dem Siege der männlichen Gottheiten blieben die weiblichen in der Regel nur noch als Kultgegenstände der unterworfenen Menge und des Hauses zurück. In manchen Fällen aber rettete sich der ältere Kult auch in die neue Zeit hinüber, besonders da, wo aus der Vereinigung neben einander wohnender Stämme jüngere Organisationen hervorgingen.[762] So konnte neben den jüngeren Göttergestalten der wollüstige Dienst der Astarte, Anaïtis und Mylitta über weite Strecken als Rückstand früherer Anschauungen sich erhalten. Und so wie die Sitten ihrer Ursprungszeit noch ungebundene waren, so haftete auch an den weiblichen Gottheiten die Vorstellung, dass ihnen nichts Wohlgefälligeres erwiesen werden könne, als ein Dienst dessen, was vom Standpunkte unserer heutigen Moral als „Unzucht“ gebrandmarkt wird. „Wo die Gottheit selbst geschlechtlich aufgefasst wurde, wo zwei Hauptgottheiten, eine männliche und eine weibliche, einander gegenüber standen, da erschien das geschlechtliche Verhältnis als etwas im Wesen der Gottheit selbst Gegründetes, der Trieb und dessen Befriedigung als das, was auch am Menschen der Gottheit am meisten entspreche. So wurde die Wollust selbst zum Gottesdienste; und da der Grundgedanke des Opfers der der Hingebung des Menschen an die Gottheit mittelbar oder durch Substitution ist, so konnte das Weib der Göttin nicht besser dienen, als durch Prostitution. Daher war auch der Gebrauch, dass Jungfrauen vor ihrer Vermählung einmal im Tempel der Göttin sich preisgeben mussten, so verbreitet; es war dies in seiner Art dasselbe, was das Opfer der Erstlinge von den Feldfrüchten war.“[763] So entsteht also in den ersten Zeiten des Patriarchats, so lange die weiblichen Gottheiten des älteren Mutterrechts den männlichen ebenbürtig blieben, die sogenannte kultliche Prostitution. Auf dem Boden des reinen Mutterrechtes, als das Weib frei war, seinen sinnlichen Neigungen zu folgen, gab es natürlich keine Prostitution; der Begriff konnte erst unter der aufkommenden Mannesherrschaft entstehen, welche dem Weibe die freie Verfügung über sich selbst entzog. Zweifelsohne ist die kultliche Prostitution die älteste Form der Prostitution überhaupt, diejenige, in welche die Ideen der Vorzeit noch am meisten hineinspielen. Jüngeren Ursprungs ist gewiss die schon erörterte Prostitution der Gastfreundschaft, welche einer Periode gefesteteren Mannesrechtes entspricht.

Man sieht, wir gewinnen kein Verständnis, wenn die weitverbreitete kultliche Prostitution kurzweg als sittliche „Gesunkenheit“ bezeichnet wird, während sie aus den Sitten und Anschauungen der Vorzeit naturgemäss herauswächst und gewissermassen eine Etappe auf dem Kulturwege der Völker darstellt. Sie verschwindet ebenso notwendig mit dem Fortschreiten der Gesittung, d. h. mit der Befestigung des Patriarchats, mit der Zurücksetzung der weiblichen Gottheiten. Diese völlig abzustreifen gelang aber nicht einmal den klassischen Völkern des Altertums, den sonst auf strengem Patriarchate fussenden Griechen und Römern, daher denn auch neben strengen Ehesatzungen Lockerheit der Sitten, besonders bei den Hellenen, sich behauptet. Allerdings ist bei letzteren frühzeitig schon die pflichtmässige Preisgebung der Mädchen, wie sie in Vorderasien üblich war, auf eine eigene Körperschaft, jene der „Hierodulen“, beschränkt, welche diesen sowie den Italikern durch semitische Einflüsse zugekommen ist. Denn auch in Israel zeigt sich die Hierodulie, d. h. die Erscheinung, dass ein Mensch, ohne Priester zu sein, dem Heiligtume dient. Die im Dienste der Gottheit Unzucht ausübenden Männer und Frauen heissen „Kedeschen“, und die Sage von Juda und Tamar setzt diese Weise, der Gottheit mit der eigenen Person zu dienen, als allgemein verbreitet voraus.[764] Wohl mag aber die hohe Achtung, womit das gesittete Griechenland in seiner Blütezeit die dritte Form der Prostitution, das käufliche Hetärentum behandelte, zum Teile ein Nachklang jener älteren Anschauungen sein. Ich füge hinzu, dass auch im brahmanischen Indien die Dienerinnen der Lust zum Teil vom Strahlenkranze der Heiligkeit umflossen sind. Gilt dies strenge genommen bloss von den zwei obersten Klassen der Dewadaschi (Dienerinnen der Götter), wie die „Bayaderen“ eigentlich heissen, welche den Schutz des Publikums und viele Vorrechte, ja selbst den Titel Begum („edle Damen“) geniessen, so geht doch ein Teil davon auf die unteren Grade der Nautsch- oder Tanzmädchen über, welche an allen religiösen und bürgerlichen Festlichkeiten sich zu beteiligen haben.[765] Aus Sandrakas bemerkenswertem Drama „Das Thonwägelchen“, welches sicherlich vor dem zehnten christlichen Jahrhundert entstand, ersieht man, dass schon damals die Lustdirnen in Indien eine ebenso wichtige Rolle spielten, wie in Hellas zur perikleischen Zeit.[766] Ausführlich beschreibt der Dichter die glanzvolle Behausung Vasantasenas, einer grossen Hetäre und zugleich einer der bedeutendsten Persönlichkeiten von Udschein, der Hauptstadt des Königreiches Malwa. Eine Bestätigung für die Meinung, dass diese Hochhaltung der Töchter der Freude ein Niederschlag älterer Anschauungen ist, finde ich in den Verhältnissen Abessiniens, wo zwar Vaterrecht herrscht, daneben aber vielleicht mehr denn irgendwo im Bereiche des Christentums Spuren aus der Zeit der Mutterfolge sich erhalten haben.[767] So geniesst dort unter anderem das Weib noch vielfach die nämlichen Vorrechte wie der Mann und sein Geschlecht schliesst es nicht von amtlichen Stellungen aus. Auch dort stehen nun die Buhlerinnen in hoher Achtung; ja man darf ohne Übertreibung versichern, dass ihre Rolle glänzender ist, denn jemals im Altertume, im Zeitalter Ludwigs XIV. oder in unseren Tagen. Sie bilden das glänzende Gefolge der Könige, welche ihnen mit den Grossen des Hofes huldigen, verherrlichen alle Feste und lassen sich ihre Gunst teuer bezahlen. Zumeist streben sie darnach, die Verwaltung eines Dorfes oder Bezirkes zu erhalten, und Vergangenheit wie Gegenwart dieser Frauen beweist, dass sie dazu nicht unbefähigt sind. Die gesetzlichen Gemahlinnen der Könige fühlen sich stolz, sie in ihrem Hofstaate zahlreich vertreten zu sehen und leben mit ihnen sogar öffentlich auf dem Fusse grösster Vertraulichkeit. Einen Ausdruck, die Prostituierte zu brandmarken, besitzt die amharische Sprache nicht.[768] Wiederum empfangen wir die Lehre, dass die Keuschheit eine Pflicht werden musste, ehe sie eine Tugend wurde.

Weniger als in Griechenland lebten Kult und Sitte der mutterrechtlichen Epoche fort im ältesten Rom, wo beim Eintritt in die Geschichte das Patriarchat schon auf einer hohen Stufe der Ausbildung stand. Was etwa an eine ältere Familienorganisation noch mahnen konnte, soll in einem späteren Abschnitte erörtert werden. Hier sei bloss daran erinnert, dass wie in Griechenland der Rest des Alten im Kulte der Demeter in sehr volkstümlicher Weise sich erhalten hat, so auf römischem, zum teil ehedem etruskischem Gebiete, die altertümlichsten Kulte — Dea Dia, Acca Larentia, Mater Matuta, Ceres, Tellus mater — jener früheren Stufe angehören. Ja selbst in spätester Zeit muss der römischen Volksmasse, während der Staat in dem Jupiter- und den beiden Marskulten seine Vertretung hatte, der Begriff einer Mutter der Götter noch sehr geläufig gewesen sein, da Augustinus gerade an diesen seine Haupteinwendungen knüpfen konnte. Ebenso erhielt der Staatskult der Vesta das Andenken der älteren Zeit, während in Juno nur die Frau neben dem Manne hervortritt.[769] Bloss Perser, Araber und Juden überwanden die weiblichen Kulte vollständig; ihnen näherten sich auch die Hindu zur Zeit des entstehenden Buddhismus.[770] Ich will die beiläufige Bemerkung nicht unterdrücken, dass auch lediglich von Völkern dieser Art, wo das Patriarchat und damit die männlichen Kulte völlig obsiegten, die weltbewegenden Erlösungsreligionen, Buddhismus, Christentum und Islâm, ausgegangen sind. Aber auch die Religionen des Mose wie des Zarathustra konnten bloss im Boden des Patriarchats Wurzel fassen.

Die Wandlung der religiösen Vorstellungen vollzog sich begreiflicherweise Hand in Hand mit der Ausbildung der neuen Familienordnung und der darauf sich aufbauenden Gesittung. Und es ist sehr merkwürdig dabei, dass im Grunde genommen viel härtere, ja ich möchte sagen, rohere Begriffe, wie es jene vom unbedingten Eigentum am Menschen im Vergleiche zu den freiheitlichen Satzungen der Mutterzeit waren, die Verhältnisse schliesslich auf den Pfad der Menschlichkeit (Humanität) leiteten. Den ersten Gewinn trugen wieder die Kinder davon. Zur Zeit unbeschränkter Mutterfolge muss das Erstlingsopfer der Kinder allgemein im Schwange gewesen sein. Zu Anfang aus teils physiologischen, teils ökonomischen Ursachen hervorgegangen, war es allgemach ein Kultgebot geworden und wie sehr es noch neben dem emporkommenden Vaterrecht sich behauptete, ist oben gezeigt worden. Die Erinnerung daran hat sich bei vielen Völkern lebhaft erhalten und bei den Nordgermanen fand es noch die Geschichte vor. Allein wo der Mann Herr und Eigentümer des Weibes und deren Kinder ist, musste es alsbald sein Interesse werden, diese Kinder auch zu erhalten. Die Folge davon musste das Aufhören der Kinderopfer sein. Weil aber dieselben längst in den Glaubensvorschriften begründet waren, so währte es natürlich lange Zeit, ehe man sich zu Zugeständnissen an die jüngeren Bedürfnisse bequemte, welche eine Ablösung des wirklichen Opfergegenstandes durch einen andern erheischten. Die Geschichte dieser Ablösung steht aber in unmittelbarem Zusammenhange mit dem Fortschritte der materiellen Kultur.[771] Auf mancherlei Art konnte diese Ablösung stattfinden. Allem Anscheine nach bestanden die ersten Versuche in Fasten und Blutlassen, dem sich der Besitzer des Kindes unterzog, und Völker, welche die Stufe der Tierzucht nicht erreichten, mussten füglich dabei stehen bleiben. Es ist Lipperts unbestreitbares Verdienst, auf diesem Wege zuerst befriedigend eine weitverbreitete Sitte gedeutet zu haben, die man bisher mitunter auf die seltsamste Weise zu erklären sich bemüht hat. Sie wird noch jetzt in Amerika, besonders bei den wilden Stämmen Südamerikas, vielfach beobachtet und war ehedem auch bei den vornomadischen Bewohnern Europas verbreitet,[772] zum Beweise, dass auch diese dereinst unter dem Banne des Kindesopfers gestanden hatten. „Sie besteht bald aus einem, bald aus beiden Ablösungsmomenten zugleich: der Vater enthält sich, von der Geburt des Kindes an, durch eine Zeitlang der Jagd auf gewisse Tiere und gewisser oder selbst aller Speisen — er feiert und fastet — oder er lässt sich durch irgend welche Verwundungen eine beträchtliche Menge Blut abzapfen, die so als Opferblut vergossen wird, oder es findet beides zugleich statt.“[773] Ein naheliegender Vergleich, die Ähnlichkeit dieses Verhaltens mit dem der Wöchnerin, hat die Völkerkundigen dazu verleitet, diese Sitte, bei der sich der Mann mitunter in die Hängematte legt, das „Männerkindbett“ zu nennen, ja sogar schon die Indianer dazu verführt, sie für etwas ähnliches zu halten.[774] Die Bezeichnung ist aber ebenso unpassend, als die bisher gehegte Meinung falsch, dass der Mann statt der Frau das Wochenbett abhalte, und zwar samt allen daran sich knüpfenden Folgerungen. Eine der beliebtesten unter den letzteren, von Liebrecht vertreten, ist die, dass darin die Anschauung der Naturvölker zum Ausdruck gelange, wonach das Kind noch unmittelbarer vom Vater, als von der Mutter abhänge. Southey will als Ursprung des merkwürdigen Brauches den Glauben an eine leibliche Verbindung zwischen Vater und Kind nachweisen. D. N. Starcke will mit Edw. B. Tylor darin den Ausdruck des Glaubens an eine geheimnisvolle, mystische Verbindung des Vaters und des Kindes gewahren. Allen diesen gewaltsamen, schwer zu erhärtenden Deutungen gegenüber bedarf die Ungezwungenheit der Lippertschen Erklärung keiner Befürwortung. Es ist zu hoffen, dass dieselbe allgemeinen Anklang und in der Völkerkunde fernerhin alleinige Geltung finden werde. War die Sitte — welcher nach dem Vorgange der Basken, bei denen sie noch im Schwange geht, auch die Benennung „Couvade“ beigelegt wird — ursprünglich ein in religiösen Vorstellungen wurzelndes Ablösungsopfer, so hört der Brauch auf „merkwürdig“ zu sein, und es erklärt sich auch sehr einfach, wie er in späterer Zeit, als seine anfängliche Bedeutung eines Ablösungsopfers in Vergessenheit geraten war, von den Eltern lediglich zum Wohle und zum guten Gedeihen des Kindes befolgt wird, ähnlich wie ja auch im Kreise der Kulturnationen Kulthandlungen zum leiblichen Wohle eines Einzelnen vorgenommen werden.