Die Gepflogenheit, die Beweibung durch gewaltsame, thatsächliche Entführung zu bewerkstelligen, ist eine gar nicht seltene Erscheinung als wirkliche Rechtseinrichtung, als eine sittengesetzliche Form, um in den Besitz eines Weibes zu gelangen. Nestor, der russische Chronist, sagt von den slavischen Drewiern: Ehen hatten sie gar nicht, sondern mit Gewalt entführten sie Jungfrauen und legten sie sich als Weiber bei. In seiner brutalsten Gestalt lernen wir den Frauenraub bei mehreren Australierstämmen kennen,[371] und verwandte Bräuche herrschen oder herrschten zur Zeit der Entdeckung bei den ausgestorbenen Tasmaniern, sowie bei den Papua Neuguineas, auf den Vitiinseln, sowie auf der Insel Bali, wo dem Raube unmittelbar Notzüchtigung folgt. Selbst in Europa muss jeder Lappe noch heutigen Tages wie in Vorzeiten die Finnen, sich mit List oder Gewalt eines Mädchens aus fremdem Stamme bemächtigen, und ebenso halten es die Ostjaken und Samojeden, ferner viele amerikanische Urvölker, unter welchen Frauenraub in solchem Masse gebräuchlich ist, dass dadurch abwechselnd Überzahl und Mangel an Weibern hervorgerufen wird. Die Stämme am Orinoko, Rio Negro und Amazonenstrome führten gleich den kannibalischen Kariben unaufhörliche Kriege mit ihren Nachbarn, um deren Weiber zu rauben, die Männer zu töten, und bei den Indianern Brasiliens fand Hr. von Martius die Sitte noch in vollem Schwange. Ähnliches übten auch die Eingebornen Nordamerikas, wo das Stehlen der Weiber Ursache und Ende der meisten Kriege und beliebtes Thema der Kriegsgesänge war, mitunter aber auch Wandervölker, welche oft dem durch die Wechselfälle ihres Schicksals eingerissenen Weibermangel im Wege des Raubes abhalfen. So die Magyaren zur Zeit ihrer Ansiedlung in der Ebene zwischen Donau und Theiss, welche, um sich Lebensgefährtinnen zur Gründung eines neuen Haushaltes zu verschaffen, Raubzüge nach deutschen und slavischen Gegenden unternahmen,[372] so endlich auch die Juden des Alten Testaments. Im Deuteronom und dem Buche der Richter sind Beweise eines der Kariben würdigen, bei ihnen gesetzmässigen Verfahrens enthalten. Mit Recht deutet Peschel auch des Livius Erzählung vom Raube der Sabinerinnen als eine verdunkelte Erinnerung einer alten Sitte der Römer, welche auch bei ihnen die Verbindungen innerhalb der Stammesgemeinde verbot. Bei manchen Völkern tritt der gewaltsame Frauenraub nur noch aushülfsweise neben anderen, fortgeschritteneren Beweibungsformen auf. So greifen die west- und mittelasiatischen Reiternomaden, Kalmücken, Kirgisen, nogaische Tataren, Turkmenen, dann aber auch die kaukasischen Tscherkessen, Chewsuren, wenn die Hand der Auserwählten verweigert wird oder Schwierigkeiten wegen des Preises entstehen, zum Mittel gewaltsamer Entführung, eben so manche Nordamerikaner, die Neuseeländer und verschiedene Stämme der Sundainseln und Vorderindiens. Ist das Mädchen einmal in der Behausung ihres Entführers, so haben die Eltern kein Recht mehr auf sie, doch erfolgt fast regelmässig eine nachträgliche Verständigung wegen ihres Preises. Und selbst im gesitteten Europa giebt es ein Land, wo Entführung, bei der es freilich ganz ehrbar zugeht, das alltäglichste Auskunftsmittel der Liebespaare in der kleineren Bürgerschaft ist: Der Sizilianer entführt nämlich zumeist seine Braut, um sich in der nächsten Stadt mit ihr trauen zu lassen und dann die Eltern hochachtungsvollst nachträglich um ihre Einwilligung zu bitten. Der Vater schmollt einige Tage, weil es die Sitte so erheischt, doch kommt bald alles ins rechte Gleis.[373]

Im allgemeinen darf man den nackten, auf rohe Gewalt gegründeten Weiberraub unter den heutigen Wilden für eine Seltenheit erklären, und sogar bei vielen Stämmen Australiens ist er zur blossen Zeremonie herabgesunken. Diese Entwicklung des ursprünglichen Raubes wird in einem späteren Abschnitte noch zu verfolgen sein. In den ersten Stadien der menschlichen Entwicklungsgeschichte war er jedoch unzweifelhaft der Träger einer sehr bedeutenden Rolle, die indes nicht überschätzt werden darf. Enge hängt er mit der Exogamie zusammen, darf aber nicht, wie mitunter geschieht, damit verwechselt oder gar identifiziert werden, denn Exogamie kann sehr wohl ohne Frauenraub bestehen. Damit ist auch angedeutet, dass er für kein unbedingt notwendiges Durchgangsstadium in der ehelichen Entwicklung jedes Volkes zu halten ist, wenngleich, wie wir später zeigen werden, für ein solches, dem nur wenige Völker völlig entronnen sind. Diese sind natürlich zunächst im Kreise der Endogamen zu suchen, denn auch die Exogamie hat nicht ausnahmslose Verbreitung gefunden, und neben der grossen Mehrzahl der Exogamen gab es immer eine kleine Minderheit von Völkern, bei welchen die ursprüngliche Endogamie sich erhielt, in deren Folge, wie Moriz Wagner gezeigt, der Begriff der Blutschande entstehen und Geltung gewinnen konnte. Nicht die Exogamie und noch weniger der Frauenraub erzeugte daher diese merkwürdige Scheu, wie Kautsky im Anschlusse an die meisten Kulturhistoriker will,[374] sondern umgekehrt, ihr verdankt in erster Linie die Exogamie ihren Ursprung. Auch Lippert vermag ich nur bedingt beizustimmen, wenn er die Entstehung der Exogamie mehr auf wirtschaftliche Einflüsse, als auf physiologische Erkenntnisse zurückführt[375] und die indische Sitte, wonach Braut und Bräutigam zum Zeichen ihrer innigen Vereinigung wechselseitig mit dem Blute des andern gezeichnet werden, als Beweis dafür deutet, wie wenig die Exogamie in ihrem Ursprunge von der Scheu der Verbindung gleichen Blutes beherrscht sei.[376] Es ist ja eben nicht gleiches Blut, womit die beiden gezeichnet werden, sondern jeder erhält das Blut des andern und dies lässt sich, meines Erachtens, füglich nicht anders auslegen, als dass damit die in der Ehe sich auch thatsächlich vollziehende Vermischung zweier Individuen symbolisiert wird. Dass sie gleichen Blutes seien, wird aber damit nicht gesagt. Physiologische „Erkenntnis“ freilich lag der Exogamie gewiss nicht zu Grunde, dagegen mögen Erwerbslust und Ehrgeiz mit dazu beigetragen haben, die Bahn der Exogamie zu betreten. Ob ein Stamm in Endogamie verharrte oder zur Exogamie überging, darüber entschieden in der That, wie schon Martius[377] von den Brasilianern treffend bemerkte, seine jeweiligen Lebensverhältnisse, die Notwendigkeiten, welche diese ihm auferlegten. Wie liesse sich sonst der Umstand deuten, dass exogame und endogame Stämme mitunter auf verhältnismässig engem Raume nebeneinander wohnen, ohne sich in ihren Sitten zu bekehren! In den kleinen Horden Brasiliens kennt man noch keine Scheu vor Blutnähe, in den bevölkerteren Bezirken wird dagegen Exogamie zur Regel. Sir John Lubbocks und Karl Kautskys Erklärung des Gebots der Exogamie aus der Sitte des Frauenraubes und als Urheber des Begriffs der Blutschande gegenüber scheint mir die umgekehrte Deutung Wagners, wonach Frauenraub erst Folge der aufkeimenden Scheu vor Blutnähe wird, als die naturgemässere den Vorzug zu verdienen. Willig kann eingeräumt werden, dass das Einwurzeln der Sitte dann rückwirkend die schon vorhandene Scheu zum Begriffe der „Blutschande“ ausprägte.

Dabei darf man freilich diesem Worte nicht den Sinn in jener Ausdehnung unterlegen, welchen die gesittete Gegenwart daran knüpft. Die zu Exogamie und Frauenraub schreitenden Stämme hatten noch keine andere Blutsverwandtschaft als die der vorangegangenen endogamen Muttergruppe, die Blutsverwandtschaft ward immer noch von der Mutter aus gerechnet, und daran konnten die neuen Sitten vorerst nichts ändern. So gewährte denn die Exogamie in Wirklichkeit nur wenig Schutz gegen den Verkehr mit Blutsverwandten nach unseren Begriffen und wo sie systematisch geregelt war, gestattete sie denselben sogar zwischen Halbgeschwistern väterlicherseits; denn der Vater, der Räuber, war zwar der Herr, der Besitzer des Weibes, aber noch kein Familienmitglied, und eben die Exogamie bewirkte, dass der Vater immer dem Stamme seiner Kinder fremd blieb.[378] Die alten Araber übten ursprünglich Exogamie und hatten Abscheu vor Blutnähe, pflegten aber doch die Töchter ihres Oheims väterlicherseits, also ihre allernächsten Basen in modernem Sinne, zu Gattinnen zu nehmen. Übrigens erhielt sich, ehe der Frauenraub allgemeine Sitte wurde, neben diesem auch die Beweibung mit Frauen des eigenen Stammes; bei manchen Völkerschaften ist sie sogar niemals gänzlich aufgegeben worden. Nicht einzusehen ist dagegen, warum der Frauenraub geradezu Weibergemeinschaft herbeigeführt haben sollte. Der Verfechter dieser Ansicht,[379] Karl Kautsky, hat auch versäumt dieselbe ausreichend zu begründen. Seine Behauptung, dass die in den Stammesfehden gewonnenen Weiber ursprünglich Eigentum des ganzen Stammes gewesen, hat nur wenig für sich und findet in dermalen existierenden Verhältnissen keine Stütze. Dass bei den Australiern die geraubte Frau nicht so sehr dem Räuber, als dem ganzen Stamme gehöre, ist von niemanden beglaubigt, vielmehr muss das Volk erst gesucht werden, wo die Weiber ein Gesamteigentum des Stammes bilden. Die bei exogamen Stämmen mitunter herrschende Lockerheit im Geschlechtsverkehr beweist nichts zu Gunsten der Kautskyschen Theorie. Wer geschlechtliche Ungebundenheit an den Anfang der Urzeit versetzt, der wird einfach darin eine Fortdauer, ein Überleben ursprünglicher Zustände erkennen. Nirgends auf Erden ist eine neue Sitte mächtig genug, ältere Gepflogenheit auf einmal zu beseitigen, überall sehen wir vielmehr, wenn auch nur bruchstückweise, solche Reste, oft aus grauer Vorzeit, in spätere Epochen selbst dann noch herein ragen, wenn sie ihrem Sinn und Wesen nach sogar längst schon in geraden Widerspruch zu den neuen Anschauungen getreten sind. Auch die vielfach noch vorkommende und in unseren Augen schnöde Sitte der Überlassung von Frau und Tochter an den fremden Gast — der „gastlichen Prostitution“ — stammt gewiss nicht erst aus jener Periode, sondern erwuchs teils auf der Unterlage eines Überbleibsels aus den Tagen der älteren Ungebundenheit, teils aus dem Herrschaftsrechte, welches der Mann später über das Weib errang und worauf noch zurückzukommen sein wird. Dagegen darf man dem Wiener Soziologen sehr wohl in der Erklärung folgen, die er von der Entstehung des sogenannten Clan[380] oder Unterstammes liefert.

Das ungemein stark entwickelte Stammesgefühl der Urvölker, welches, wie wir vernahmen, einerseits den engsten Zusammenhang der Stammesangehörigen, andererseits völlige Abschliessung gegen die Stammfremden bewirkt, musste auch auf die Stellung der geraubten Frauen innerhalb des Stammes seinen Einfluss üben. Wo Frauenraub in grossem Umfange stattfand, wie bei den Kariben am Caroni und in den Wäldern des Cuyuni in Venezuela, war die Folge, dass die Weiber bei jedem Stamme zunächst Fremdlinge waren und nicht im stande, sich in derselben Sprache wie die Männer zu unterhalten. Sie redeten nämlich ihre Muttersprache fort, da ohnehin die Männer sie keiner Ansprache würdigten, — was das seelische Verhältnis der Geschlechter zur Genüge beleuchtet, nicht aber zu der Meinung verleiten darf, der Mann sei auch Herr der Familie gewesen. Nach dieser Richtung war das Weib vielmehr noch frei und selbständig, nur an Körperkraft dem Manne nachstehend. Auch ist die Sprachverschiedenheit nicht etwa so zu verstehen, dass wirklich zwei gänzlich verschiedene Sprachen nebeneinander bestanden. Der gelehrte Linguist Lucien Adam in Rennes hat gezeigt, dass der wesentlichste Unterschied darin beruhte, dass im Karibischen den Weibern ein Teil des Wortschatzes und gewisse grammatische Formen eigen waren, deren sie sich im Gespräche mit den Männern nicht bedienen durften und welche die letzteren unter sich auch niemals anwendeten. Thatsächlich beschränkt sich die gedachte Zweisprachigkeit auf etwa 400 Wörter (unter 2–3000), die doppelt vorhanden sind, auf eine doppelte Reihe von Pränominalsuffixen und ein doppeltes Verneinungszeitwort.[381] Immerhin genügt dies, um die tiefe Kluft anzudeuten, welche innerhalb des Stammes die fremden Weiber von ihren Gatten scheidet.

Wiesen ihnen die geschilderten Verhältnisse nun einerseits eine Sonderstellung an, so mussten sie andererseits aber auch erzielen, dass die Frauen als Fremde selbst sich wieder in verschiedene Gruppen teilten. Nehmen wir z. B. an, der Stamm A sei von vier Stämmen B, C, D und E umgeben, aus denen er sich seine Weiber holt; da werden sich im Stamme A vier Gruppen von Frauen bilden, die Gruppen, B, C, D, E, wenn der Stamm rein exogam ist. Wenn neben dem Frauenraube auch noch der Verkehr mit den Weibern des eigenen Stammes fortbesteht, so werden sich fünf Gruppen bilden: neben den vier genannten noch eine Gruppe A.

Jede der Mütter dieser Gruppen wird nun Eigentümlichkeiten ihres eigenen Stammes auf die Kinder vererben, andere ihnen anerziehen, und auf diese Weise wird die Gleichartigkeit des Stammes A zerstört. Die gruppenweise Abschliessung erstreckt sich nicht nur auf die Frauen, sondern auch, wenn gleich weniger scharf, auf deren Kinder, so dass mit der Zeit jedes Mitglied des Stammes A einer der genannten Gruppen angehört. Jedes freie Mitglied einer dieser so gebildeten Clans gehört natürlich ebenso gut zum Stamm, wie die Mitglieder der andern Clans; aber innerhalb des Stammes machen sich die tief eingewurzelten, von den Müttern auf die Kinder übertragenen Gefühle des Stammeszusammenhalts und der Stammesabneigung in der Weise geltend, dass sie ähnliche Gefühle für den eigenen und gegen die anderen Clans erzeugen. Je länger das exogame System dauert, desto mehr häufen sich die kennzeichnenden Merkmale der einzelnen Clans, desto schärfer werden sie von einander gesondert.[382] Vielfach, aber ganz irrtümlich, wird der Clan mit der „Familie“ verwechselt, welche doch zur Zeit der Clanbildung noch gar nicht bestand. Dem Clan entspricht am ehesten noch das altgermanische „Sippe“, altsächsisch Sibbja, sansk. Sabhâ, Gemeinde. Das gotische Sibja umfasst ebenfalls einen viel weiteren Kreis als unsere Familie; die lateinischen Schriftsteller übersetzten es ganz richtig mit Gens, die griechischen mit φύλη. Die Sippenhäuptlinge heissen φυλῶν ἄρχοντες. Die Chinesen nennen sich als Volk Pih-sing, es ist aber falsch dies mit „die hundert Familien“ zu übersetzen. Welcher Art diese „Familien“ sind, ersieht man aus einer Bemerkung Harts: „In einigen Teilen des Landes begegnet man grossen Dörfern, in deren jedem nur ein Familienname existiert. So findet man in einem Bezirke drei Dörfer, jedes von 2–3000 Einwohnern, das eine mit dem Familiennamen des Pferdes, das zweite mit dem des Schafes, das dritte mit dem des Ochsen.“ Es ist klar, dass dies nicht Familien-, sondern Clannamen sind. Lebhaft erinnern sie an die amerikanischen „Totem“, die auch meist der Tierwelt entnommen und nichts anderes als Clanbezeichnungen sind. Dieses Clanwesen ist von ungemeiner Bedeutung für die Entwicklung des Stammes sowohl wie der Familie, ein Mittelglied zwischen beiden. In mannigfachen Formen kehrt es an verschiedenen Punkten unseres Planeten wieder.

Bei den nördlichen Rothäuten zerfiel jede Völkerschaft in eine Anzahl von Sippen oder Clans, die in den verschiedenen Stämmen zwischen 3 bis 8 oder 10 schwankten und als Namen oder Symbol eines Tieres sich bedienten, dem auch eine Kultverehrung gewidmet war. Der Name für dieses Tier ist bei den Algonkin „Dodaim“, und dieses Wort ist in seiner gebräuchlicheren Form „Totem“ zu einem allgemein angenommenen Ausdruck in der Ethnologie geworden, um ähnlich gebrauchte Beinamen in der ganzen Welt zu bezeichnen. Der Ursprung der Totem, wie Biber, Krebs u. dergl., welche die Indianer dadurch zu erklären suchen, dass sie behaupten, diese Geschöpfe seien ihre Ahnen, fällt natürlich in den Bereich der Mythologie. Dagegen bilden die gesellschaftlichen Einteilungen, namentlich die auf die Geschlechtssitten bezüglichen Einrichtungen, welche damit verbunden sind, einen höchst wichtigen Abschnitt des Rechtes und der Sitten auf gewissen Kulturstufen. Er gehört nur insoweit in das Gebiet der Religion, als die Clantiere u. s. w. Gegenstände religiöser Verehrung sind oder wirklich als Schutzgottheiten behandelt werden, wie dies bei den Algonkin selbst der Fall zu sein scheint.[383] Dass diese Totem in exogamen Zuständen wurzeln, dafür spricht der Umstand, dass deren Mitglieder ausnahmslos durch die ganze Völkerschaft verteilt waren oder noch sind. Dr. Aurel Krause hat diese Verhältnisse erst unlängst bei den Tlinkit in Nordwestamerika genauer kennen gelernt und beschrieben.[384] Diese Tlinkit, bisher gemeiniglich unter der russischen Benennung Koljuschen bekannt, sind in dreizehn Stämme geteilt, deren jeder in mehrere Geschlechter zerfällt, welche verschiedene Tiere gleichsam im Wappen führen und sich wiederum in zwei Gruppen ordnen, von denen die eine durch das Raben- oder Jelchgeschlecht (Totem), die andere durch das Wolfsgeschlecht oder das Totem des Kanak vertreten wird. Die verschiedenen Totem geniessen nicht dasselbe Ansehen. Das wichtigste von allen ist wegen der grossen Anzahl und des Reichtumes seiner Mitglieder der Kagontan, welcher seinen Hauptsitz in Klokwan, dem grössten Dorfe des Tschilkatstammes hat. Die Einteilung in Totem ist gänzlich unabhängig von der räumlichen Verteilung der Stämme. Dasselbe „Geschlecht“ — so nennt Krause den Totem — finden wir an verschiedenen Orten, so den Kagontan bei den Tlinkitstämmen Sitka, Jakutat, Huna und Tschilkat. Jeder Ort wird also von mehreren Totem bewohnt und zwar sowohl von denen des Bären — wie von denen des Wolfszeichens, während andrerseits ein Totem auf mehrere Orte verteilt ist, was sich bloss durch den Brauch der wechselseitigen Verbindungen und durch das Gesetz der mütterlichen Erbfolge erklärt. Die unantastbaren Verordnungen, durch welche sich diese Sippen immerwährend fortsetzen und aufrecht erhielten, bestanden nämlich darin, erstlich, dass kein Mann innerhalb seines eigenen Totems sich beweiben durfte, und zweitens, dass sowohl die männlichen wie die weiblichen Kinder der Sippe ihrer Mutter beigezählt wurden. Bei den Tlinkit gelangen diese Verhältnisse dadurch zum sprachlichen Ausdrucke, dass sie alle nicht zum gleichen Totem GehörigenKunjétkanagi“ d. h. „nicht hier“ oder „Fremde“ nennen. In ihrer Gegenwart aber reden sie dieselben mit „Achssari“ d. h. „Oheime“ oder „Achkani“ d. h. „Schwiegersöhne“ oder „Schwäger“ an, da sie stets durch Heirat mit ihnen verbunden sind. Leute desselben Totem nennen aber einander „Achcháni“ d. h. „Landsleute“ oder „Achgakáu“, d. h. „Freunde“.

Auch die Indianer Guyanas in Südamerika wurden innerhalb des Stammes in Gruppen geteilt, von denen jede einen besonderen Namen trägt, wie Siwidi, Karuafudi, Onisidi u. s. w. Auch bei ihnen pflanzt sich die Abstammung in mütterlicher Linie fort, und weder ein männliches, noch ein weibliches Stammesmitglied darf in eine geschlechtliche Verbindung mit einem andern sich einlassen, das denselben Namen trägt. So führt z. B. eine Frau aus der Siwidigruppe den gleichen Namen wie ihre Mutter, aber weder ihr Vater, noch ihr Gatte dürfen dieser Gruppe angehören. Ihre Kinder und die Kinder ihrer Töchter heissen ebenfalls Siwidi, aber weder ihren Söhnen, noch ihren Töchtern ist es gestattet, eine Verbindung mit einem Träger oder einer Trägerin gleichen Namens einzugehen, doch dürfen sie, falls es ihnen gefällt, aus der Gruppe ihres Vaters sich mit Weibern oder Männern versorgen. Bei den Indianern Südamerikas ist die Bezeichnung „Totem“ nicht mehr üblich, es ist aber sicher nicht richtig, wie Lubbock thut, die erwähnten Gruppen als „Familien“ zu bezeichnen. Auch als „Kasten“ wird man sie nicht wohl gelten lassen können, da wir mit diesem Worte einen ziemlich scharf begrenzten Begriff verbinden, von dem hier keine Spur vorhanden. Diese Gruppen gleichen Namens innerhalb des Stammes sind daher ebenso wie die Totem einfach Clans oder Sippen. Nur in der gesellschaftlichen Organisation der australischen Kamilaroi unweit von Sydney darf man vielleicht von „Kasten“ sprechen, insofern als sie, wie es scheint, in zwei Gruppen, nämlich patrizische (freie?) und plebejische (unterworfen?) zerfallen. Ob mit dem Patriziat gewisse Vorrechte verbunden sind, ist nicht recht klar. Jede Gruppe umfasst wieder zwei Abteilungen, die sich vor anderen Einrichtungen dieser Art dadurch auszeichnen, dass in jeder derselben Männer und Frauen besondere Namen führen; also: Ippai und Ippata; Kumbo und Buta; Murri und Mata; Kubbi und Kubbota. Jede dieser vier Sippen zerfällt nun wieder in Unterabteilungen, deren jede irgend ein Tier zum „Kobong“, zum Freunde und Beschützer hat und sich darnach benennt. Es besteht ein geheimnisvoller Zusammenhang zwischen dem Menschen und seinem Stammtiere, von dessen Art er keines zu töten wagt, weil es sein eigener Beschützer sein könnte. Zieht der Stamm gegen den Feind, so führt jeder Kobong als Fahne das Fell seines Schutz- und Namentieres mit sich. Die Zahl dieser Gruppen schwankt je nach den Kasten. Nimmt man deren durchschnittlich vier an, so macht dies sechzehn männliche und sechzehn weibliche Kobong, da es Ippai murruwi (Känguruh), Ippai gnuri (Emu), Ippai turu (schwarze Schlange), Ippai kuraki (Opossum) giebt, und ähnlich in den andern Clans. Die Sitte verbietet nun die Verbindung eines Individuums mit einem solchen, das den nämlichen Kobong hat. Ausserdem legt die erwähnte Unterscheidung in Patrizier und Plebejer noch weitere Beschränkungen auf. So kann ein Ippai eine Ippata aus einem anderen Kobong und eine beliebige Kubbota nehmen, vorausgesetzt dass sie nicht wie er eine Murruwi oder Gnuri ist. Ein Murri darf nur eine Buta, ein Kubbi nur eine Ippata wählen, natürlich in beliebiger Zahl. Aber das Weib des fremden Kobong tritt nicht ein in die Kaste ihres Gatten, sondern bleibt Zeitlebens in dem Verbande ihrer eigenen. Die Nachkommenschaft aber folgt stets der Mutter und gehört nur ihrem Kobong an; auf die väterliche Seite wird gar keine Rücksicht genommen, doch werden die Kinder in eine andere Kaste versetzt, als jene, in welche die Mutter gehört. Dadurch werden die Sprösslinge der verschiedenen Verbindungen gleichmässig des Patriziats teilhaftig. Die Übersicht dieser Vorgänge ist folgende.

Die Kinder von: werden
Ippai und Kubbota Murri und Mata.
Murri Buta Ippai Ippata.
Kubbi Ippata Kumbo Buta.
Kumbo Mata Kubbi Kubbota.