Dies in grossen Zügen das Bild der römischen Altfamilie. Dasselbe gehört in seiner Reinheit indes bloss den Tagen des Königtums und den ersten Jahrhunderten der Republik an. Die Stellung der Frau besserte sich nämlich allgemach, seitdem ein freierer Geist gegen die alten starren Formen anzukämpfen begann; zugleich aber nahm die fortschreitende Zersetzung der Altfamilie ihren Anfang. Die spätere Geschichte der Römer, insbesondere unter dem Kaiserreiche, zeigt die Altfamilie in ihrer allmählichen Umgestaltung zur Familie unserer Tage, wie sie zuletzt durch das Christentum ausgebildet wurde, begriffen. Als Zeiten des Sittenverfalls brandmarken sie die Geschichtsschreiber; gerade aus ihnen ging aber die moderne Familie als neuer Phönix hervor; ja sie sind gewissermassen eine notwendige Vorbedingung dazu gewesen. Stets, wie wir sahen, hat die Stellung des Weibes, seine Freiheit oder Unfreiheit, auch die Gestaltung der Familie selbst bedingt. Wo der Mann Herr der Gattin ist, herrscht er auch über Kinder und Familie. Seine patria potestas steigt und sinkt mit seiner ehelichen Gewalt. Indem das Weib derselben sich, wenn auch schliesslich auf Kosten der Sittlichkeit, entwand, untergrub sie auch die väterliche Autorität, auf welcher die Altfamilie beruhte.
Der Gang dieser Ereignisse wäre Sache einer besonderen, kulturgeschichtlichen Darstellung. Nur so viel sei hier angedeutet, dass es wiederum das in der Geschichte der Familie so hochwichtige Eigentum war, welches die Umwandlung einleitete. Mit dem dritten Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung kam nämlich das „Dotalsystem“ zur Geltung, wonach die Frau ihre Mitgift für sich behielt, und damit war ein wesentlicher Fortschritt in ihrer Befreiung von der Mannesherrschaft angebahnt. Zugleich ward nun ermöglicht, was früher unmöglich gewesen: die Trennung der Ehe. Wenn es auch übertrieben ist, dass erst im Jahre 520 der Stadt die erste Ehescheidung daselbst vorgekommen sein soll, so waren dieselben doch gewiss höchst selten. Desto häufiger wurden sie seit den punischen Kriegen, wobei man als Grund zur Trennung Unverträglichkeit des Charakters geltend machte. Dabei vermied man, grosses Aufsehen zu erregen; jeder Teil nahm, was eben früher nicht anging, sein Eigentum an sich, um fortan wieder nach seinem Geschmack zu leben. War die Bewegung der Römerin in der Öffentlichkeit von Haus aus eine freiere, so begünstigte sie noch wesentlich das Eindringen der griechischen Gesittung in das bis dahin einfach ländliche, zugleich rauhe und kriegerische Leben Roms. Die Frauen nahmen an der neuen Strömung den hervorragendsten Anteil, und eine eigentümliche Erscheinung sind die geistreichen Frauenzirkel, welche zur Zeit der Scipionen der Mittelpunkt des höheren Lebens in Rom waren. Diese wachsende Gesittung konnte die Selbständigkeit des Weibes nur fördern; aber aus der Sicherheit eines engen, jedoch heiligen Berufes traten sie auch auf den schlüpfrigen Boden einer bedenklichen Ungebundenheit hinaus. Damit war eine Lockerung der ehelichen Bande unvermeidlich, zumal als die Frau die dem Manne in geschlechtlichen Dingen gestattete Freiheit auch für sich zu beanspruchen begann. Indes nicht erst unter dem Kaiserreiche, schon in den letzten Menschenaltern der Republik waren die Ehescheidungen und Wiedervermählungen an der Tagesordnung und gab es Damen, welche ihre Jahre nicht nach der Zahl der Konsuln, sondern ihrer Gatten zählten. Indem die Frauen immer mehr Verfügungsrecht über ihr Eigentum errangen und steigende Lebensansprüche erhoben, gewann die Ansicht, welche die Ehe als eine Last, als ein notwendiges Übel betrachtete, worauf der Censor Q. Metellus Numidicus schon 102 vor Chr. hingewiesen hatte, immer mehr Boden und die Ehelosigkeit nahm schliesslich in Rom ebenso überhand wie die leichtsinnigen Ehescheidungen. Damit mehrten sich wieder alle Arten von Ausschweifungen unter beiden Geschlechtern. Schon Cäsar musste durch Belohnungen zur Ehe aufmuntern, was aber sehr wenig half; Oktavian erliess strenge Gesetze gegen die Ehelosigkeit und befreite Mütter, die drei Kinder besassen, von aller Vormundschaft.
Um diese Zeit ärgster Zügellosigkeit der Sitten, wie sie in solchem Grade und Umfange die Welt nicht zum zweiten Male gesehen, im letzten Jahrhundert der Republik und in den Anfängen des Kaiserreiches, bestand die Mündigung (Emancipatio) der Weiber in den höheren Kreisen thatsächlich, und das einzige Lebensziel war hier der Genuss. Wenn aber der grimmige und heissblütige Dichter der „Pharsalia“ im achten Gesange schreibt:
Barbarische Liebe
Kennt die Welt! Nach tierischer Art blind rasend befleckt sie
Durch unzählige Frauen Gesetz und Sitte des Ehebunds.
Und verschleiert ist nicht das Geheimnis schnöder Vermählung!
Unter hundert Frauen, erhitzt vom Mahl und Weine,
Scheuet die Königsburg der Gelüste keine, die andern
Frommer Gebrauch verwehrt. In Umarmungen vieler ermattet