[368] Adolf Bastian. Über die Eheverhältnisse. Zeitschrift f. Ethnol. 1874. S. 387.
[369] Moriz Wagner im Kosmos. 1886. Bd. I. S. 24–34.
[370] Kosmos. Bd. XII. S. 262.
[371] Oldfield schildert dabei den Vorgang folgendermassen: Fällt auf solchem Raubzuge dem Australier ein unbeschütztes Weib in die Hände, so geht er nicht gerade allzu zart mit ihr um. Man betäubt sie durch einen Schlag mit dem „Duak“ oft so heftig, dass das Blut stromweise hervorquillt, schleift sie an den Haaren in das nächste Gebüsch und wartet, bis ihr die Besinnung wiederkehrt. Erwacht sie aus ihrer Ohnmacht, so muss sie ihrem Räuber folgen, der die Beute bei seiner Horde in Sicherheit bringt. Ist dies geschehen, so folgt eine Szene, so haarsträubend, dass sie sich der Schilderung entzieht. Die Verwandten des Mädchens rächen einen solchen Eingriff in ihre Rechte nicht; sie entschädigen sich nur bei nächster Gelegenheit durch eine ähnliche That (Transact. Ethnol. Soc. London. Bd. III. S. 250).
[372] Constantin Jos. Jireček. Geschichte der Bulgaren. Prag, 1876. S. 164.
[373] August Schneegans. Sicilien. Bilder aus Natur, Geschichte und Leben. Leipzig, 1887. S. 263.
[374] Kosmos. Bd. XII. S. 272.
[375] Lippert. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 136.
[376] A. a. O. S. 156.
[377] C. F. Ph. von Martius. Von den Rechtszuständen unter den Ureinwohnern Brasiliens. München, 1832. S. 63.