XIII.
Die Bündnisformen im Matriarchat.

Wenn man das in den vorstehenden Abschnitten Dargelegte zusammenfasst, so wird im allgemeinen zu vermuten gestattet sein, dass in den Tagen der Mutterherrschaft die Mädchen — mitunter in schrankenloser Weise, — mit einer Art Vorausberechnung die Zeit benutzten und noch benutzen, welche dem Genusse gegönnt ist, denn die Mutterschaft brachte für die Frau nur Jahre der Entbehrung. Beim Menschen scheint freilich dadurch, dass sein Wachstum so lange dauert und das Weib daher, weit mehr als in der Tierwelt, des Mannes zum Heranziehen des Kindes bedarf, schon in der Natur die Bedingung, ja eine Art Zwang zu dauernder Verbindung zu liegen, und zwar, da während des Aufwachsens des einen immer neue Kinder kommen, einer Verbindung für das Leben. Auch ist leicht einzusehen, dass wenn Mutter und Vater sich in die Arbeit des Aufziehens teilen, das Kind weit mehr Aussicht hat, die Gefahren der zarten Jugend zu überstehen, als wenn die Mutter allein, des Menschenpaares schwächerer Teil, die ganze Sorge zu übernehmen hat. Daher der Satz unserer Bevölkerungsstatistik: dass nur die legitime Ehe fruchtbar sei, womit gesagt werden will, dass bloss ein sehr kleiner Teil der unehelichen Kinder das erste Jahr überlebt. Gestalteten sich unter der Herrschaft des matriarchalischen Mutterrechtes die Bündnisse zwischen Frau und Mann zweifelsohne fester und dauernder, als die rohen Beweibungen der vorhergegangenen Zeiten, so entsprachen sie doch nur sehr unvollkommen unserem Begriffe der Ehe, insoferne wir darunter die durch Liebe bedingte gesetzmässige Vereinigung eines Mannes und Weibes zu vollständiger Gemeinschaft aller Lebensverhältnisse verstehen. Die „Ehe“ der matriarchalischen Organisation entbehrte zunächst der Festigkeit und der Dauer, sie war nicht auf Lebenszeit geschlossen, wärmere Gefühle spielten bei der noch vorhandenen Stumpfheit der psychischen Regungen eine untergeordnete Rolle, und der Gatte und Vater erscheint als ein ausserhalb der Familie stehendes Anhängsel. Ein Mann konnte auch in mehreren solchen Mutterfamilien als Anhängsel dienen, — dann war die Ehe polygamisch, und umgekehrt beutete die Frau ihre Stellung in der Familie nach der geschlechtlichen Seite durch den Wechsel der Männer aus, so dass die Polyandrie oder Vielmännerei ganz naturgemäss aus dem Matriarchate herauswächst und nicht etwa, nach Lubbock, für eine Ausnahme zu erklären ist, welche in den normal fortschreitenden Entwicklungsgang sich nicht einreihen liesse.[456] Kautsky, dem wir meines Wissens zuerst diese richtige Erkenntnis verdanken, hat gezeigt, dass in der Polyandrie überall die Frauen der wählende, nicht der gewählte Teil sind.[457]

Gleichviel indessen, ob Vielweiberei oder Vielmännerei Platz griff, ein Zusammenleben der Gatten ist in der matriarchalischen Gesellschaftsordnung durchaus nicht erforderlich und findet auch thatsächlich an vielen Orten nicht statt, wo jetzt noch das Matriarchat erhalten ist. Bei den polygamen Vitiinsulanern wäre es der gröbste Verstoss gegen die Sitte, wenn ein Mann mit seiner Familie unter einem Dache übernachten würde. Erst am Morgen besucht der Mann Frau und Kinder. Sonstige Begegnungen aber finden immer nur verstohlen im Walde statt. So will es die alte Vitisitte, die heute, nach Einführung des Christentums, allerdings nur noch der dortige Adel beobachtet. Die oben besprochene Trennung der Geschlechter in besonderen Häusern, die auch bei patriarchalisch geordneten Stämmen getroffen wird, darf wohl als ein Überrest aus der voraufgehenden mutterrechtlichen Periode angesprochen werden. Die Familienverfassung der Naïr im malabarischen Indien gewährt endlich ein vollkommen klares Bild des auf Abstammung von der Mutterseite gegründeten Matriarchats, worin der Vater nichts ist, als der für eine ihm fremde Familie Kinder Zeugende. Den tiefsten Einblick in die matriarchalischen Verhältnisse hat uns aber G. A. Wilken erschlossen durch seine sorgfältigen Studien über die Sitten und Satzungen der Völker im ostindischen Archipel. Bei diesen müssen wir länger verweilen.

Die Malayenstämme jener Eilande befinden sich alle schon längst im Besitze eines nicht unbeträchtlichen Gesittungsschatzes. Es kann daher nicht Wunder nehmen, sie auf einer Übergangsstufe zu erblicken, auf welcher nebst der Stammeseinteilung auch die territoriale Einteilung besteht; beide sind in eigenartiger Weise miteinander verbunden. Ursprünglich waren alle Mitglieder des Stammes in einer einzigen Siedelung vereinigt. Später, bei wachsender Bevölkerung, bekundete die Siedelung den Hang zur Spaltung, zur Abzweigung. Auf Java sendet heute in solchem Falle die Dessa oder Dorfgemeinde einen Schwarm aus, eine Dukuh, welche eine neue Siedelung gründet, anfangs auch mit der Mutter-Dessa ein Ganzes ausmacht, später aber sich als eine selbständige Dessa loslöst. Dieselbe Erscheinung beobachtet man in den Sundalanden und auf Sumatra, hauptsächlich bei den Malayen der Padangschen Oberlande, dann bei den Battak, in den Palembangschen Oberlanden, in den Lambong-Bezirken, ferner bei den Alfuren der Minahassa auf Nordcelebes.[458] So lange die Abzweigungen mit der Muttergemeinde verbunden bleiben, bilden sie eine Gebiets-Einheit, einen Bezirk. Ursprünglich entsprach jedem Stamme ein solcher Bezirk, in welchem alle Siedlungen, die im Zeitenlauf darin entstanden, mit dem Stammdorfe verbunden blieben. Zwei Fälle, die zu verschiedener Entwicklung führten, konnten nun eintreten und lassen sich auch in der That deutlich wahrnehmen. Entweder hielt sich der Stamm an sein ursprüngliches Gebiet, und dann ist dasselbe, wie zu Anfang auch jetzt noch, bloss von einem Stamme bewohnt, oder es fand mit der Zeit eine Vermengung statt, es siedelten sich Mitglieder des einen Stammes auf dem Gebiete des andern an, und dann ist das Territorium nicht mehr durch einen, sondern durch zwei oder mehr Stämme bewohnt. Natürlich behielt jeder eingeborne Stamm innerhalb seines Gebietes die Oberherrschaft über die eingewanderten Fremdlinge, daher denn stets, wo mehrere Stämme in solcher Weise untereinander leben, einer von ihnen der Herrschende ist.

Bei den Battak heisst der „Stamm“, deren jeder seinen besonderen Namen führt, Marga, sein Bezirk Kuria, Saksi oder Dschandschian, und dieser besteht aus einer gewissen Anzahl Dörfer mit den dazu gehörigen Kuta und Pagaran. Ursprünglich wird jeder Kuria nur von einem Stamme bewohnt. Später ist dies nicht mehr der Fall. Typisch wird nun jeder Kuria durch zwei Marga bewohnt, den Namora-mora und den Bajo-Bajo. Die Namora-mora ist die ursprünglich im Bezirke sesshafte Marga, während die Bajo-Bajo (d. h. Gast, Fremdling) erst später eingewandert sind. Beide Marga sind nunmehr aber unverbrüchlich miteinander verbunden. Die Ursache dieses Verhältnisses ist die bei den Battak herrschende Sitte der Exogamie. Begreiflicherweise entwickelte sich dieselbe am leichtesten und bequemsten zwischen zwei Stämmen, die zuerst Grenznachbarn waren. Mitglieder des Stammes A beweibten sich im Stamme B und umgekehrt. So ist es zu erklären, dass man in jedem Kuria zwei verbundene Marga antrifft und zwar in der Weise, dass wenn von den zwei Marga C und D, C als Bajo-Bajo in einem Kuria auftritt, wo D Namora-mora ist, umgekehrt keine andere Marga als D Bajo-Bajo sein kann, wo C Namora-mora ist. Eine ganz entsprechende Stammeseinteilung befolgen die Malayen von Menangkabau, namentlich in den Padangschen Oberlanden auf Sumatra. Die Stämme heissen bei ihnen Suku. Ursprünglich mag es nur vier Suku (wörtlich: ein Viertel) gegeben haben, aus welchen die jetzigen Stämme, etwa vierzig an der Zahl, durch Splitterung hervorgegangen sind. Der Bezirk der Suku ist der Negari, welcher mehrere Kota und Tarataq umfasst in dem gegenwärtig regelmässig jeder der vier uranfänglichen Suku vertreten ist. Sowie bei den Battak zwei Marga zum Bestande des Kuria erforderlich sind, so gilt hier kein Negari für vollständig, wenn nicht Personen aus allen vier Suku darin wohnen. Ein Unterschied zwischen beiden Völkern besteht bloss darin, dass während bei den Battak der Häuptling der Namora-mora stets auch der Radscha des Kuria und das Oberhauptes der Bajo-Bajo, der Natobang-Bajo-Bajo ihm untergeordnet ist, eine solche hervorragende Stellung keinem der malayischen Suku eingeräumt ist. Sie stehen vielmehr alle auf dem Fusse der Gleichheit zueinander, jeder hat seine besondere Verwaltung, unabhängig von den andern. Die Gesamtheit der Panghulu, der Sukuhäupter, bilden die Regierung des Negari.[459]

Wilken führt uns noch zu einer ganzen Reihe anderer Völker, bei denen sich ähnliche Einrichtungen wiederfinden. Ich muss mich hier mit der weiteren Erwähnung begnügen, dass die Pasemaher ungeteilt geblieben sind, während die Lamponger sich in der oben beschriebenen Art vermischt haben. Auch die ganze Insel Nias ist in etwa 15–25 Bezirke, beziehungsweise das Volk in ebenso viele Stämme eingeteilt. Desgleichen zerfallen die Alfuren der Insel Buru in eine Anzahl Stämme, die sich unvermengt erhielten, während bei jenen der Nordküste von Ceram die Stamm- und Gebietseinteilung wieder ineinander greifen. Bei diesen, sowie bei den Timoresen, behauptet ein Stamm stets den Vorrang. Man sieht also, dass bei den Völkern des ostindischen Archipels gegenwärtig teils jeder Stamm sein eigenes Gebiet bewohnt, teils eine Vermengung der Stämme in der Art stattgefunden hat, dass in jedem Bezirke die Mitglieder verschiedener Stämme leben. Wo letzteres der Fall, herrscht in der Regel auch Exogamie, so bei den Battak, den Padangschen Malayen, den Alfuren von Ceram, den Niasern, den Alfuren von Buru und den Timoresen. Allen diesen Völkern gilt die Beweibung innerhalb der Stammesgenossenschaft als Blutschande, doch wird das Verbot heute nicht mehr mit grosser Strenge gehandhabt. Nur bei den Battak steht noch Todesstrafe auf dessen Übertretung. Auf die Stammesbildung übt nun die Exogamie, wie ich schon früher ausgeführt, einen bedeutenden Einfluss. Wo Mutter und Vater zwei verschiedenen Stämmen angehören, ist nämlich nur zweierlei möglich: die Kinder folgen entweder dem Stamme des Vaters oder jenem der Mutter, und in letzterem Falle entsteht Matriarchat mit Mutterrecht. Von diesen zwei Richtungen ist die letztere, wie schon des breiteren dargethan, die ältere, ursprünglichere und hat sich bei einigen Völkerschaften, durch die Macht der Gewohnheit, bis auf unsere Tage erhalten. Andere hingegen, und wohl die Mehrzahl, haben im Laufe der Zeit die Mutterfolge durch die Vaterfolge, das Matriarchat durch das Patriarchat ersetzt, doch weist auch bei ihnen, wie z. B. bei den Battak, noch mancherlei auf das matriarchale Verhältnis zurück.

Von allen malayischen Völkern sind die Bewohner der Padangschen Oberlande, in Menangkabau, die einzigen, welche die matriarchale Stammesordnung bewahrt haben. Der Stamm oder Suku umfasst bei ihnen nur Glieder mütterlicher Abstammung. Der Stammesbezirk, Negari, enthält mehrere Dörfer, Kota, und Negari wie Kota sind nicht von einem einzelnen, sondern stets von mehreren Suku besetzt. Aber die Mitglieder dieser verschiedenen Suku wohnen nicht durcheinander; es schliessen sich vielmehr in jedem Kota die zusammengehörenden Sukugenossen stets aneinander und bewohnen ein eigenes Viertel, ein Kumpulan Rumah; von diesem aber sagen die Malayen: „Die Bewohner eines Kumpulan Rumah seien Familiengenossen; sie haben einen Scheitel und eine Wurzel; Schuld und Schuldforderung haben sie gemeinsam; Schande und Ehre teilen sie miteinander.“ Damit ist deutlich ausgedrückt, dass die Insassen eines Kumpulan Rumah nichts anderes als eine grosse Familie, richtiger einen Clan, bilden. Jeder im Kota anwesende Clan ist ein für sich abgeschlossenes Ganzes, räumlich geschieden von den aus anderen Suku gebildeten Clans. Der Clan setzt sich immer nur in der weiblichen Linie fort, und die notwendige Folge davon ist, dass das Mädchen, wenn es in die Ehe tritt, in ihrem Suku, in ihrem Kumpulan Rumah bleibt. Thatsächlich verlässt sie auch nicht das Haus, worin sie zur Welt kam und aufwuchs. Aber auch der Gatte verbleibt in seinem Kumpulan Rumah, in seinem Geburtshaus. Obwohl in dem nämlichen Kota wohnend, hat also die Ehe doch kein Zusammenleben der Gatten zur Folge. Das Geschlechtsbündnis offenbart sich lediglich in der Form von Besuchen, die der Gatte der Gattin abstattet. Tagsüber kommt nämlich der Mann zu der Frau, hilft ihr bei der Arbeit und nimmt mit ihr das Mittagsmahl ein. Später werden die Tagesbesuche seltener, der Mann kommt des Abends in die Wohnung des Weibes und verweilt bei ihr, wenn er anders ein treuer Gatte ist, bis zum folgenden Morgen. Dieses Bündnis, welches unseren Ehebegriffen noch wenig entspricht, heisst Sumandô. Mann und Frau bilden dabei noch keine Familie. Der Mann bleibt bei seinem Clan, die Frau mit ihren Kindern bei dem ihrigen. Die Familie umfasst demnach noch nicht Mann, Frau und Kind, sondern immer nur Mutter und Kind. Samandei, d. h. „jene die eine Mutter haben“, so nennt sich deshalb im Malayischen die Familie. An ihrer Spitze steht in der Regel der älteste Mutterbruder, und er, der mütterliche Oheim, der Mamaq, ist seinen Rechten und Pflichten nach der eigentliche Vater seiner Schwesterkinder, seiner Kamanakan. Der wahre Vater hat, als gar nicht zur Familie gehörig, über seine Kinder auch nicht die leiseste Gewalt. Er darf sie nicht schelten, viel weniger züchtigen, weil der Mamaq dies gewöhnlich übel vermerkt. Dagegen nimmt er, falls er der älteste Bruder seiner Schwester ist, in deren Hause die nämliche hervorragende Stellung ein, welche ihm in jenem seiner Gattin versagt bleibt.