Meine gesandtschaftlichen Bestrebungen erinnern mich an Tantalus’ Geschick. Im Augenblicke des ersten Gelingens, die Verwerfung des malmöer Waffenstillstandes. Im Augenblicke des zweiten Gelingens, der wiener Aufstand. Im Augenblicke des dritten Gelingens, die Protestationen der österreichischen Landschaften gegen die Frankfurter, Österreich betreffenden Beschlüsse. Könnte man da nicht alle Geduld verlieren? Kann man sich wundern, wenn Feinde Deutschlands dies benutzen und geltend machen, Freunde aber zweifelhaft werden und zögern?

An den Hrn. Rector der berliner Universität
Hrn. Nitzsch.

Soeben lese ich in dem preußischen Staatsanzeiger die Erklärung, welche sehr viele Professoren der Universität in Bezug auf die Verlegung der Reichsversammlung an Se. Majestät den König gerichtet haben. Ich halte es für meine Pflicht, nicht zu schweigen, sondern selbst aus der Ferne dieser Erklärung mit voller Überzeugung beizutreten. Denn abgesehen von allen Gründen, welche man aus der früheren Verfassung, aus Rechtsverhältnissen und Gesetzen, für das von der Krone in Anspruch genommene Recht herleiten kann; erweiset die Theorie durch sichere Schlüsse und die Geschichte durch nur zu zahlreiche Erfahrungen, daß eine Versammlung, deren Dauer und deren Weise zu sein allein von ihr oder doch von ihrer willkürlichen Bestimmung abhängt, allmälig alle Freiheiten untergräbt und Tyrannei begründet.

Sie mag nämlich aus wohlwollendem Eifer und übertriebener Besorgniß, oder aus bewußtem Frevelmuth in dieses Streben nach Allmacht hineingerathen, so steht doch fest daß in dem Maaße, als sie dieses Ziel erreicht und alle heilsamen Gegengewichte zu Boden wirft, sie auch ihrem eigenen Untergange entgegengeht. Zu spät werden alsdann die Verführer gestraft, die Verführten von Gewissensbissen verfolgt, Alle aber (nach schnell vorübergegangener Lobpreisung) von der Mitwelt verläugnet und von der Nachwelt verdammt.

Nur wenn die Versammlung zur rechten Einsicht und dem nothwendigen Gehorsam zurückkehrt, die Krone aber (woran nach den Versprechungen Sr. Majestät des Königs und Sr. königlichen Hoheit des Prinzen von Preußen nicht zu zweifeln ist) weder die Gesetze der Mäßigung überschreitet, noch die zugesagten Rechte verkürzt, wird unser theures Vaterland aus der entsetzlichsten Gefahr errettet werden und einer glücklichen Zukunft entgegengehen.

Eure Magnificenz bitte ich, diese Erklärung der Öffentlichkeit zu übergehen.

Sechsundachtzigster Brief.

Paris, den 1. December 1848.

Gestern kam mir die Erklärung der berliner Professoren an den König in die Hände. Ich habe es für meine Pflicht gehalten, ihr in einem Schreiben an den Rektor, Hrn. Nitzsch, beizutreten. Denn; obgleich ich meine Zweifel, ob die bloße Verlegung nach Brandenburg zum Ziele führen werde, noch immer nicht überwinden kann; so bleibt für mich doch keine Rechtsfrage, sondern nur eine Klugheitsfrage übrig, welche die Versammlung nicht zu entscheiden hatte. Noch weniger durfte sie durch die recht- und formlose Steuerverweigerung, ohne allen genügenden Grund, versuchen überall Anarchie und Bürgerkrieg hervorzurufen. Zu jener Erklärung habe ich mich auch deshalb entschlossen, weil es meiner Natur zuwider ist hinter dem Berge zu halten, und ich nicht den Schein erwecken will, als hege ich der miserabelen akademischen Geschichte halber, eine rancune, oder als wolle ich mich deshalb den Anarchisten zugesellen.

Aber, wie gesagt, der Streit über die Verlegung der Nationalversammlung wäre wohl besser vermieden worden. Geht die Mehrheit nicht nach Br., so ist dies eine Niederlage für die Regierung, gehen Alle hin, so werden die Steuerverweigerer auch außerhalb Berlins schwer zu lenken sein. Die Auflösung der Nationalversammlung läßt sich (da Viele sich gern das Vergnügen einer neuen Wahl machen wollen) wohl durchsetzen; wer aber kann dafür stehen, daß die bevorstehenden Wahlen in der jetzigen aufgeregten Zeit besser ausfallen werden? Wenigstens zeigt hier die englische und französische Geschichte warnende Beispiele.