Erstens, sagte Hr. Venedey: er wisse von einem Manne (den er auf Verlangen nennen könnte), daß Hr. v. Schmerling (er ward zwar nicht genannt, aber deutlich bezeichnet) gesagt habe: er wolle sehen, ob der Preuße (Camphausen) mürbe genug sei, um auf Oktroyirung einer Verfassung für Deutschland einzugehen. Hr. v. Schmerling erklärte dies für eine Lüge. — Mit großem Rechte beschloß die Versammlung, sich auf den unerfreulichen Streit nicht weiter einzulassen.
Zweitens: protestirten drei Abgeordnete aus Welschtirol, daß ihr Land zum deutschen Bunde gerechnet werde; es gehöre in Wahrheit zu Italien. — Sie waren hiezu weder beauftragt, noch hatten sie dazu ein eigenes Recht; weil aber der Wegfall ihrer drei Stimmen ein anderes Ergebniß der Abstimmung über Absatz eins herbeigeführt hatte, so machte Hr. R. den Antrag: daß sie nach Abgeben jenes Widerspruches nicht mehr als deutsche Abgeordnete könnten betrachtet werden, also fernerhin nicht mitstimmen dürften. — So in der Paulskirche um ein Uhr.
Um zwei Uhr erneute sich der Sturm im Weidenbusche. Die Mehrheit war der Meinung: jene Erklärung sei allerdings eine nichtige, auch wohl thörichte; gebe aber keinen genügenden Grund die Urheber ihrer Stimmrechte zu berauben. Ich fügte hinzu: wir würden ohne allen Zweifel mit einem Antrage auf Hinausweisen in der Minderheit bleiben und vielleicht den Gegenantrag hervorrufen, daß uns (der unzufriedenen Minderzahl) frei stehe, hinauszugehen. Selbst wenn jene drei Stimmen wegfielen, würden wir nur mit 265 Stimmen gegen 263 die Oberhand behalten; ein kläglicher Sieg, den man nirgends berücksichtigen werde. — Hr. R. ließ sich aus diesen und anderen Gründen bewegen, seinen Antrag zurückzuziehen, und so fällt nun der erste (mit 266 gegen 265 Stimmen verworfene) Absatz ganz hinweg. Er lautete: „kein Theil des deutschen Reiches darf mit nichtdeutschen Ländern zu einem Staate vereinigt sein“, und war ohne Zweifel mit Rücksicht auf Österreich und Schleswig aufgestellt worden.
Die Zurücknahme jenes Antrages erzürnte die Leidenschaftlichen (so St., K. u. A.), sie wollten sogleich alle österreichischen Abgeordneten fortjagen. Hiezu fehlt uns in diesem Augenblicke sowohl Macht, als vollkommen genügender Grund; obwohl der rechte Zeitpunkt eintreten dürfte, sofern Österreich auf gewissen Erklärungen und Grundsätzen beharrt.
Auf anderer Stelle als die Leidenschaftlichen stehen die Verzweifelnden (so S.), sie halten Alles für verloren und möchten deshalb keinen, jedenfalls nutzlosen Kampf mehr versuchen.
Ich mußte beiden Standpunkten und Verfahrungsweisen widersprechen und erklärte: der Wegfall des ersten Absatzes sei unbedeutend, sobald der zweite durchgehe, welcher lautet: „Hat ein deutsches Land mit einem nicht deutschen Lande dasselbe Staatsoberhaupt, so ist das Verhältniß zwischen beiden Ländern nach den Grundsätzen der reinen Personalunion zu ordnen.“ — Weil aber die letzten Ausdrücke undeutsch, unbestimmt und zweideutig wären, weil der Absatz in dieser Fassung gewiß durchfalle; so solle man ihn zurücknehmen und sich, um eine große Mehrzahl zu erhalten, dem Wigard’schen Verbesserungsvorschlage anschließen. Dieser, mein Antrag, ward zurückgewiesen, es geschah aber was ich geweissagt: jener Absatz 2 nach der Fassung des Ausschusses, erhielt nicht die Mehrheit in der Paulskirche.
Unterdeß hatte Hr. Wigard, auf Betrieb der Österreicher, seinen eigenen Vorschlag zurückgenommen; er ward aber, vor Thorschluß, noch von uns aufgenommen, und erhielt nun, wie ich vorhergesagt, eine sehr große Mehrzahl; auch ist er, meines Erachtens, nach Form und Inhalt vorzuziehen. Er lautet: „hat ein deutsches Land mit einem nicht deutschen Lande dasselbe Staatsoberhaupt, so soll das deutsche Land eine von dem nicht deutschen Lande getrennte, eigene Verfassung, Regierung und Verwaltung haben. In die Regierung und Verwaltung des deutschen Landes dürfen nur deutsche Staatsbürger berufen werden. Die Reichsverfassung und Gesetzgebung hat in einem solchen deutschen Lande dieselbe verbindliche Kraft, wie in den übrigen deutschen Ländern.“
Österreich muß jetzt (mit Hülfe kurzsichtiger Regierungen) diese durch eine große Überzahl gefaßten Beschlüsse gewaltsam umstoßen und auf dem alten Staatenbunde beharren; oder verstatten, daß Gleichgesinnte einen Bundesstaat bilden, mit welchem Österreich in möglichst enge, freundschaftliche Verbindung tritt.
An diesen Sieg reihte sich ein zweiter. Die Coalition forderte: daß nach Annahme aller einzelnen Abschnitte und Absätze, zuletzt noch eine einzige Gesammtabstimmung über die ganze Verfassung stattfinde. Die offenbare, obwohl nicht ausgesprochene, Absicht war, Alles noch einmal in Frage zu stellen, und zum Vortheil der Republikaner und Österreicher zu verwerfen. Der Antrag ward aber verworfen.